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Tagesväter

Begriff und Einordnung: Was sind Tagesväter?

Tagesväter sind männliche Betreuungspersonen in der Kindertagespflege. Sie betreuen in der Regel Kinder im Alter von null bis zu schulpflichtigem Alter in einem familiennahen Umfeld, häufig im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen. Die Kindertagespflege ist eine anerkannte Form der öffentlich geförderten Betreuung und steht rechtlich gleichrangig neben Kindertageseinrichtungen wie Krippen oder Kindergärten. Der Begriff „Tagesvater“ beschreibt dabei die Funktion, nicht den rechtlichen Status; rechtliche Anforderungen und Rechte entsprechen denen von Tagesmüttern.

Rechtsrahmen und Zuständigkeiten

Die Kindertagespflege ist Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Zuständig für die Zulassung, Aufsicht und Förderung ist das örtliche Jugendamt. Es legt lokale Ausführungsbestimmungen fest, prüft die Eignung, erteilt die erforderliche Erlaubnis und überwacht die Tätigkeit. Landesrechtliche und kommunale Vorgaben konkretisieren bundesweite Standards, insbesondere zu Qualifikation, Gruppengrößen, Räumen, Vergütung und Fortbildung.

Erlaubnispflicht, Eignung und Qualifikation

Erlaubniserfordernis

Wer regelmäßig, gegen Entgelt und über einen längeren Zeitraum Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten betreut, benötigt in der Regel eine behördliche Erlaubnis zur Kindertagespflege. Kurzzeitige, gelegentliche oder im Elternhaushalt stattfindende Betreuungen können je nach Ausgestaltung erlaubnisfrei sein. Die Erlaubnis ist personenbezogen, zeitlich befristet und kann mit Auflagen verbunden werden.

Eignungsfeststellung

Die persönliche und fachliche Eignung wird durch das Jugendamt geprüft. Typische Bestandteile sind ein erweitertes Führungszeugnis, Gesundheitsnachweise, Nachweise zur Kinderschutzkompetenz, Erste-Hilfe-Schulungen am Kind sowie Hausbesuche zur Einschätzung der räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen. Auch Personen im Haushalt können in die Prüfung einbezogen werden.

Qualifikation und Fortbildung

Vorgesehen ist eine Grundqualifizierung nach bundeseinheitlichen Standards, deren Umfang und Umsetzung landesrechtlich und durch das Jugendamt konkretisiert werden. Fortbildungen sind regelmäßig verpflichtend. Inhalte betreffen unter anderem Entwicklungspsychologie, Pädagogik, Kinderschutz, Zusammenarbeit mit Eltern, Hygiene und Sicherheit.

Umfang der Betreuung, Gruppengröße und Formen der Ausübung

Für eine einzelne Betreuungsperson gilt ein bundesweit vorgegebener Höchstumfang gleichzeitig anwesender Kinder. In der Praxis sind bis zu fünf gleichzeitig betreute Kinder pro Tagesvater zulässig; das Jugendamt kann niedrigere Grenzen festlegen, etwa in der Eingewöhnung oder bei besonderem Förderbedarf. Daneben existiert die Großtagespflege mit mehreren Betreuungspersonen an einem Ort und entsprechend erhöhter Gruppengröße, die gesonderte Anforderungen erfüllen muss.

Räumliche Anforderungen, Hygiene und Arbeitsschutz

Die Betreuungsräume müssen sicher, kindgerecht und hygienisch geeignet sein. Dazu gehören unter anderem altersgerechte Ausstattung, Unfallprävention, Brandschutzkonzepte, ausreichende Belichtung und Belüftung, kindgerechte Sanitärsituationen sowie Rückzugsmöglichkeiten. Werden Speisen zubereitet oder ausgegeben, gelten lebensmittel- und infektionsschutzrechtliche Belehrungs- und Hygienestandards. Ein Notfall- und Sicherheitskonzept, einschließlich Erste-Hilfe-Ausstattung, ist üblich. Die behördliche Eignungsprüfung umfasst regelmäßig eine Begehung der Räume.

Vertragsbeziehungen, Betreuungsgestaltung und Vergütung

Vertragsstruktur

Rechtlich bestehen meist drei Ebenen: das Verhältnis zum Jugendamt (Förderung, Eignung, Qualitätssicherung), das Vertragsverhältnis mit den Eltern (Betreuungsumfang, Zeiten, Eingewöhnung, Abwesenheiten, Verpflegung, Datenschutz) sowie ggf. Vereinbarungen unter mehreren Betreuungspersonen in einer Großtagespflege. Kündigungs- und Änderungsmodalitäten, Regelungen bei Krankheit, Urlaub und Vertretung sind typischer Vertragsinhalt.

Öffentliche Förderung und Elternbeiträge

Die Kindertagespflege kann öffentlich gefördert werden. Das Jugendamt zahlt eine laufende Geldleistung, die sowohl die Vergütung für die Förderleistung als auch Beiträge zu Sachaufwand und Qualifizierung umfasst. Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben, deren Höhe kommunal festgesetzt wird; Befreiungen oder Ermäßigungen sind möglich. Die konkrete Ausgestaltung variiert regional.

Sozialversicherung und steuerliche Einordnung

Viele Tagesväter sind selbstständig tätig. In dieser Konstellation ist regelmäßig eigenständige Absicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung erforderlich. Für die Rentenversicherung kann Versicherungspflicht bestehen, wenn die Tätigkeit die gesetzlichen Merkmale erfüllt; Zuschüsse zur Altersvorsorge sowie zur Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung durch das Jugendamt sind möglich, soweit die Förderung dies vorsieht. Eine gesetzliche Unfallversicherung ist grundsätzlich vorgesehen; die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft richtet sich nach der organisatorischen Ausgestaltung und regionalen Zuständigkeit. Wird der Tagesvater angestellt (z. B. bei einem Träger), gelten die Regelungen der Beschäftigtenversicherung.

Einkünfte aus Kindertagespflege sind steuerpflichtig. Für die Gewinnermittlung kann eine anerkannte Betriebsausgabenpauschale Anwendung finden; alternativ ist der tatsächliche Aufwand nachweisbar. Die Detailausgestaltung folgt den steuerlichen Verwaltungsvorgaben und kann regional differenziert sein.

Datenschutz, Dokumentation und Verschwiegenheit

Im Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder und Sorgeberechtigten gelten die allgemeinen Datenschutzanforderungen. Erforderlich sind eine rechtmäßige Datenerhebung, transparente Information über Zwecke und Speicherfristen, Datensicherheit und die Wahrung von Betroffenenrechten. Die Anfertigung und Nutzung von Fotos oder Entwicklungsdokumentationen bedarf einer rechtlichen Grundlage, regelmäßig in Form einer Einwilligung der Sorgeberechtigten. Förder- und Nachweispflichten bedingen Aufzeichnungen zu Betreuungszeiten, Entwicklungsverläufen und Vorkommnissen, deren Aufbewahrung und Löschung den vorgegebenen Fristen folgen.

Kinderschutz, Aufsichtspflicht und Meldewege

Tagesväter unterliegen einem besonderen Schutzauftrag. Sie müssen Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls erkennen können, angemessen dokumentieren und die vorgesehenen Beratungs- und Meldestrukturen nutzen. Vertraulichkeit und Datenschutz sind dabei mit dem Schutzinteresse des Kindes in Einklang zu bringen. Die Aufsichtspflicht umfasst die alters- und situationsangemessene Sicherung des Kindes, insbesondere in Verkehrssituationen, beim Schlafen, Essen, Wickeln, bei Ausflügen und beim Umgang mit Materialien und Geräten. Bei Vertretung oder Kooperation sind klare Zuständigkeiten zu regeln.

Qualitätsentwicklung und Zusammenarbeit

Verbindliche Qualitätsstandards betreffen Eingewöhnung, Bildungs- und Förderplanung, Sprachförderung, Inklusion, Zusammenarbeit mit Eltern, Netzwerkarbeit und kontinuierliche Fortbildung. Jugendämter begleiten die Qualitätssicherung durch Fachberatung, Besuche und Evaluationsinstrumente. Bei öffentlich geförderter Betreuung ist eine Mitwirkung an Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßig Voraussetzung.

Besondere Ausgestaltungen: Großtagespflege und Anstellung

In der Großtagespflege betreuen mehrere Tagespflegepersonen eine größere Kindergruppe in gemeinsamen Räumen. Dafür gelten erweiterte Anforderungen an Raum, Organisation, Teamabsprachen, Vertretung und Brandschutz; je nach Größe und Struktur können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Eine Anstellung bei einem Träger oder in Haushalten der Eltern ist ebenfalls möglich; dann gelten Arbeits- und Mitbestimmungsregelungen, und die soziale Absicherung erfolgt nach Beschäftigtenrecht.

Gleichbehandlung und Zugang zur Tätigkeit

Der Zugang zur Kindertagespflege steht Männern und Frauen gleichermaßen offen. Eine Unterscheidung nach Geschlecht ist rechtlich nicht vorgesehen. Auswahl, Eignungsprüfung, Qualifizierung und Förderung richten sich ausschließlich nach den festgelegten Eignungs- und Qualitätskriterien. Diskriminierungsverbote sind zu beachten, insbesondere bei Zugang, Vergütung und Arbeitsbedingungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Benötigen Tagesväter eine behördliche Erlaubnis?

Eine behördliche Erlaubnis ist regelmäßig erforderlich, wenn Kinder entgeltlich, regelmäßig, über einen längeren Zeitraum und außerhalb des Haushalts der Eltern betreut werden. Die Erlaubnis ist befristet, personengebunden und kann mit Auflagen versehen sein.

Wie viele Kinder dürfen Tagesväter gleichzeitig betreuen?

Pro Betreuungsperson ist in der Regel die gleichzeitige Betreuung von bis zu fünf Kindern zulässig. Das Jugendamt kann abhängig von den Umständen geringere Grenzen festlegen, etwa bei sehr jungen Kindern, Inklusionsbedarf oder besonderen räumlichen Gegebenheiten.

Sind Tagesväter überwiegend selbstständig oder angestellt?

Üblicherweise erfolgt die Tätigkeit selbstständig, insbesondere bei Betreuung im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen. Es existiert auch die Möglichkeit der Anstellung, etwa bei einem Träger oder in einer Großtagespflege mit Arbeitgeberstruktur.

Welche Versicherungen sind für Tagesväter vorgesehen?

Vorgesehen sind eine Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Je nach Konstellation kann Rentenversicherungspflicht bestehen. Eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für Tätigkeitsschäden ist regelmäßig Voraussetzung der Eignung. Zuschüsse zur sozialen Absicherung sind im Rahmen der öffentlichen Förderung möglich.

Wer überwacht die Tätigkeit eines Tagesvaters?

Das Jugendamt ist für Zulassung, Aufsicht und Qualitätssicherung zuständig. Es führt Eignungsprüfungen durch, besucht die Betreuungsräume, begleitet fachlich und prüft die Einhaltung der Vorgaben zu Qualität, Kinderschutz, Datenschutz und Dokumentation.

Wie erfolgt die Vergütung in der Kindertagespflege?

Bei öffentlicher Förderung zahlt das Jugendamt eine laufende Geldleistung, die die Förderleistung und Sachaufwände abdeckt. Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Die konkrete Höhe und Ausgestaltung richten sich nach den örtlichen Regelungen.

Dürfen Tagesväter in der eigenen Wohnung betreuen?

Die Betreuung in der eigenen Wohnung ist möglich, wenn die Räume geeignet sind und die behördliche Eignungsprüfung dies bestätigt. Es gelten Anforderungen an Sicherheit, Hygiene, Brandschutz und kindgerechte Ausstattung.

Welche datenschutzrechtlichen Pflichten bestehen?

Erforderlich sind eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, transparente Information der Sorgeberechtigten, Datensicherheit und die Beachtung von Betroffenenrechten. Für Fotos, Entwicklungsdokumentation und Weitergabe von Informationen bedarf es einer rechtlichen Grundlage, regelmäßig in Form einer Einwilligung.