Tierversicherung

Begriff und Grundlagen der Tierversicherung

Die Tierversicherung ist eine Form der Versicherung, die Risiken im Zusammenhang mit Tieren absichert. Sie richtet sich an Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Tiere gegen bestimmte Schadensfälle oder Kosten absichern möchten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tierversicherungen ergeben sich aus dem allgemeinen Versicherungsrecht sowie aus speziellen Regelungen für einzelne Versicherungsarten.

Arten von Tierversicherungen

Tierversicherungen lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen, je nachdem, welche Risiken abgedeckt werden sollen. Zu den wichtigsten Arten zählen:

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt Tierhaltende vor finanziellen Folgen, wenn durch das eigene Tier ein Schaden an Dritten verursacht wird. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Besonders bei größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist diese Absicherung häufig relevant.

Tierkrankenversicherung

Die Tierkrankenversicherung übernimmt ganz oder teilweise die Kosten für tierärztliche Behandlungen infolge von Krankheiten oder Unfällen des versicherten Tieres. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach Vertrag variieren und umfasst oft ambulante sowie stationäre Behandlungen.

Operationskostenversicherung für Tiere

Eine spezielle Form stellt die Operationskostenversicherung dar. Sie deckt ausschließlich Kosten ab, die im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen am versicherten Tier entstehen können.

Vertragsschluss und Pflichten der Vertragsparteien

Antragstellung und Annahme durch den Versicherer

Der Abschluss einer Tierversicherung erfolgt durch einen Antrag des künftigen Versicherungsnehmers beim Versicherer. Nach Prüfung aller Angaben entscheidet das Unternehmen über Annahme oder Ablehnung des Antrags.

Anzeigepflichten vor Vertragsschluss (vorvertragliche Anzeigepflicht)

Vor Abschluss einer Tierversicherung besteht eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe aller geforderten Informationen zum zu versichernden Tier (z.B. Rasse, Alter, Gesundheitszustand). Werden relevante Umstände verschwiegen oder falsch angegeben, kann dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Tierversicherungsverträge werden meist auf bestimmte Zeit abgeschlossen; es gibt aber auch unbefristete Verträge mit regelmäßiger Verlängerungsklausel. Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen sowie gesetzlichen Vorgaben zum Versicherungsvertragsrecht.

Leistungsumfang und Ausschlüsse bei der Tierversicherung

Möglicher Leistungsumfang

Je nach Art der abgeschlossenen Police erstreckt sich der Schutz auf unterschiedliche Bereiche: Dazu gehören beispielsweise Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall eines Tieres sowie Haftpflichtansprüche Dritter wegen Schäden durch das versicherte Tier.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragstext einschließlich etwaiger Allgemeiner Versicherungsbedingungen (AVB).

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

In vielen Policen sind bestimmte Risiken ausdrücklich ausgeschlossen – etwa Vorerkrankungen des Tieres zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Auch grob fahrlässiges Verhalten kann dazu führen, dass Leistungen eingeschränkt werden.
Es empfiehlt sich daher stets eine sorgfältige Prüfung aller vertraglichen Bedingungen hinsichtlich möglicher Ausschlüsse vom Schutzbereich.

Sonderregelungen bei bestimmten Tieren

Bedingt durch besondere Gefahrenlagen gelten für einige Tiere – insbesondere Hunde bestimmter Rassen sowie Pferde – teils weitergehende Anforderungen an Haltung beziehungsweise Absicherungspflicht.
In einigen Bundesländern besteht sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtabsicherung für Hunde.


Häufig gestellte Fragen zur Tierversicherung:

Muss jede:r Halter:in eine Haftpflichtversicherung für ihr/sein Haustier abschließen?

Nicht in allen Fällen besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtpolice; jedoch gibt es regionale Unterschiede bezüglich bestimmter Tiere wie Hunden.

Können Vorerkrankungen eines Tieres vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein?

Zahlreiche Policen schließen bereits bestehende Erkrankungen beim Vertragsabschluss explizit vom Schutz aus.

Darf ein:e Halter:in mehrere verschiedene Policen gleichzeitig abschließen?

Einem gleichzeitigen Bestehen mehrerer unterschiedlicher Verträge steht grundsätzlich nichts entgegen; Überschneidungen im Leistungsfall sollten jedoch beachtet werden.

Kann ein:e Halter:in einen bestehenden Vertrag jederzeit kündigen?

Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertragstext; außerordentliche Kündigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Sind alle Haustiere gleichermaßen versicherbar?

Nicht jedes Haustier wird von allen Gesellschaften akzeptiert; exotische Arten können besonderen Regelwerken unterliegen.

Müssen Änderungen am Gesundheitszustand gemeldet werden?

Nennenswerte Veränderungen sollten gemäß vertraglicher Mitteilungspflichten angezeigt werden; andernfalls drohen Einschränkungen beim Schutzumfang.