Teilkasko

Begriff und Grundlagen der Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist eine Form der Fahrzeugversicherung, die bestimmte Schäden am eigenen Kraftfahrzeug abdeckt. Sie stellt neben der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung einen eigenständigen Versicherungszweig dar. Während die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei der Teilkasko um eine freiwillige Zusatzversicherung. Die Teilkasko schützt vor finanziellen Folgen bestimmter Schadensereignisse, die nicht durch eigenes Verschulden oder allgemeine Abnutzung entstehen.

Leistungsumfang der Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung deckt im Wesentlichen Schäden ab, die durch äußere Einwirkungen auf das versicherte Fahrzeug entstehen. Zu den typischen versicherten Risiken zählen unter anderem Diebstahl des Fahrzeugs oder von fest eingebauten Teilen, Brand und Explosion sowie Glasbruchschäden an Scheiben. Auch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung sind in den meisten Policen enthalten. Darüber hinaus werden häufig Schäden durch Zusammenstöße mit Haarwild sowie Marderbiss an Kabeln und Schläuchen erfasst.

Nicht gedeckte Schadensfälle

Nicht alle denkbaren Schäden am Fahrzeug sind von einer Teilkaskoversicherung umfasst. Insbesondere selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus fallen nicht unter den Schutzbereich dieser Versicherung; hierfür wäre eine Vollkaskoversicherung erforderlich. Ebenso ausgeschlossen sind in aller Regel reine Betriebsschäden oder Verschleißerscheinungen.

Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung erfolgt üblicherweise zusammen mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen nach Wahl des Fahrzeughalters beziehungsweise Eigentümers. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen – meist ein Jahr – und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Selbstbeteiligung in der Teilkasko

Viele Verträge sehen eine Selbstbeteiligung vor: Im Schadenfall trägt die versicherte Person einen vereinbarten Anteil selbst; nur darüber hinausgehende Kosten werden vom Versicherer übernommen. Die Höhe dieser Selbstbeteiligung kann individuell vereinbart werden.

Rechtliche Besonderheiten im Schadenfall

Im Falle eines Schadens ist es erforderlich, diesen unverzüglich dem Versicherer zu melden und alle zur Aufklärung notwendigen Informationen bereitzustellen. Der Versicherungsschutz kann entfallen oder eingeschränkt sein, wenn beispielsweise grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Obliegenheiten aus dem Vertrag verletzt wurden (zum Beispiel verspätete Meldung). Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung.

Kündigungsmöglichkeiten des Vertragsverhältnisses

Sowohl das Versicherungsunternehmen als auch die versicherte Person haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht zur ordentlichen Kündigung zum Ablauf des Vertragsjahres sowie zur außerordentlichen Kündigung nach einem regulierten Schadenfall (sogenanntes Sonderkündigungsrecht).

Sonderregelungen bei Veräußerung des Fahrzeugs

Wird das versicherte Fahrzeug verkauft oder dauerhaft außer Betrieb gesetzt (Abmeldung), endet auch das bestehende Versicherungsverhältnis für dieses Fahrzeug automatisch beziehungsweise geht auf den neuen Eigentümer über; dieser hat dann ein eigenes Wahlrecht hinsichtlich Fortführung oder Beendigung des Vertrags.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Teilkasko (FAQ)

Muss jeder Autofahrer eine Teilkaskoversicherung abschließen?

Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Teilkaskoversicherung; sie ist freiwillig.

Bietet die Teilkasko Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen?

Schäden am eigenen Fahrzeug infolge selbstverschuldeter Unfälle sind grundsätzlich nicht vom Leistungsumfang erfasst.

Sind Glasschäden immer von der Versicherung gedeckt?

Zumeist gehören Glasschäden zu den standardmäßig abgesicherten Risiken innerhalb einer üblichen Police.

Können Marderschäden geltend gemacht werden?

Marderschäden an Kabeln und Schläuchen sind häufig Bestandteil moderner Policen; jedoch können Einschränkungen bestehen.

Besteht Deckungsschutz auch im Ausland?

In vielen Fällen erstreckt sich der Schutzbereich auf europäische Länder sowie einige außereuropäische Staaten; Details regelt jeweils die Police.

Darf man mehrere Fahrzeuge über dieselbe Police absichern?

Jede abgeschlossene Police bezieht sich grundsätzlich nur auf ein einzelnes Kraftfahrzeug.

Lässt sich eine bestehende Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

Eine Anpassung ist während laufender Vertragsdauer meist nur zum nächsten Hauptfälligkeitstermin möglich.