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Tender

Begriff und rechtliche Einordnung des Tender

Der Begriff Tender bezeichnet ein geordnetes Verfahren zur Einholung und Bewertung von Angeboten. Im Rechtskontext wird damit insbesondere die Ausschreibung in der öffentlichen und privatwirtschaftlichen Beschaffung sowie das öffentliche Übernahmeangebot an Aktionäre (Tender Offer) bezeichnet. Ein Tender kann als Verfahrensrahmen (Ausschreibung), als Dokumentenpaket (Aufforderung zur Angebotsabgabe) oder als Vorgang der Angebotsannahme in einem Kapitalmarktprozess auftreten.

Im Beschaffungsbereich ist der Tender in aller Regel eine Einladung zur Abgabe von Angeboten. Rechtlich kommt der Vertrag erst mit Zuschlag oder Unterzeichnung zustande. Im Kapitalmarktbereich ist der Tender das öffentliche Angebot an Wertpapierinhaber, ihre Anteile zu einem festgelegten Preis und innerhalb einer Frist anzudienen.

Formen des Tender

Öffentliche Beschaffung

In der öffentlichen Auftragsvergabe bezeichnet Tender die strukturierte Ausschreibung von Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen. Je nach Rechtsraum existieren unterschiedliche Verfahrensarten mit abgestuften Anforderungen an Bekanntmachung, Wettbewerb und Verhandlungen.

Typische Verfahrensarten

  • Offenes Verfahren mit allgemeiner Angebotsabgabe
  • Nichtoffenes Verfahren nach vorheriger Auswahl (Teilnahmewettbewerb)
  • Verhandlungsverfahren mit/ohne Teilnahmewettbewerb
  • Wettbewerblicher Dialog oder Innovationspartnerschaft bei komplexen Bedarfen
  • Rahmenvereinbarungen und dynamische Beschaffungssysteme

Adressatenkreis und Schwellen

Die Zulässigkeit und Ausgestaltung einzelner Verfahren richtet sich nach Auftragsart, Auftragswert und Marktgegebenheiten. Ab bestimmten Wertgrenzen gelten in vielen Rechtsordnungen erweiterte Anforderungen an Bekanntmachung, Transparenz und Rechtschutz.

Privatwirtschaftliche Beschaffung

Unternehmen nutzen Tender zur wettbewerblichen Beschaffung. Die Anforderungen folgen dem Vertrags- und Kartellrecht sowie internen Compliance-Regeln.

Typische Ausprägungen

  • RFI (Request for Information) zur Markterkundung
  • RFQ (Request for Quotation) bei standardisierten Leistungen
  • RFP (Request for Proposal) bei konzeptionellen Angeboten
  • E-Auktionen mit strukturiertem Bietwettbewerb

Tender Offer (Übernahmeangebot)

Im Kapitalmarkt bezeichnet Tender ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien oder anderen Wertpapieren. Es kann freiwillig, verpflichtend, ganz oder teilweise, freundlich oder unbeabsichtigt durch das Management sein.

Arten von Übernahmeangeboten

  • Freiwillige Angebote zur Beteiligungsaufstockung
  • Pflichtangebote nach Kontrollerwerb
  • Teilangebote auf einen Teil des Streubesitzes
  • Bar-, Aktien- oder gemischte Gegenleistung

Ablauf eines Tender-Verfahrens in der Beschaffung

Planung und Bekanntmachung

Am Anfang stehen Bedarfsanalyse, Leistungsbeschreibung und Auswahl der Verfahrensart. Die Bekanntmachung informiert über Gegenstand, Fristen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Kommunikationskanäle.

Teilnahme- und Eignungsanforderungen

Typisch sind Anforderungen an fachliche Leistungsfähigkeit, finanzielle Zuverlässigkeit und rechtliche Integrität. Nachweise erfolgen anhand festgelegter Unterlagen und Formate.

Angebotsabgabe und Fristen

Angebote werden innerhalb verbindlicher Fristen abgegeben. Formvorschriften betreffen häufig elektronische Einreichung, Signatur, Sprache, Dateiformate und Kennzeichnung von Vertraulichkeiten.

Öffnung und Wertung

Die Wertung erfolgt nach zuvor mitgeteilter Methodik. Kriterien sind regelmäßig Preis, Qualität, Termin, Nachhaltigkeitsmerkmale, Servicelevel und Lebenszykluskosten. Die Dokumentation der Wertung dient Nachvollziehbarkeit und Rechtsschutz.

Zuschlag und Vertragsschluss

Der Zuschlag führt zum Vertragsschluss oder zur Unterzeichnung eines eigenständigen Vertragsdokuments. Üblich sind Bindefristen, innerhalb derer Bieter an ihr Angebot gebunden sind.

Informations- und Transparenzpflichten

Teilnehmer werden über Entscheidungen informiert. In vielen Systemen bestehen Stillhaltefristen zwischen Zuschlagsentscheidung und Vertragsabschluss, um effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen.

Rechtliche Anforderungen und Grundprinzipien

Transparenz, Gleichbehandlung, Wettbewerb

Tender sollen diskriminierungsfrei, transparent und wettbewerbsoffen ausgestaltet sein. Anforderungen und Kriterien müssen klar, vorhersehbar und sachlich begründet sein.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind zu schützen. Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang verarbeitet und gesichert.

Interessenkonflikte

Entscheidungsträger vermeiden oder legen Interessenkonflikte offen. Maßnahmen zur Unabhängigkeit und Trennung von Funktionen sind verbreitet.

Nachhaltigkeit und soziale Kriterien

Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte können als Eignungs- oder Zuschlagskriterien einbezogen werden, sofern sie sachlich mit dem Leistungsgegenstand verknüpft und transparent sind.

Sprach- und Formvorschriften

Die Verfahrenssprache, elektronische Kommunikation, Signatur- und Archivierungsanforderungen sind regelmäßig verbindlich festgelegt.

Sicherheiten, Bindung und Konditionen

Bindefrist und Angebotsbindung

Während der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Überschreitungen oder Änderungen bedürfen klarer rechtlicher Grundlage.

Bietsicherheiten und Vertragserfüllung

Tender können Sicherheiten wie Bietgarantien, Anzahlungen gegen Sicherheiten oder Vertragserfüllungsbürgschaften vorsehen. Zweck ist die Absicherung von Risiken aus Angebotsrücknahme, Verzögerungen oder Nichterfüllung.

Preisgestaltung und Anpassung

Preisbindungen, Preisgleitklauseln und Regelungen zu Steuern, Zöllen und Wechselkursen bestimmen die wirtschaftlichen Konditionen. Klarheit über Leistungsumfang und Vergütung verhindert Auslegungsstreitigkeiten.

Unzulässige Verhaltensweisen und Risiken

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Kartellrechtswidrige Absprachen, Scheinangebote, Marktaufteilungen und Informationsaustausch sind untersagt. Solches Verhalten kann zu Ausschluss, Sanktionen und Schadensersatz führen.

Diskriminierende Anforderungen

Technische Spezifikationen und Eignungsvorgaben dürfen keine ungerechtfertigten Marktzutrittshindernisse schaffen. Gleichwertige Lösungen sind regelmäßig zuzulassen.

Ungewöhnlich niedrige Angebote

Sehr niedrige Preise können Aufklärungsbedarf auslösen. Reagiert wird häufig mit Nachfragen und Plausibilitätsprüfungen.

Verfahrensänderungen und Nachforderungen

Änderungen an Unterlagen, Fristen oder Kriterien während des laufenden Verfahrens sind nur im rechtlich zulässigen Rahmen möglich. Nachforderungen betreffen üblicherweise fehlende, aber vorhandene Unterlagen, nicht jedoch inhaltliche Angebotsänderungen.

Nachträgliche Vertragsänderungen

Wesentliche Änderungen nach Zuschlag können neue Ausschreibungspflichten auslösen. Zulässig sind in vielen Systemen klar definierte Änderungsmechanismen innerhalb festgelegter Grenzen.

Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern

Rechtschutz und Nachprüfung

Teilnehmer können Vergabeentscheidungen auf Einhaltung der Verfahrensgrundsätze überprüfen lassen. Zuständig sind je nach Rechtsraum spezialisierte Stellen oder Gerichte.

Anfechtung, Nichtigkeit, Schadensersatz

Bei erheblichen Verstößen kommen Korrekturmaßnahmen, Aufhebung von Entscheidungen, Unwirksamkeit des Vertrags oder Ansprüche auf Ersatz von Bietaufwendungen in Betracht. Der Umfang richtet sich nach der Schwere des Fehlers und dem Verfahrensstand.

Ausschlussgründe

Form- und Fristverstöße, unvollständige Angebote, unzulässige Nebenangebote, Falschangaben oder schwere Pflichtverletzungen können zum Ausschluss führen.

Tender Offer am Kapitalmarkt

Ablauf und Angebotsunterlagen

Das Angebot wird öffentlich bekannt gemacht und durch Angebotsunterlagen erläutert. Diese enthalten Zielgesellschaft, Gegenleistung, Bedingungen, Fristen, Abwicklungsmodalitäten und etwaige Mindestannahmeschwellen.

Gleichbehandlung der Anleger

Inhaber gleicher Wertpapiergattung werden grundsätzlich gleich behandelt. In vielen Rechtsordnungen gilt eine Best-Price-Logik innerhalb bestimmter Zeiträume.

Bedingungen und Genehmigungen

Häufige Bedingungen sind behördliche Freigaben, kartellrechtliche Unbedenklichkeit, Erreichen von Beteiligungsschwellen oder das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Ereignisse.

Folgen hoher Annahmequoten

Wird eine hohe Beteiligungsquote erreicht, eröffnen sich je nach Rechtsordnung Möglichkeiten zur Strukturvereinfachung wie Verschmelzung oder ein Ausschluss Minderheitsaktionäre. Bei Teilangeboten kann es zu verhältnismäßiger Zuteilung kommen.

Internationale und grenzüberschreitende Aspekte

Marktöffnung und Regimevielfalt

Grenzüberschreitende Tender unterliegen unterschiedlichen Vergabe- und Kapitalmarktregimen. Internationale Abkommen und regionale Regeln fördern Transparenz und Marktzugang.

Exportkontrollen und Sanktionen

Lieferungen und Zahlungen können exportkontroll- oder sanktionsrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Dies betrifft insbesondere Dual-Use-Güter, bestimmte Endverwendungen und gelistete Personen.

Rechtswahl, Gerichtsstand, Streitbeilegung

Vertragsbedingungen enthalten häufig Regelungen zur anwendbaren Rechtsordnung, zum Gerichtsstand oder zu Schiedsverfahren. Die Wirksamkeit solcher Klauseln richtet sich nach internationalem Privatrecht und zwingenden Normen.

Sprache und Lokalisierung

Sprachfassungen sind klar zuzuordnen. Bei Abweichungen wird oft eine maßgebliche Fassung bestimmt.

Begriffliche Abgrenzungen

Tender, Ausschreibung, Angebot

Der Tender ist die strukturierte Aufforderung zur Angebotsabgabe (invitatio). Das Angebot ist die rechtsverbindliche Erklärung des Bieters. Der Zuschlag ist die Annahme, die zum Vertrag führt.

Tenderunterlagen und Vertrag

Tenderunterlagen regeln das Verfahren und beschreiben die Leistung. Der spätere Vertrag enthält die endgültigen Rechte und Pflichten der Parteien; Tenderunterlagen können durch Verweisung Teil des Vertrags werden.

RFI, RFQ, RFP

RFI dient der Informationssammlung, RFQ der Preisabfrage standardisierter Leistungen, RFP der Einholung konzeptioneller Angebote mit Wertung nach mehreren Kriterien.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Tender

Ist ein Tender rechtlich bindend?

In der Beschaffung ist ein Tender meist eine Einladung zur Angebotsabgabe und noch nicht bindend. Bindung entsteht üblicherweise erst mit Zuschlag oder Vertragsunterzeichnung. Im Kapitalmarkt ist das Übernahmeangebot bindend, sobald es ordnungsgemäß veröffentlicht ist und den Angebotsbedingungen entspricht.

Darf ein Tender während des Verfahrens geändert werden?

Änderungen sind nur in klar definierten Grenzen zulässig. Wesentliche Anpassungen an Leistungsbeschreibung oder Zuschlagskriterien können eine Verlängerung von Fristen oder eine erneute Bekanntmachung erforderlich machen, um Transparenz und Gleichbehandlung zu wahren.

Welche Rolle spielen Verhandlungsrunden im Tender?

Ob Verhandlungen zulässig sind, hängt von der gewählten Verfahrensart ab. In strikt wettbewerblichen Verfahren ohne Verhandlungen sind inhaltliche Angebotsänderungen nach Abgabe ausgeschlossen; in Verhandlungsverfahren sind iterative Angebotsphasen vorgesehen.

Was passiert bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten?

Sehr niedrige Angebote lösen häufig eine Aufklärungspflicht aus. Bleiben wesentliche Zweifel an der Tragfähigkeit bestehen, kann ein Ausschluss in Betracht kommen, um Leistungsstörungen und Verzerrungen zu vermeiden.

Welche Sicherheiten sind in Tendern üblich?

Verbreitet sind Bietsicherheiten zur Absicherung der Angebotsbindung sowie Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften für die Leistungserbringung. Art und Umfang richten sich nach Risiko- und Marktumfeld.

Wie wird Gleichbehandlung im Tender Offer gewährleistet?

Aktionäre gleicher Gattung erhalten grundsätzlich dieselben Bedingungen. In vielen Systemen gelten Regelungen, die innerhalb bestimmter Zeiträume den besten gebotenen Preis zugunsten aller sichern.

Welche Rechtsfolgen haben Vergabefehler?

Möglich sind Korrekturmaßnahmen im Verfahren, Aufhebung von Entscheidungen, Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen Vertrags sowie Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen. Die konkreten Folgen richten sich nach Art und Gewicht des Fehlers.

Sind elektronische Einreichungen rechtlich gleichwertig?

Elektronische Einreichungen sind weit verbreitet und rechtlich anerkannt, sofern die vorgegebenen Formvorschriften, Signatur- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.