Begriff und Bedeutung der Vereinbarung
Eine Vereinbarung ist im rechtlichen Sinne eine übereinstimmende Willenserklärung von mindestens zwei Parteien, durch die ein bestimmter rechtlicher Erfolg herbeigeführt werden soll. Sie bildet die Grundlage vieler Rechtsgeschäfte und kann sowohl mündlich als auch schriftlich getroffen werden. Die Vereinbarung unterscheidet sich von einseitigen Erklärungen dadurch, dass sie stets das Einverständnis aller beteiligten Parteien voraussetzt.
Formen der Vereinbarung
Schriftliche und mündliche Vereinbarungen
Grundsätzlich können Vereinbarungen sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. In vielen Fällen ist keine besondere Form vorgeschrieben, sodass beide Varianten rechtswirksam sein können. Es gibt jedoch bestimmte Bereiche, in denen das Gesetz eine bestimmte Form verlangt, beispielsweise bei Grundstücksgeschäften oder Eheverträgen.
Stillschweigende (konkludente) Vereinbarungen
Neben ausdrücklich erklärten Willenserklärungen sind auch stillschweigende oder konkludente Handlungen möglich. Hierbei ergibt sich die Zustimmung aus dem Verhalten der Beteiligten, ohne dass dies ausdrücklich ausgesprochen wird.
Inhalt und Zweck einer Vereinbarung
Der Inhalt einer Vereinbarung kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Er reicht von einfachen Absprachen über alltägliche Angelegenheiten bis hin zu komplexen Verträgen mit umfangreichen Regelungsinhalten. Ziel ist es stets, Rechte und Pflichten zwischen den Parteien verbindlich festzulegen.
Anwendungsbereiche von Vereinbarungen
- Kaufverträge über Waren oder Dienstleistungen
- Miet- oder Pachtverhältnisse
- Dienstleistungsvereinbarungen
- Ehe- oder Partnerschaftsvereinbarungen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vergleiche zur Beilegung von Streitigkeiten
Zustandekommen einer rechtlichen Vereinbarung
Angebot und Annahme als Grundlage jeder Einigung
Eine wirksame rechtliche Bindung entsteht durch Angebot (eine Partei schlägt einen bestimmten Inhalt vor) und Annahme (die andere Partei stimmt diesem Vorschlag zu). Erst wenn beide Seiten übereinstimmen, kommt eine bindende Absprache zustande.
Bedeutung des Konsenses für die Wirksamkeit der Absprache
Entscheidend für das Zustandekommen ist der sogenannte Konsens: Die Beteiligten müssen sich über alle wesentlichen Punkte einig sein. Fehlt diese Übereinstimmung in wichtigen Punkten, liegt keine wirksame Absprache vor.
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinbarungen
Nicht jede getroffene Absprache entfaltet automatisch Rechtswirkung: Ist ihr Inhalt gesetzeswidrig oder verstößt sie gegen gute Sitten beziehungsweise zwingende Vorschriften, so bleibt sie unwirksam (nichtig). Auch kann eine bereits geschlossene Absprache unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden – etwa bei Irrtum oder Täuschung – wodurch ihre Wirkung rückwirkend entfällt.
Kündigung sowie Änderung bestehender Absprachen
Bereits bestehende Absprachen können grundsätzlich geändert oder aufgehoben werden – wiederum durch beiderseitiges Einverständnis aller Beteiligten. Für manche Arten sind dabei besondere Formerfordernisse einzuhalten; zudem gelten häufig Fristen für Kündigungen beziehungsweise Änderungen vertraglicher Regelwerke.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Vereinbarung“ im rechtlichen Kontext:
Muss jede rechtliche Absprache schriftlich erfolgen?
Nicht jede rechtsverbindliche Absprache muss schriftlich festgehalten werden; viele sind auch mündlich gültig. Allerdings gibt es Ausnahmen mit vorgeschriebener Schriftform.
Können Minderjährige wirksame Absprachen treffen?
Minderjährige dürfen nur eingeschränkt rechtswirksame Absprachen treffen; meist benötigen sie hierfür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Sind E-Mail-Absprachen immer verbindlich?
E-Mail-Absprachen können grundsätzlich verbindlich sein – entscheidend ist dabei aber immer der erkennbare Wille beider Seiten zur Bindung an den vereinbarten Inhalt.
Lässt sich eine einmal getroffene Übereinkunft wieder aufheben?
Beteiligte können gemeinsam beschließen, ihre Übereinkunft aufzuheben oder abzuändern; hierfür bedarf es erneut eines gemeinsamen Willens.
Kann man gegen seinen Willen an eine getroffene Regelung gebunden sein?
Niemals entsteht ohne eigene Zustimmung eine bindende Verpflichtung aus einer solchen Regelung; Voraussetzung bleibt stets das freiwillige Einverständnis aller Parteien.
Sind formlose Alltagsabreden wie Verabredungen zum Essen ebenfalls bindend?
Nicht jede Alltagsabsprache führt zu einer einklagbaren Verpflichtung; oft fehlt hier bereits erkennbarer Rechtsbindungswille beider Seiten.