Begriff und Einordnung: Was bedeutet SRM?
SRM steht für Single Resolution Mechanism und bezeichnet den einheitlichen Abwicklungsmechanismus der Europäischen Union. Er ist ein zentrales Element der Bankenunion und regelt, wie Institute in finanziellen Schwierigkeiten geordnet restrukturiert oder abgewickelt werden, um die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und den Einsatz öffentlicher Mittel zu begrenzen. Der SRM arbeitet eng mit der europäischen Bankenaufsicht zusammen und stützt sich auf harmonisierte Regeln, die in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gelten. Kerninstitution des SRM ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), der mit den nationalen Abwicklungsbehörden zusammenwirkt.
Ziele und Grundprinzipien
Schutz öffentlicher Mittel
Der SRM zielt darauf, Verluste vorrangig von Anteilseignern und bestimmten Gläubigern tragen zu lassen. So soll die direkte Inanspruchnahme des Staatshaushalts vermieden und das Vertrauen in den Binnenmarkt gestärkt werden.
Kontinuität kritischer Funktionen
Leistungen, die für die Realwirtschaft wesentlich sind (z. B. Zahlungsverkehr oder Einlagenzugang), sollen während einer Abwicklung möglichst aufrechterhalten werden, um Folgeschäden für Kunden und Märkte zu begrenzen.
Gläubigerhierarchie und Verlusttragung
Wer Verluste trägt, richtet sich nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge. Anteilseigner tragen Verluste zuerst. Nachrangige Gläubiger folgen vor vorrangigen Gläubigern. Gesicherte Einlagen innerhalb der gesetzlichen Deckungsgrenze sind besonders geschützt.
Institutioneller Rahmen
Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB)
Der SRB ist die zentrale Abwicklungsbehörde für bedeutende Institute und grenzüberschreitend tätige Bankengruppen in der Bankenunion. Er erstellt Abwicklungspläne, bewertet die Abwickelbarkeit (Resolvability) und entscheidet über Maßnahmen im Krisenfall.
Nationale Abwicklungsbehörden
In jedem teilnehmenden Staat bestehen nationale Behörden, die für weniger bedeutende Institute zuständig sind und Entscheidungen des SRB operativ umsetzen. Sie arbeiten im Rahmen gemeinsamer Standards und koordinierter Verfahren.
Zusammenarbeit mit Aufsicht und Kommission
Die europäische Aufsicht kann feststellen, dass ein Institut ausfällt oder voraussichtlich ausfallen wird. Der SRB entscheidet über die Abwicklung und bindet weitere Unionsorgane in die finale Billigung ein, insbesondere wenn der Abwicklungsfonds eingesetzt wird.
Anwendungsbereich
Erfasste Institute
Der SRM gilt für Kreditinstitute und bestimmte Wertpapierfirmen in den Mitgliedstaaten der Bankenunion. Für bedeutende Institute und grenzüberschreitende Gruppen ist der SRB zuständig; sonst übernehmen nationale Behörden.
Grenzüberschreitende Konstellationen
Bei Gruppen mit Einheiten in mehreren Ländern koordiniert der SRB die Abwicklung auf Gruppenebene. Der Mechanismus berücksichtigt die Struktur der Gruppe und ordnet Maßnahmen so an, dass Verluste und Rekapitalisierungen sachgerecht verteilt werden.
Ablauf einer Abwicklung
Auslöser: „Ausfall oder Ausfallwahrscheinlichkeit“
Eine Abwicklung setzt voraus, dass ein Institut ausfällt oder voraussichtlich ausfallen wird, keine privaten Alternativen verfügbar sind und ein öffentliches Interesse an der geordneten Abwicklung besteht.
Öffentliches Interesse und Alternativen
Abwicklung erfolgt nur, wenn sie gegenüber einem regulären Insolvenzverfahren Vorteile für Finanzstabilität, Einlegerschutz oder die Kontinuität kritischer Funktionen bietet. Andernfalls kommen nationale Insolvenzverfahren zur Anwendung.
Bewertungsverfahren
Vor und während der Abwicklung erfolgt eine unabhängige Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sie dient der Bestimmung von Verlusten, der Rekapitalisierungshöhe und dem Umfang eines Gläubigerbeteiligungsinstruments (Bail-in).
Beschlussfassung und zeitlicher Ablauf
Entscheidungen werden oft in kurzer Zeit getroffen, um Marktstörungen zu begrenzen. Der SRB verabschiedet ein Abwicklungsschema, das von weiteren Unionsorganen unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt wird. Nationale Behörden setzen die Maßnahmen um.
Abwicklungsinstrumente und Maßnahmen
Bail-in (Gläubigerbeteiligung)
Betroffene Verbindlichkeiten und Ausnahmen
Beim Bail-in werden Verluste absorbiert und Kapital wiederhergestellt, indem Verbindlichkeiten abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Bestimmte Verbindlichkeiten sind davon ausgenommen, beispielsweise gesicherte Einlagen innerhalb der gesetzlichen Deckungsgrenze.
Vertragliche Anerkennung
Für Verbindlichkeiten, die ausländischem Recht unterliegen, wird eine vertragliche Anerkennung der Verlustbeteiligung vorgesehen, um die Wirksamkeit von Maßnahmen auch außerhalb der EU sicherzustellen.
Übertragungsinstrumente
Brückeninstitut
Übertragung wesentlicher Aktiva und Verbindlichkeiten auf ein vorübergehendes Institut, um kritische Funktionen zu sichern und eine geordnete Verwertung zu ermöglichen.
Verkauf von Geschäftsteilen
Veräußerung ganz oder teilweise an Marktteilnehmer, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren erforderlich wird.
Abbaueinheit (Asset Separation)
Überführung nicht-strategischer oder gestörter Vermögenswerte in eine Abbaueinheit, um die gesunden Teile des Geschäfts zu entlasten.
Vorübergehende Stabilisierungsmaßnahmen
Unter engen Voraussetzungen können befristete Maßnahmen getroffen werden, etwa zur Liquiditätssicherung, sofern die Lastenverteilung und Schutzmechanismen eingehalten bleiben.
Finanzierung der Abwicklung
Single Resolution Fund (SRF)
Der SRF ist ein unionsweiter Fonds, aus Beiträgen der Branche gespeist. Er dient als ergänzende Finanzierungsquelle, wenn Verluste bereits verteilt wurden und zusätzliche Mittel nötig sind, um Maßnahmen umzusetzen.
Beitragsfinanzierung und Backstop
Institute leisten jährliche Beiträge in den Fonds. Zusätzlich besteht auf EU-Ebene ein gemeinsamer Backstop, der den Fonds in außergewöhnlichen Situationen stützen kann.
Interaktion mit Einlagensicherung
Gesetzlich gesicherte Einlagen bleiben geschützt. Einlagensicherungssysteme können in die Abwicklungsstrategie einbezogen sein, etwa zur Finanzierung bestimmter Übertragungen, im Rahmen der geltenden Schutzmechanismen.
Rechte, Schutzmechanismen und Kontrolle
Gleichbehandlung und Entschädigungsprinzip
Gläubiger derselben Rangklasse werden grundsätzlich gleichbehandelt. Falls Betroffene durch die Abwicklung schlechter gestellt werden als in einem hypothetischen nationalen Insolvenzverfahren, besteht ein Ausgleichsanspruch gegen einen Ausgleichsfonds oder die zuständige Einrichtung.
Informations- und Verfahrensaspekte
Entscheidungen unterliegen Vertraulichkeitsregeln, zugleich bestehen Transparenzanforderungen. Betroffene erhalten in angemessenem Rahmen Informationen zu Maßnahmen und deren Auswirkungen.
Rechtsschutz und Überprüfung
Entscheidungen des SRB und nationaler Behörden können überprüft werden. Bewertungsentscheidungen und Entschädigungsfragen unterliegen gesonderten Prüfmechanismen.
Pflichten der Institute im SRM-Rahmen
Abwicklungsplanung und Resolvability
Institute unterliegen einer vorausschauenden Planung. Abwicklungspläne definieren, wie ein Institut im Krisenfall ohne gravierende Marktstörungen restrukturiert oder abgewickelt werden kann.
Mindestanforderungen an verlustabsorbierendes und rekapitalisierungsfähiges Instrumentarium
Zur Sicherstellung der Abwickelbarkeit bestehen quantitative Anforderungen an Kapital und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten. Diese Anforderungen sind institutsspezifisch und berücksichtigen Geschäftsmodell und Risikoprofil.
Governance- und Datenanforderungen
Institute müssen organisatorische und technische Voraussetzungen schaffen, um im Krisenfall schnell handlungsfähig zu sein. Dazu zählen belastbare Datenhaushalte und Prozesse für Bewertungen und Maßnahmenumsetzung.
Verhältnis zu nationalem Insolvenzrecht und Beihilferecht
Abgrenzung zur Insolvenz
Der SRM ergänzt nationale Insolvenzordnungen. Eine Abwicklung wird nur gewählt, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt; anderenfalls greifen die üblichen nationalen Verfahren.
Staatliche Unterstützung und Wettbewerbsregeln
Öffentliche Unterstützungsmaßnahmen unterliegen unionsrechtlichen Wettbewerbsregeln. Eine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel setzt eine Lastenbeteiligung der Anteilseigner und relevanten Gläubiger voraus und bedarf unionsrechtlicher Kontrolle.
Internationale Aspekte
Drittstaateninstrumente und Anerkennung
Der SRM sieht Mechanismen vor, um Anordnungen in Drittstaaten anzuerkennen oder deren Anerkennung in der EU zu ermöglichen. Verträge können Anerkennungsklauseln enthalten, um die Wirksamkeit von Maßnahmen grenzüberschreitend zu sichern.
Kooperation in Krisen
Abwicklungsbehörden arbeiten mit ausländischen Stellen in Krisengruppen und Kooperationsforen zusammen, um zeitgerechte Informationen und abgestimmte Maßnahmen sicherzustellen.
Praktische Auswirkungen für Einleger und Marktteilnehmer
Einleger
Gesicherte Einlagen bleiben im Schutzbereich. Ziel ist die Aufrechterhaltung des Zugangs zu Konten und Zahlungsverkehr, insbesondere durch Übertragungen auf fortführungsfähige Einheiten.
Investoren und Gläubiger
Investoren tragen ein institutsspezifisches Abwicklungsrisiko. Nachrangige Instrumente und bestimmte unbesicherte Verbindlichkeiten können zur Verlusttragung herangezogen werden.
Märkte und Finanzstabilität
Der SRM soll geordnete Lösungen fördern, Marktvertrauen stärken und Ansteckungseffekte begrenzen. Einheitliche Verfahren verringern Fragmentierung im Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum SRM
Was ist der SRM und wozu dient er?
Der SRM ist der einheitliche Abwicklungsmechanismus der EU-Bankenunion. Er legt fest, wie notleidende Institute geordnet restrukturiert oder abgewickelt werden, um die Finanzstabilität zu wahren und den Einsatz öffentlicher Mittel zu begrenzen.
Wann wird ein Institut unter dem SRM abgewickelt?
Voraussetzungen sind, dass das Institut ausfällt oder voraussichtlich ausfallen wird, keine praktikablen privaten Alternativen bestehen und ein öffentliches Interesse an einer Abwicklung gegenüber einer regulären Insolvenz überwiegt.
Wie schützt der SRM Einleger?
Gesetzlich gesicherte Einlagen bleiben innerhalb der geltenden Deckungsgrenzen geschützt. In der Abwicklung wird die Kontinuität kritischer Dienstleistungen angestrebt, etwa durch Übertragung auf ein übernehmendes Institut oder ein Brückeninstitut.
Wie funktioniert das Bail-in?
Beim Bail-in werden Verluste und Rekapitalisierung durch Abschreibung oder Umwandlung bestimmter Verbindlichkeiten in Eigenkapital getragen. Anteilseigner tragen Verluste zuerst, es folgt die gesetzliche Rangfolge der Gläubiger; bestimmte Verbindlichkeiten sind ausgenommen.
Welche Rolle spielt der Single Resolution Board (SRB)?
Der SRB ist die zentrale Abwicklungsbehörde für bedeutende Institute und grenzüberschreitende Gruppen. Er erstellt Abwicklungspläne, entscheidet über Maßnahmen und koordiniert die Umsetzung mit den nationalen Abwicklungsbehörden.
Was ist der Single Resolution Fund (SRF)?
Der SRF ist ein unionsweiter Fonds, der aus Branchenbeiträgen gespeist wird. Er kann ergänzend zur Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen herangezogen werden, nachdem Verluste angemessen verteilt wurden.
Wie werden Entscheidungen im Rahmen des SRM rechtlich überprüft?
Entscheidungen des SRB und nationaler Abwicklungsbehörden können überprüft werden. Bewertungsfragen und mögliche Ausgleichsansprüche unterliegen gesonderten Prüfprozessen, die die Rechte der Betroffenen berücksichtigen.