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Termin

Begriff und Einordnung des Termin

Ein Termin ist ein festgelegter Zeitpunkt oder Zeitraum, an dem eine Handlung, Erklärung oder Verhandlung stattfinden soll. Im rechtlichen Kontext knüpfen Entscheidungen, Rechte und Pflichten häufig an Termine an. Sie können von Behörden, Gerichten oder Vertragsparteien bestimmt sein und werden üblicherweise durch Datum sowie oftmals auch durch eine Uhrzeit konkretisiert.

Termin im Unterschied zur Frist

Ein Termin ist ein konkreter Zeitpunkt oder ein bestimmtes Zeitfenster. Eine Frist ist hingegen ein Zeitraum zwischen einem Anfangs- und einem Endzeitpunkt. Während bei Fristen die Berechnung (Beginn, Lauf und Ende) im Vordergrund steht, geht es beim Termin um das Erscheinen oder das Erbringen einer Leistung zu einem fest angesetzten Zeitpunkt.

Typische Arten von Terminen

Termine kommen in vielen Bereichen vor, unter anderem:

  • Gerichtstermine (z. B. mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme)
  • Behördentermine (z. B. Anhörung, Vorsprache, Prüfung)
  • Notartermine (z. B. Beurkundung, Beglaubigung)
  • Vertrags- und Wirtschaftstermine (z. B. Liefer-, Abnahme-, Zahlungstermine)
  • Öffentliche Termine (z. B. Versteigerungs- oder Insolvenztermine)

Termin im gerichtlichen Verfahren

Bestimmung und Mitteilung

Gerichtstermine werden festgesetzt und den Beteiligten mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt durch förmliche Ladung oder eine sonstige geeignete Bekanntgabe. Sie enthält üblicherweise Datum, Uhrzeit, Ort, Aktenzeichen und den Gegenstand des Termins. Möglich sind auch elektronische Zustellformen, sofern zugelassen.

Ablauf und Zweck

Gerichtstermine dienen der Verfahrensförderung: In mündlichen Verhandlungen werden Anträge gestellt, Sach- und Rechtsfragen erörtert und Beweise erhoben. Der Termin wird protokolliert. Das Protokoll dokumentiert wesentliche Vorgänge, Erklärungen und Entscheidungen und kann später bedeutsam sein.

Nichtteilnahme und Folgen

Bleibt eine geladene Person unentschuldigt fern, können Entscheidungen ohne ihre Mitwirkung ergehen. Dazu zählen im Zivilverfahren versäumnisbasierte Entscheidungen. In Strafsachen kann bei unentschuldigtem Ausbleiben zwangsweise Vorführung oder die Anordnung von Ordnungsmitteln in Betracht kommen. Auch kostenrechtliche Nachteile sind möglich.

Änderung, Aufhebung und Unterbrechung

Ein Gerichtstermin kann in bestimmten Fällen verlegt, aufgehoben oder vertagt werden. Maßgeblich sind dabei sachliche Gründe, die prozessuale Lage und die Verfügbarkeit der Beteiligten. Unterbrechungen sind möglich, wenn etwa weitere Beweiserhebungen erforderlich werden oder organisatorische Gründe vorliegen.

Öffentlichkeit, Zugänglichkeit und Fernteilnahme

Grundsätzlich sind viele Verhandlungen öffentlich. Ausnahmsweise kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein, etwa zum Schutz persönlicher oder geschäftlicher Geheimnisse oder in Verfahren bestimmter Personengruppen. Barrierefreiheit und Sprachmittlung (z. B. Dolmetschung) sind bei Bedarf zu berücksichtigen. In einigen Verfahren ist eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung zulässig; maßgeblich sind die geltenden Verfahrensregeln.

Termin im Verwaltungsverfahren

Anhörungs- und Vorsprachetermine

Behörden setzen Termine für Anhörungen, Vorsprachen oder Prüfungen an, um Sachverhalte zu klären und Beteiligte zu hören. Das Nichterscheinen kann dazu führen, dass Entscheidungen auf Grundlage der vorhandenen Informationen getroffen werden. Mitwirkungspflichten können je nach Verfahren unterschiedlich ausgestaltet sein.

Bekanntgabe und Form

Termine werden durch behördliche Mitteilung bekannt gegeben, häufig schriftlich oder in elektronischer Form. Inhaltlich ist der Zweck des Termins zu erkennen, und Ort oder Zugangsweg werden benannt. In besonderen Fällen kann eine öffentliche Bekanntmachung vorgesehen sein.

Kosten und Organisation

Im Verwaltungsverfahren können Kosten im Zusammenhang mit Terminen anfallen, etwa für Anreisen, Beglaubigungen oder Verwaltungsgebühren. Die Organisation richtet sich nach dem Verfahrenszweck und den Zuständigkeiten der Behörde.

Termin im Vertrags- und Wirtschaftsleben

Leistungs-, Liefer- und Zahlungstermine

In Verträgen legen die Parteien fest, wann Leistungen fällig werden. Ist ein Termin kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar, lässt sich der Leistungszeitpunkt eindeutig feststellen. Die Nichteinhaltung kann zu Verzugsfolgen, Rücktrittsrechten oder Schadensersatzansprüchen führen. Zahlungstermine bestimmen, wann Geldleistungen zu erbringen sind; ab Fälligkeit können Verzugsfolgen eintreten.

Fixtermine

Ein Fixtermin liegt vor, wenn die rechtzeitige Leistungserbringung zu einem bestimmten Zeitpunkt wesentlich ist. Bei absoluten Fixterminen ist die Leistung nach Fristablauf regelmäßig zwecklos. Bei relativen Fixterminen bleibt die Leistung grundsätzlich möglich, jedoch können besondere Rechtsfolgen eintreten, wenn der Zeitpunkt überschritten wird.

Abnahme- und Übergabetermine

Für die Abnahme von Werkleistungen oder die Übergabe von Sachen werden häufig Termine bestimmt. An diese knüpfen sich Rechtsfolgen wie Gefahrübergang, Beginn von Gewährleistungsfristen oder Annahmeverzug, wenn die Abnahme ohne ausreichenden Grund nicht erfolgt.

Terminänderungen und Störungen

Bei Störungen wie Lieferschwierigkeiten, Transporthemmnissen oder außergewöhnlichen Ereignissen kann die Einhaltung vereinbarter Termine beeinträchtigt sein. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen zu Leistungszeit, Anpassungen, Mitwirkungspflichten sowie zu Fällen höherer Gewalt.

Notarielle und registerbezogene Termine

Beurkundungs- und Beglaubigungstermine

Bei notariellen Beurkundungen wird der Inhalt einer Erklärung verlesen, erläutert und in einer Niederschrift festgehalten. Der Termin dient der Identitätsfeststellung, der Formwahrung und der Dokumentation. Beglaubigungstermine beziehen sich auf die Bestätigung von Unterschriften oder Abschriften.

Öffentliche Termine wie Versteigerungen und Versammlungen

Einige Verfahren sehen förmliche öffentliche Termine vor, etwa Versteigerungstermine oder Gläubigerversammlungen. Ort, Zeit und Ablauf sind festgelegt; Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten richten sich nach den einschlägigen Verfahrensregeln.

Terminbestimmung, Zeitangaben und Berechnung

Bestimmtheit von Datum und Uhrzeit

Ein Termin ist umso rechtssicherer, je genauer Datum, Uhrzeit und Ort festgelegt sind. Bei Gerichten und Behörden ist regelmäßig die lokale Zeit maßgeblich. Änderungen werden durch neue Bestimmung mitgeteilt.

Zeitpunkt, Zeitraum und Zeitfenster

Ein Termin kann ein exakter Zeitpunkt (z. B. 10:00 Uhr) oder ein Zeitfenster (z. B. zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) sein. Bei Zeitfenstern ist die Handlung innerhalb des vorgegebenen Rahmens zu erbringen.

Elektronische Kommunikation und Zeitzonen

Bei elektronischen Einreichungen oder Fernteilnahme zählt die maßgebliche Verfahrenszeit (z. B. die Zeit am Sitz des Gerichts oder der Behörde). Elektronische Zeitstempel und Eingangsbestätigungen dokumentieren die rechtzeitige Vornahme.

Rechtsfolgen rund um den Termin

Entscheidungen bei Terminswahrnehmung oder Säumnis

Viele Entscheidungen setzen eine ordnungsgemäße Terminswahrnehmung voraus. Bleibt eine Partei aus, können Entscheidungen ohne deren Sachvortrag ergehen, Inhalte als unstreitig behandelt oder Anträge als verspätet gewertet werden. Ordnungsmittel und Kostenfolgen sind möglich.

Protokoll, Dokumentation und Akteneinsicht

Termine werden regelmäßig dokumentiert. Das Protokoll hält Anträge, Erklärungen, Zeugenaussagen und Beschlüsse fest. Es kann später eingesehen werden, soweit Einsichtsrechte bestehen, und dient als Nachweis des Geschehens im Termin.

Abgrenzung und verwandte Begriffe

Frist

Zeitraum mit einem Anfangs- und Endpunkt; maßgeblich für die rechtzeitige Vornahme einer Handlung.

Fälligkeit

Zeitpunkt, ab dem eine Leistung verlangt werden kann und grundsätzlich zu erbringen ist.

Ladung

Förmliche Aufforderung, zu einem Termin zu erscheinen oder eine Handlung vorzunehmen.

Kalenderdatum

Das spezifische Datum, das einen Termin konkretisiert und im Zusammenspiel mit einer Uhrzeit die zeitliche Bestimmtheit herstellt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Termin und Frist?

Ein Termin bezeichnet einen festen Zeitpunkt oder ein festes Zeitfenster, an dem etwas stattfinden soll. Eine Frist ist ein Zeitraum, innerhalb dessen eine Handlung vorgenommen werden kann oder muss. Beim Termin steht der konkrete Zeitpunkt im Vordergrund, bei der Frist die zeitliche Spanne.

Welche Folgen hat das Nichterscheinen zu einem Gerichtstermin?

Bei Nichterscheinen können Entscheidungen ohne Mitwirkung der abwesenden Person ergehen. In Betracht kommen versäumnisbasierte Entscheidungen, Ordnungsmittel oder Kostenfolgen. In bestimmten Verfahren kann auch eine zwangsweise Vorführung angeordnet werden.

Kann ein festgelegter Termin verlegt werden?

Eine Verlegung ist möglich, wenn hierfür anerkannte Gründe vorliegen und die zuständige Stelle zustimmt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, die Verfahrenslage und organisatorische Erfordernisse. Die Verlegung wird durch eine neue Bestimmung bekanntgegeben.

Was bedeutet ein Fixtermin in Verträgen?

Ein Fixtermin ist ein vertraglich besonders wichtiger Zeitpunkt. Bei absoluten Fixterminen ist die Leistung nach Ablauf des Termins regelmäßig sinnlos. Bei relativen Fixterminen bleibt die Leistung grundsätzlich möglich, es können jedoch besondere Rechtsfolgen bei Verspätung eintreten.

Sind Gerichtstermine öffentlich?

Viele Gerichtstermine sind öffentlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa zum Schutz personenbezogener Daten, von Minderjährigen oder von Geschäftsgeheimnissen. Ob Öffentlichkeit besteht, richtet sich nach der Art des Verfahrens und den einschlägigen Regeln.

Welche Form muss eine Terminsmitteilung haben?

Termine werden in geeigneter Form bekannt gegeben, häufig durch schriftliche Ladung oder elektronische Mitteilung. Inhaltlich sind Datum, Uhrzeit, Ort oder Zugangsweg sowie der Zweck des Termins erkennbar. In besonderen Fällen kann eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Welche Rolle spielt die Zeitzone bei elektronischen Einreichungen zum Termin?

Maßgeblich ist die Zeit am Ort der zuständigen Stelle, etwa des Gerichts oder der Behörde. Elektronische Zeitstempel und Eingangsbestätigungen dokumentieren, ob eine Einreichung termingerecht erfolgt ist.

Wer trägt Kosten im Zusammenhang mit einem Termin?

Kosten können z. B. für Anreise, Vertretung, Dolmetschung, Beglaubigungen oder Gebühren anfallen. Die Zuweisung von Kosten richtet sich nach den anwendbaren Vorschriften des jeweiligen Verfahrens oder den getroffenen Vereinbarungen.