Begriff und Grundlagen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist eine Versicherungsform, die Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls bietet. Sie dient dazu, die wirtschaftlichen Risiken abzusichern, die durch gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge eines plötzlichen, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses entstehen können. Die Leistungen einer Unfallversicherung umfassen in der Regel Zahlungen bei Invalidität, Todesfall oder für bestimmte unfallbedingte Kosten.
Arten der Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und schützt insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit sowie auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Sie wird von Trägern wie Berufsgenossenschaften oder anderen gesetzlichen Einrichtungen getragen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch kraft Gesetzes für bestimmte Personengruppen.
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden und bietet individuellen Schutz im privaten Bereich sowie ergänzend zum gesetzlichen Versicherungsschutz. Sie steht allen Personen offen und kann nach eigenen Bedürfnissen ausgestaltet werden. Die Leistungen richten sich nach dem vereinbarten Vertrag zwischen Versicherungsnehmerin beziehungsweise Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen.
Leistungsumfang der Unfallversicherung
Invaliditätsleistung
Ein zentrales Element vieler Verträge ist die Invaliditätsleistung: Wird durch einen versicherten Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung verursacht, zahlt das Versicherungsunternehmen eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Rente aus.
Todesfallleistung
Kommt es infolge eines Unfalls zum Tod der versicherten Person innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist, erhalten Hinterbliebene eine vereinbarte Summe als Todesfallleistung.
Kostenerstattungen bei unfallbedingten Aufwendungen
Viele Policen sehen auch Erstattungen für bestimmte Kosten vor – etwa Bergungskosten, kosmetische Operationen nach einem versicherten Ereignis oder Übergangsleistungen bei längerer Genesung.
Bedingungen für den Versicherungsschutz
Definition des Unfalls im Sinne der Versicherung
Als „Unfall“ gilt in diesem Zusammenhang ein plötzliches Ereignis mit äußerer Einwirkung auf den Körper, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Nicht alle Verletzungen sind automatisch gedeckt; beispielsweise gelten Erkrankungen ohne äußere Einwirkung meist nicht als versicherter Fall.
< h 4 >Ausschlüsse vom Versicherungsschutz< / h4 >
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Bestimmte Risiken sind regelmäßig ausgeschlossen – dazu zählen unter anderem vorsätzlich herbeigeführte Schäden , Gesundheitsschäden durch Krankheiten , innere Ursachen ohne äußeren Einfluss sowie Schäden infolge von Kriegsereignissen .
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< h 4 >Beginn , Dauer und Ende des Versicherungsschutzes< / h4 >
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Der Schutz beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Vertrags beziehungsweise Eintritt in das gesetzlich geschützte Beschäftigungsverhältnis . Er endet entweder mit Ablauf des Vertrags , Kündigung oder Ausscheiden aus dem geschützten Personenkreis .
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< h 2 >Rechte und Pflichten im Rahmen der Schadenregulierung< / h 2 >
< h 3 >Anzeigepflicht bei Eintritt eines Unfalls< / h 3 >
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Nach einem Schadensereignis besteht die Verpflichtung , dieses unverzüglich beim zuständigen Träger beziehungsweise Unternehmen anzuzeigen . Eine verspätete Meldung kann Auswirkungen auf die Leistungspflicht haben .
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< h 3 >Mitwirkungspflichten während der Leistungsprüfung < / h 3 >
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Im Rahmen der Prüfung müssen Betroffene an ärztlichen Untersuchungen teilnehmen sowie angeforderte Unterlagen bereitstellen . Diese Mitwirkungspflichten dienen dazu , Art und Umfang des Schadens festzustellen .
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< h 2 >Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung (FAQ) h2 >
< H 3 >Was versteht man unter einem „Unfall“ im Sinne einer Versicherung ? H 3 >
< P > Als „Unfall“ gilt ein plötzliches Ereignis mit äußerer Einwirkung auf den Körper , das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt . Typischerweise fallen Stürze , Zusammenstöße oder andere unerwartete Vorfälle darunter . Krankheiten ohne äußeren Einfluss gelten nicht als versichert .
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< H 3 >Wer ist über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ?
H 3 >< P > In erster Linie sind Arbeitnehmerinnen bzw . Arbeitnehmer während ihrer beruflichen Tätigkeit abgesichert ; darüber hinaus können auch Auszubildende ,
Studierende bestimmter Fachrichtungen sowie ehrenamtlich Tätige dazugehören .
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< H 3 >Welche Leistungen erbringt eine private gegenüber einer gesetzlichen
Police ?
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Private Policen bieten individuell wählbare Absicherung unabhängig vom Berufsumfeld ; sie leisten häufig weltweit rund um die Uhr ,
während sich gesetzlicher Schutz meist nur auf Arbeitsunfälle beschränkt .
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Müssen Vorerkrankungen angegeben werden?
Nicht jede Vorerkrankung muss zwingend angegeben werden; jedoch verlangen viele Unternehmen Angaben zu bestehenden Gesundheitsproblemen,
da diese Einfluss auf Annahmebedingungen haben können.
Nicht jeder Sportunfall fällt automatisch unter den Schutz;
bestimmte Risikosportarten können ausgeschlossen sein,
je nachdem was vertraglich vereinbart wurde.
Psyche Leiden sind häufig nur dann eingeschlossen,
wenn sie unmittelbar Folge eines physischen Traumas durch einen anerkannten Versicherungsunfall darstellen.
Theoretisch ist es möglich,
mehrere Verträge parallel abzuschließen;
im Leistungsfalle erfolgt dann je nach Vereinbarung Auszahlung aus mehreren Quellen.