Begriff und Grundlagen der Wirtschaftlichen Unmöglichkeit
Die wirtschaftliche Unmöglichkeit ist ein Begriff aus dem Zivilrecht, der sich auf Situationen bezieht, in denen die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zwar technisch oder tatsächlich möglich wäre, jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand oder Kosten verbunden ist. In solchen Fällen kann es sein, dass eine Partei von ihrer Leistungspflicht befreit wird. Die Abgrenzung zur tatsächlichen (physischen) Unmöglichkeit besteht darin, dass Letztere objektiv nicht mehr erfüllt werden kann – etwa weil der Leistungsgegenstand zerstört wurde -, während bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit die Erfüllung noch denkbar wäre.
Abgrenzung zu anderen Formen der Unmöglichkeit
Im rechtlichen Kontext wird zwischen verschiedenen Arten von Unmöglichkeiten unterschieden. Neben der wirtschaftlichen gibt es insbesondere die tatsächliche und die rechtliche Unmöglichkeit. Während bei tatsächlicher Unmöglichkeit eine Leistung objektiv nicht mehr erbracht werden kann und bei rechtlicher Unmöglichkeit gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, liegt bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit eine Situation vor, in welcher die Erbringung einer Leistung für den Schuldner einen so hohen Aufwand erfordern würde, dass sie ihm nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.
Kriterien für das Vorliegen Wirtschaftlicher Unmöglichkeit
Ob eine wirtschaftliche Unmöglichkeit vorliegt, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen dem Wert des geschuldeten Gegenstands oder der Dienstleistung und den Kosten beziehungsweise dem Aufwand für deren Beschaffung oder Herstellung. Ist dieser Aufwand im Vergleich zum Nutzen extrem hoch – beispielsweise wenn Ersatz nur zu einem Vielfachen des ursprünglichen Preises beschafft werden könnte -, spricht man von wirtschaftlicher Unmöglichkeit.
Maßstab: Zumutbarkeit für den Schuldner
Ein zentrales Kriterium ist dabei die Zumutbarkeit: Der Schuldner muss grundsätzlich alles tun, was ihm möglich und zumutbar ist. Überschreiten jedoch Kosten oder Anstrengungen ein Maß an Belastung, das nach allgemeiner Auffassung als untragbar gilt – etwa weil dadurch seine Existenz gefährdet würde -, so gilt dies als unwirtschaftlich im Sinne des Rechtsbegriffs.
Rechtliche Folgen Wirtschaftlicher Unmöglichkeit
Wird festgestellt, dass eine vertraglich geschuldete Leistung aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich geworden ist, hat dies verschiedene Konsequenzen: Die betroffene Partei wird in vielen Fällen von ihrer Pflicht zur Leistungserbringung befreit; gleichzeitig entfällt auch ihr Anspruch auf Gegenleistung durch den Vertragspartner (zum Beispiel Zahlung eines Kaufpreises). Unter bestimmten Umständen können zudem Schadensersatzansprüche entstehen – etwa wenn einer Partei ein Verschulden an der Entstehung dieser Situation angelastet werden kann.
Bedeutung für Vertragsparteien
Für beide Seiten eines Vertrages bedeutet das Vorliegen einer wirtschaftlichen Unmöglic h keit erhebliche Auswirkungen auf ihre Rechte und Pflichten: Der Gläubiger verliert seinen Anspruch auf Lieferung beziehungsweise Dienstleistung; umgekehrt muss er aber auch keine Gegenleistung mehr erbringen. In Einzelfällen können Ausnahmen gelten – beispielsweise dann , wenn bereits Teilleistungen erbracht wurden .
Anwendungsbeispiele aus dem Alltag
Typische Fälle , in denen sich Fragen rund um die w irtschaft liche U nmögl ichk eit stellen , betreffen häufig Lieferverträge : Wird etwa ein bestimmtes Produkt weltweit knapp , sodass Ersatz nur noch zu extrem überhöhten Preisen erhältlich wäre , könnte dies als w irtschaft liche U nmögl ichk eit gewertet werden . Auch Bauvorhaben sind betroffen : Steigen Materialkosten unerwartet stark an , stellt sich oft d ie Frage nach d er Z umatbarkei t weiterer Leistunge n .
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< h 2 >Häufig gestellte Fragen zur Wirtschaftlichen Um m öglichkeit < / h 2 >
< h 3 >Was unterscheidet w irtschaft liche U nmögl ichk eit v on t atsächl icher U nmögl ichk eit ? < / h 3 >
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Bei t atsächl icher U nmögl ichk eit k ann e ine L eistung o bjektiv n icht m ehr e rbracht w erden ( z . B . Z erstörung d es G egenstands ) . W irtschaft liche U nmögl ichk eit liegt v or , w enn d ie E rfüll ung n och m öglich i st , a ber u nverhältnismäßig hohe K osten o de r A ufwand e rf ordert .
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< h 3 >Wann g ilt e ine L eistung a ls w irtschaft lich u nmög lich ? < / h 3 >
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E ine L eistung g ilt a ls w irtschaft lich u nmög lich , w enn s ie f ür d en S chuldner n ur m it u nabsehbare m A ufwand o de r k ostspieligen M itteln z u b ewältigen i st u nd i hm d adurch n ach T reu u nd G lauben n icht z uzumuten i st .
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< h 3 >Welche R echten f olgen s ind m it d em V orliegen v on W irtschaf tli cher U nmögli chkei t v erbunden ? < / h 3 >
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I st W irtschaf tli che U nmögli chkei t g eben , s ind V ertrags partei en v om A nspruch a uf L ei stungs – b zw . G egenleistungs pflicht b efreit ; S cha densersatz ansprüche k önnen j edoch b estehen .
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< h 3 >Wie wird di e Zu mut bar keit im Einzelfall beurteilt?
Die Beurteilung erfolgt anhand aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Leistungsaufwand und Nutzen sowie möglicher existenzieller Gefährdungen für den Leistenden.
Können bereits begonnene Leistungen teilweise vergütet werden?
In bestimmten Konstellationen besteht Anspruch auf Vergütung bereits erfolgter Teilleistungen; maßgeblich sind hier Vereinbarungen sowie Umfang und Wertschöpfungsgrad der geleisteten Arbeit bis zum Eintritt der unmöglichen Lage.
Muss immer zuerst versucht werden Alternativen zu finden?
Vor Annahme einer wirtschaftlichen Undurchführbarkeit müssen regelmäßig alle zumutbaren Alternativen geprüft worden sein; erst wenn diese keinen gangbaren Weg eröffnen oder unzumutbare Belastungen verursachen würden greift das Prinzip unwirtschaftlicher Erfüllbarkeit.
Kann auch höhere Gewalt zur Wirtschaftlichen Undurchführbarkeit führen?
Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen können dazu beitragen dass Leistungen nur noch mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden könnten wodurch ebenfalls eine Situation unwirtschaftlicher Durchführbarkeit entstehen kann.