Legal Wiki

Trauung

Begriff und rechtliche Einordnung der Trauung

Die Trauung ist der feierliche Akt, in dem zwei Personen ihren Willen erklären, miteinander eine Ehe einzugehen. Im rechtlichen Sinn ist in Deutschland allein die zivilrechtliche Eheschließung vor dem Standesamt wirksam. Religiöse oder weltanschauliche Zeremonien können ergänzend stattfinden, begründen jedoch keine Ehe im staatlichen Sinne. Die Trauung führt zum Statuswechsel der Beteiligten und entfaltet umfassende Wirkungen im Familien-, Erb-, Steuer-, Sozial- und Aufenthaltsrecht.

Zuständigkeit und Formen der Trauung

Zivilrechtliche Trauung (Standesamt)

Die rechtsverbindliche Eheschließung findet vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten statt. Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt am Wohnsitz der Beteiligten für die Anmeldung; die Trauung selbst kann häufig auch an anderen zugelassenen Orten erfolgen. Die Beteiligten müssen persönlich und gleichzeitig erscheinen und die Ehe miteinander eingehen wollen. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen. Die Erklärung wird beurkundet, eine Eheurkunde kann ausgestellt werden.

Religiöse oder weltanschauliche Zeremonien

Eine kirchliche oder freie Trauung hat in Deutschland keine eigenständige zivilrechtliche Wirkung. Viele Religionsgemeinschaften knüpfen die Durchführung einer religiösen Zeremonie an eine vorherige standesamtliche Eheschließung. Inhalt und Ablauf religiöser Riten gehören nicht zum staatlichen Eherecht; maßgeblich für den rechtlichen Status bleibt die standesamtliche Trauung.

Voraussetzungen der Eheschließung

Ehefähigkeit und Zustimmung

Vorausgesetzt wird, dass beide Personen die Ehe eingehen dürfen und den Eheschluss frei von Zwang und Irrtum wollen. In der Regel ist Volljährigkeit erforderlich. Die Ehe setzt eine eigene, ernsthafte Willenserklärung voraus; ein bloßer Scheinakt ist unzulässig.

Ehehindernisse

Der Eheschluss ist ausgeschlossen, wenn bereits eine Ehe oder eine nicht aufgelöste eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Verwandte in gerader Linie sowie vollbürtige und halbbürtige Geschwister dürfen keine Ehe miteinander eingehen. Annahmeverhältnisse können ebenfalls ein Hindernis begründen. Die Beurteilung weiterer Hindernisse erfolgt im Rahmen der Prüfung durch das Standesamt.

Anmeldung und Prüfung

Vor der Trauung wird die Eheschließung beim Standesamt angemeldet. Dabei werden Identität, Familienstand und Ehefähigkeit geprüft. Inlands- und Auslandsurkunden können erforderlich sein; je nach Herkunft sind Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen üblich. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Termin für die Trauung vereinbart. Die Eintragung im Eheregister dokumentiert den Statuswechsel.

Internationale Bezüge

Verschiedene Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitze

Bei Beteiligten mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland können zusätzliche Nachweise verlangt werden. Häufig geht es um die Frage, nach welchem Recht sich die Ehefähigkeit richtet und welche Unterlagen die Ehevoraussetzungen belegen. Zuständige Stellen achten auf die Formgültigkeit und die Anerkennungsfähigkeit der Dokumente.

Auslandstrauung und Anerkennung in Deutschland

Eine im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossene Ehe wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, sofern sie grundlegenden inländischen Prinzipien nicht widerspricht. Eine Eintragung in deutsche Register kann auf Antrag erfolgen. Fragen der Namensführung und des Güterrechts können sich nach unterschiedlichen Anknüpfungen richten; hierfür sind internationale Kollisionsregeln maßgeblich.

Ablauf der Trauung

Erklärung des Ehewillens

Die Beteiligten geben die Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten ab. Üblich ist eine Frageformel, auf die beide zustimmend antworten. Mit der Beurkundung ist die Ehe geschlossen. Sprachliche Hürden können durch eine Dolmetschung überbrückt werden.

Zeugen, Öffentlichkeit, Dokumentation

Trauzeugen sind im staatlichen Verfahren nicht zwingend. Die Trauung kann in einem öffentlichen oder in einem kleinen Rahmen stattfinden. Die Eheschließung wird im Eheregister dokumentiert; daraus können Urkunden ausgestellt werden. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben des Personenstandsrechts verarbeitet.

Gebühren und organisatorische Aspekte

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, die Trauung und Urkunden fallen Gebühren an, deren Höhe regional variieren kann. Trauungen außerhalb regulärer Zeiten oder an besonderen Orten sind vielfach möglich, können aber zu zusätzlichen Kosten führen.

Rechtsfolgen der Trauung

Namensführung in der Ehe

Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder ihre bisherigen Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann einen Doppelnamen führen. Wird kein Ehename bestimmt, führt jeder seinen Namen fort. Die Namensführung der gemeinsamen Kinder knüpft an die Erklärungen der Eltern an.

Vermögensrechtliche Ordnung

Ohne besondere Vereinbarung gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Daneben sind vertragliche Güterstände wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft möglich; entsprechende Vereinbarungen bedürfen besonderer Form. Die güterrechtliche Ordnung wirkt sich auf Vermögenszuordnung, Haftungsfragen und den Ausgleich bei Beendigung der Ehe aus.

Unterhalt, Fürsorge und Solidarität

Mit der Ehe entstehen wechselseitige Pflichten zu Beistand, Verantwortung und wirtschaftlicher Solidarität. Dazu gehören Beiträge zum Familienunterhalt und die Koordinierung von Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung. Im Trennungs- oder Scheidungsfall können Unterhaltsfragen relevant werden.

Erbrechtliche und steuerliche Wirkungen

Ehegatten sind in der gesetzlichen Erbfolge begünstigt und genießen besondere erbschaftsteuerliche Freibeträge. Im Einkommensteuerrecht ist eine gemeinsame Veranlagung möglich. Die genauen Folgen hängen von der individuellen Situation ab.

Sozial- und Aufenthaltsrecht

Die Ehe kann Auswirkungen auf Krankenversicherung, Hinterbliebenenversorgung und andere Sozialleistungen haben. Im Aufenthaltsrecht ist der Ehegattennachzug von Bedeutung. In bestimmten Situationen bestehen gegenseitige Auskunfts- und Vertretungsrechte, etwa bei gesundheitlicher Notsituation im engen rechtlichen Rahmen.

Besondere Konstellationen

Ehe für alle

In Deutschland steht die Ehe allen Paaren unabhängig vom Geschlecht offen. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Die zivilrechtlichen Wirkungen entsprechen denen anderer Ehen.

Scheinehe und Missbrauch

Eheschließungen, die allein der Erlangung rechtlicher Vorteile dienen und denen es am echten Ehewillen fehlt, sind unzulässig. Die Behörden prüfen bei entsprechenden Anhaltspunkten die Ernsthaftigkeit der Eheabsicht. Missbräuchliche Gestaltungen können aufenthalts-, ordnungs- oder strafrechtliche Folgen haben und die Wirksamkeit der Eheschließung in Frage stellen.

Aufhebung und Scheidung

Eine Ehe kann aufgehoben oder als nichtig behandelt werden, wenn grundlegende Voraussetzungen fehlten oder erhebliche Mängel bei der Willensbildung vorlagen. Die Scheidung beendet eine wirksam geschlossene Ehe. Dabei werden Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich und Namensführung rechtlich geordnet.

Abgrenzungen und verwandte Begriffe

Verlobung

Das Verlöbnis ist das Versprechen, die Ehe einzugehen. Es begründet keine Ehe und verleiht nur begrenzte rechtliche Wirkungen, etwa im Hinblick auf Geschenke oder Verlobungsaufwendungen.

Lebenspartnerschaft (historisch)

Die eingetragene Lebenspartnerschaft war eine vormals eigenständige Rechtsform für gleichgeschlechtliche Paare. Neue Begründungen sind nicht mehr möglich; bestehende Partnerschaften bestehen fort oder können in eine Ehe umgewandelt werden.

Freie Trauung

Eine freie Trauung ist eine private Zeremonie ohne behördliche Mitwirkung. Sie hat keine staatliche Rechtswirkung und ersetzt die Eheschließung vor dem Standesamt nicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Trauung

Ist eine kirchliche Trauung ohne Standesamt rechtswirksam?

Nein. In Deutschland begründet nur die Eheschließung vor dem Standesamt eine Ehe mit staatlicher Wirkung. Eine kirchliche oder freie Zeremonie hat allein symbolischen Charakter.

Sind Trauzeugen bei der standesamtlichen Trauung erforderlich?

Trauzeugen sind im staatlichen Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können jedoch beteiligt werden, wenn das Standesamt dies vorsieht oder das Paar dies wünscht.

Kann die Trauung stellvertretend erfolgen?

Nein. Die Erklärungen zur Eheschließung müssen von beiden Personen persönlich und gleichzeitig vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten abgegeben werden.

Welche Besonderheiten gelten bei ausländischer Beteiligung?

Bei ausländischen Dokumenten können beglaubigte Übersetzungen, Legalisationen oder Apostillen verlangt werden. Zudem kann es auf das Heimatrecht der Beteiligten ankommen, etwa zur Ehefähigkeit und zu Nachweisen.

Wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt?

Grundsätzlich ja, wenn die Ehe am Ort der Eheschließung wirksam geschlossen wurde und keine grundlegenden inländischen Prinzipien verletzt. Eine Eintragung in deutsche Register ist möglich.

Welche rechtlichen Folgen hat die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens?

Mit der Bestimmung eines Ehenamens führen beide Ehegatten denselben Familiennamen. Der andere Ehegatte kann zusätzlich einen Begleitnamen führen. Die Namensführung der Kinder knüpft regelmäßig an den Ehenamen an.

Welche Auswirkungen hat die Eheschließung auf Steuern und Erbrecht?

Ehegatten können gemeinsam veranlagt werden und sind in der gesetzlichen Erbfolge begünstigt. Es bestehen besondere Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Was geschieht, wenn ein Ehehindernis übersehen wurde?

Je nach Art des Hindernisses kommen Aufhebung, Nichtigkeit oder Anfechtung in Betracht. Die Folgen betreffen den Ehebestand und können sich auf vermögens- und familienrechtliche Fragen auswirken.