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Ultimo

Begriff und Grundbedeutung von „Ultimo“

„Ultimo“ bezeichnet im Rechts- und Wirtschaftsleben den letzten Tag eines bestimmten Zeitraums. Am häufigsten ist damit das Monatsende gemeint („Monatsultimo“). Daneben sind der letzte Tag eines Quartals („Quartalsultimo“) sowie das Ende eines Geschäftsjahres oder Kalenderjahres („Jahresultimo“) gebräuchlich. Die Wendungen „zum Ultimo“, „bis zum Ultimo“ und „per Ultimo“ legen fest, auf welchen Zeitpunkt eine Handlung, Fälligkeit, Bewertung oder Stichtagsbetrachtung bezogen ist. Der Begriff geht auf das lateinische „ultimus“ (der letzte) zurück und dient der präzisen zeitlichen Fixierung in Verträgen, Zahlungsbedingungen und Berichten.

Typische Verwendungsbereiche

Zahlungs- und Fälligkeitsklauseln

In Verträgen wird „Ultimo“ häufig zur Bestimmung der Fälligkeit laufender Entgelte verwendet. Beispiele sind Gehaltszahlungen „zum Ultimo“, Versicherungsbeiträge „zum Monatsultimo“ oder vertragliche Raten, die „jeweils zum Quartalsultimo“ geschuldet sind. Auch in Liefer-, Werk- und Dienstleistungsverträgen kann der Ultimo als spätester Zeitpunkt für Abnahme, Abrechnung oder Zahlung vereinbart sein.

Unterschied „zum Ultimo“, „bis zum Ultimo“, „per Ultimo“

  • „Zum Ultimo“: Die Leistung oder Fälligkeit tritt am letzten Kalendertag des festgelegten Zeitraums ein.
  • „Bis zum Ultimo“: Die Leistung ist spätestens am letzten Kalendertag zu erbringen; der gesamte Zeitraum bis einschließlich dieses Tages steht zur Verfügung.
  • „Per Ultimo“: Stichtagsbegriff für Bewertungen, Bestände oder Berichte zum Ende des Zeitraums (z. B. „Bestände per Ultimo“).

Finanzmarkt und Kapitalverwaltung

Im Wertpapier- und Fondsbereich werden Kurse, Bestände und Kennzahlen häufig „per Ultimo“ ausgewiesen, um einen einheitlichen Stichtag für die Berichterstattung zu sichern. Abschlüsse, Ausschüttungsberechnungen, Management-Fees oder Performanceangaben knüpfen dabei an Monats-, Quartals- oder Jahresultimi an. Settlement-Prozesse berücksichtigen zusätzlich, ob der letzte Kalendertag auch ein Bankarbeitstag ist.

Rechnungswesen und Bilanzierung

„Ultimo“ fungiert als Stichtag für periodengerechte Abgrenzungen, Inventuren und Bewertungsfragen. Typisch sind Abgrenzungsbuchungen zum Monatsultimo oder der Verweis auf den Bilanzstichtag als Jahresultimo des Geschäftsjahres. Bewertungen „per Ultimo“ sichern die Vergleichbarkeit von Zahlen über Perioden hinweg.

Arbeits-, Dienst- und Lieferbeziehungen

In Arbeits- und Dienstverhältnissen ist der Ultimo ein verbreiteter Zeitpunkt für Entgeltfälligkeiten und Abrechnungsstichtage. In Lieferketten wird der Ultimo zur Festlegung von Abnahme- oder Abrechnungsstichtagen sowie zur Periodisierung von Boni, Skonti und Rückvergütungen verwendet. In Dauerschuldverhältnissen (z. B. Energie- oder Telekommunikationsverträge) markiert er regelmäßig den Start- oder Endpunkt von Abrechnungszeiträumen.

Fristenberechnung und Auslegung

Monats-, Quartals- und Jahresultimo

  • Monatsultimo: letzter Kalendertag des jeweiligen Monats (28., 29., 30. oder 31.).
  • Quartalsultimo: letzter Kalendertag des Quartals (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.).
  • Jahresultimo: letzter Kalendertag des Kalenderjahres oder der letzte Tag des abweichenden Geschäftsjahres.

Maßgeblich ist, was im Vertrag als Zeitraum definiert ist. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschiebt sich der Jahresultimo entsprechend.

Sonn- und Feiertage, Werktage und Banktage

Fällt der Ultimo auf einen Sonn- oder Feiertag, greifen allgemeine Regeln des Fristenrechts zur Verschiebung oder zum Ablauf am nächsten Werktag, soweit nicht abweichend vereinbart. Davon zu unterscheiden sind bankpraktische Grenzen: Ist der Ultimo kein Bankarbeitstag, kann die technische Ausführung einer Zahlung erst am nächsten Banktag erfolgen, ohne dass sich dadurch automatisch der rechtliche Fälligkeitstermin ändert. Entscheidend ist die vertragliche Risikoverteilung und die rechtliche Frage, wann eine Zahlung als bewirkt gilt.

Uhrzeit und Tagesende

„Ultimo“ meint den gesamten letzten Kalendertag des Zeitraums. Ohne abweichende Vereinbarung bezieht sich die Frist auf das Ende dieses Tages. Branchenübliche Cut-off-Zeiten (etwa im Zahlungsverkehr) beeinflussen die praktische Durchführung, verändern aber nicht ohne weitere Vereinbarung den Stichtag.

Auslegungsregeln bei unklaren Klauseln

Bei missverständlichen Formulierungen („zum Ultimo des Monats“, „Ultimo der Leistungsperiode“) ist auf den Vertragszusammenhang, die Verkehrssitte der Branche und die Interessenlage der Parteien abzustellen. Unbestimmte Zusätze wie „Ultimo“ ohne Bezug (Monat, Quartal, Jahr) werden regelmäßig nach dem nächstliegenden Zeitraum ausgelegt, der sich aus Vertrag, Abrechnungsrhythmus oder Kommunikationsgepflogenheiten ergibt.

Rechtsfolgen der Ultimo-Festlegung

Fälligkeit, Verzug und Zinsen

Die Festlegung „zum Ultimo“ bestimmt den Zeitpunkt der Fälligkeit. Wird die geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht, können ab dem maßgeblichen Zeitpunkt Verzugsfolgen eintreten, etwa Verzinsung oder Schadensersatz. Ob hierfür eine Mahnung erforderlich ist, hängt von der konkreten Vereinbarung und den allgemeinen Regeln zum Verzugseintritt ab.

Erfüllungsort und Zahlungsweg

Ob eine Zahlungsverpflichtung am Ultimo als erfüllt gilt, richtet sich nach dem vereinbarten Zahlungsweg. Häufig kommt es darauf an, wann der geschuldete Betrag dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Bei Bar- oder Kassenleistungen ist der Zeitpunkt der Übergabe maßgeblich. Technische Verzögerungen des Zahlungsverkehrs sind rechtlich getrennt von der vereinbarten Fälligkeit zu betrachten.

Dokumentation und Nachweis

Bei Ultimo-bezogenen Pflichten sind Nachweise über Zeitpunkt und Zugang von Leistungen zentral. Kontoauszüge, Versand- und Empfangsprotokolle, elektronische Zeitstempel oder Abnahmeprotokolle dienen als Belege dafür, ob eine Leistung am Stichtag erbracht wurde. Bei Stichtagsbewertungen sind Bewertungsunterlagen und Datenschnitte „per Ultimo“ bedeutsam.

Abgrenzungen und verwandte Begriffe

Primo

„Primo“ ist das Gegenstück zu „Ultimo“ und bezeichnet den ersten Tag eines Zeitraums (z. B. „Primo des Monats“). Beide Begriffe werden eingesetzt, um Anfangs- und Endpunkte von Perioden eindeutig festzulegen.

Stichtag, Cut-off, Bankarbeitstag

  • Stichtag: Allgemeine Bezeichnung für einen Stichtag der Bewertung oder Fristberechnung; „per Ultimo“ ist ein spezieller Stichtag am Periodenende.
  • Cut-off: Technischer Annahmeschluss innerhalb eines Tages, insbesondere im Zahlungs- oder Handelsverkehr, der von der rechtlichen Fälligkeit zu unterscheiden ist.
  • Bankarbeitstag: Tage, an denen Zahlungsverkehr abgewickelt wird; sie können vom Kalendertag „Ultimo“ abweichen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „Ultimo“ in Verträgen konkret?

„Ultimo“ bezeichnet den letzten Kalendertag eines vereinbarten Zeitraums, meist eines Monats. Ist eine Leistung „zum Ultimo“ fällig, muss sie am letzten Tag dieses Zeitraums erbracht werden. Der Begriff dient der eindeutigen zeitlichen Festlegung von Fälligkeiten und Stichtagen.

Worin liegt der Unterschied zwischen „zum Ultimo“, „bis zum Ultimo“ und „per Ultimo“?

„Zum Ultimo“ bestimmt den Fälligkeitstag. „Bis zum Ultimo“ eröffnet einen Zeitraum, der spätestens am Ultimo endet. „Per Ultimo“ bezeichnet einen Bewertungs- oder Berichtszeitpunkt, an dem Bestände oder Werte festgestellt werden.

Gilt der nächste Werktag, wenn der Ultimo auf einen Sonn- oder Feiertag fällt?

Für Fristen, die am Ultimo enden, greifen allgemeine Regeln zur Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn der letzte Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Dies betrifft den rechtlichen Fristablauf und ist von bankpraktischen Abläufen zu unterscheiden.

Ist beim Monatsultimo der letzte Kalendertag oder der letzte Bankarbeitstag maßgeblich?

Rechtlich ist der letzte Kalendertag des Monats maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ob die Ausführung einer Zahlung auf den nächsten Bankarbeitstag fällt, ist eine technische Frage des Zahlungsverkehrs und ändert ohne besondere Abrede den Fälligkeitstermin nicht.

Wie wirkt sich „Ultimo“ auf Überweisungen aus?

Bei Überweisungen ist regelmäßig entscheidend, wann der Betrag dem Konto der empfangsberechtigten Partei gutgeschrieben wird. Fällt der Ultimo auf keinen Bankarbeitstag, kann die Gutschrift erst am nächsten Banktag erfolgen; der rechtliche Fälligkeitstermin bleibt davon unberührt, sofern vertraglich nichts Abweichendes festgelegt ist.

Was ist mit „Quartalsultimo“ und „Jahresultimo“ gemeint?

„Quartalsultimo“ ist der letzte Kalendertag eines Vierteljahres (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.). „Jahresultimo“ ist der letzte Tag des Kalender- oder Geschäftsjahres. Sie dienen als Stichtage für Fälligkeiten, Berichte und Bewertungen.

Kann „Ultimo“ den Beginn oder das Ende eines Vertrags bestimmen?

Ja. Vertragsklauseln können Beginn oder Ende eines Vertrags auf den Ultimo beziehen, beispielsweise bei Laufzeiten, Kündigungsfristen oder Abrechnungsperioden. Dabei wird der letzte Tag des jeweils genannten Zeitraums als maßgeblicher Stichtag herangezogen.

Welche Bedeutung hat „per Ultimo“ in der Rechnungslegung?

„Per Ultimo“ kennzeichnet den Stichtag, zu dem Bestände, Forderungen, Verbindlichkeiten und Bewertungen erfasst werden. Dies gewährleistet die Periodenabgrenzung und die Vergleichbarkeit der Zahlen zum Ende eines Abrechnungs- oder Berichtszeitraums.