Spezifikationskauf – Begriff, Funktion und Rechtsnatur
Der Spezifikationskauf ist eine Form des Kaufvertrags, bei der die Parteien wesentliche Rahmenbedingungen – insbesondere Art, Menge und Preis – bereits festlegen, die genaueren Eigenschaften der Ware (zum Beispiel Farbe, Größe, Ausführung oder technische Parameter) jedoch erst nach Vertragsschluss durch den Käufer innerhalb eines vereinbarten Rahmens bestimmt werden. Die spätere Bestimmung dieser Merkmale wird als Spezifikation bezeichnet. Der Spezifikationskauf wird vor allem im Handelsverkehr genutzt, etwa bei Serienwaren, technischen Komponenten oder in laufenden Lieferbeziehungen.
Rechtlich bleibt es bei einem Kaufvertrag über Gattungswaren, ergänzt um eine Mitwirkungspflicht des Käufers zur Auswahl aus einem vorab definierten Korridor zulässiger Eigenschaften. Durch die Spezifikation wird festgelegt, welche konkrete Beschaffenheit der Verkäufer zu liefern hat.
Abgrenzung zu verwandten Kaufarten
Stückkauf versus Spezifikationskauf
Beim Stückkauf ist die individuelle Ware bereits bei Vertragsschluss festgelegt (ein Unikat oder eine konkret bestimmte Sache). Beim Spezifikationskauf steht dagegen nur die Gattung fest; die Individualisierung erfolgt erst durch die spätere Auswahl innerhalb der vereinbarten Bandbreiten.
Kauf nach Probe, Typenkauf, Gattungskauf
Ein Kauf nach Probe orientiert sich an einem Muster; beim Typenkauf an einem bestimmten Typus oder Modell. Der Spezifikationskauf ist eine besondere Ausprägung des Gattungskaufs, bei der die Detailmerkmale erst nachträglich festgelegt werden.
Kauf auf Abruf versus Spezifikationskauf
Beim Kauf auf Abruf bestimmt der Käufer den Lieferzeitpunkt später. Beim Spezifikationskauf geht es um die spätere Bestimmung der Beschaffenheit. Beide Elemente können kombiniert werden, sind aber rechtlich unterschiedlich zu betrachten.
Vertragliche Ausgestaltung
Rahmen und Auswahlkriterien
Der Vertrag bestimmt die Gattung der Ware und den Korridor zulässiger Eigenschaften (zum Beispiel Größenraster, Materialklassen, Farbkataloge, Normen). Die Spezifikation darf sich nur innerhalb dieses Rahmens bewegen.
Preis- und Mengenregelungen
Der Preis kann als Einheitspreis feststehen oder innerhalb des Rahmens variieren, wenn unterschiedliche Ausführungen unterschiedliche Preise haben. Die Menge ist typischerweise festgelegt; bei Serienlieferungen können Teilmengen und Teilspezifikationen vorgesehen sein.
Fristen, Verfahren und Form
Der Vertrag enthält regelmäßig Fristen für die Spezifikation sowie das Verfahren der Mitteilung (zum Beispiel über definierte Schnittstellen oder Kataloge). Die Lieferfrist knüpft häufig an die rechtzeitige Spezifikation an.
Rechte und Pflichten der Parteien
Mitwirkungspflicht des Käufers
Der Käufer hat die Pflicht, innerhalb der vereinbarten Frist zu spezifizieren. Diese Mitwirkung ist erforderlich, damit der Verkäufer die geschuldete Ware herstellen oder bereitstellen kann.
Liefer- und Herstellungspflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware entsprechend der rechtzeitig mitgeteilten Spezifikation zu liefern. Ohne Spezifikation besteht keine Pflicht, eine von ihm frei gewählte Ausführung zu liefern, sofern nicht eine entsprechende Regelung greift.
Aufklärungs- und Hinweisobliegenheiten
Erkennt der Verkäufer, dass eine verlangte Spezifikation voraussichtlich ungeeignet ist (zum Beispiel technisch nicht kompatibel oder nicht normgerecht), trifft ihn eine Pflicht zur Warnung. Unterbleibt ein erforderlicher Hinweis, kann dies die Haftungslage beeinflussen.
Kooperation und Information
Beide Parteien sind gehalten, die zur Spezifikation und Umsetzung erforderlichen Informationen rechtzeitig auszutauschen und Abstimmungsprozesse so zu gestalten, dass Produktion und Lieferung planbar bleiben.
Folgen der verspäteten oder unterlassenen Spezifikation
Wahlrechte des Verkäufers
Verbleibt der Käufer die Spezifikation schuldhaft schuldig, kommen typische Reaktionsmöglichkeiten des Verkäufers in Betracht, sofern sie vertraglich vorgesehen sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben: Er kann eine angemessene Nachfrist setzen, eine eigene Spezifikation nach billigem Ermessen treffen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen. Eine vom Verkäufer vorgenommene Ersatzspezifikation hat sich am vereinbarten Rahmen und an den Interessen beider Seiten auszurichten.
Verzug und Risikoallokation
Die ausbleibende Spezifikation kann zu Verzug des Käufers bei der Mitwirkung führen. Häufig gehen daraus Aufwendungen (zum Beispiel Lager-, Umrüst- oder Beschaffungskosten) und Risiken hervor, die dem Käufer zuzurechnen sind. Zudem kann Annahmeverzug eintreten, wenn die Lieferung an der ausstehenden Spezifikation scheitert.
Auswirkungen auf Liefertermine
Lieferfristen beginnen oft erst mit Zugang der Spezifikation. Erfolgt die Auswahl verspätet, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend, ohne dass dadurch ein Verspätungsverschulden des Verkäufers begründet wird.
Qualität und Haftung
Sachmängel bei Spezifikationskauf
Maßstab der geschuldeten Beschaffenheit ist die vereinbarte Spezifikation innerhalb des vertraglichen Rahmens. Weicht die gelieferte Ware hiervon ab oder eignet sie sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung, können Mängelrechte in Betracht kommen.
Verantwortlichkeit für Käufervorgaben
Beruht eine Abweichung allein auf der vom Käufer verlangten Spezifikation, ist die Haftung des Verkäufers eingeschränkt. Hat der Verkäufer jedoch erkennbare Eignungsprobleme nicht angesprochen, kann dies zu einer erweiterten Verantwortlichkeit führen.
Prüf- und Rügeobliegenheiten im Handelsverkehr
Im kaufmännischen Verkehr bestehen gesteigerte Obliegenheiten zur Prüfung der Ware und zur zeitnahen Anzeige von Abweichungen. Diese Obliegenheiten gelten auch beim Spezifikationskauf und knüpfen an die Ablieferung der jeweils spezifizierten Teil- oder Gesamtmenge an.
Teilspezifikation, Teilmengen und Serienlieferungen
Abrufe in Tranchen
In längerfristigen Beziehungen wird häufig vereinbart, dass der Käufer die Spezifikationen für einzelne Tranchen nach und nach erteilt. Für jede Tranche laufen die Fristen und Pflichten separat.
Einheitliche oder wechselnde Spezifikationen
Der Vertrag kann einheitliche Spezifikationen für alle Lieferungen oder eine wechselnde Spezifikation pro Los zulassen. Wechselnde Vorgaben beeinflussen Rüstzeiten, Beschaffung und Terminplanung und sind rechtlich im Rahmen der vereinbarten Bandbreiten zulässig.
Internationaler Bezug und Branchenpraxis
Anwendung in internationalen Lieferketten
Auch in grenzüberschreitenden Geschäften wird die spätere Bestimmung von Eigenschaften vertraglich genutzt. Maßgeblich ist das jeweils anwendbare Recht und die gewählte Vertragsgestaltung, insbesondere zu Fristen, Verfahren und Rechtsfolgen bei ausbleibender Spezifikation.
Branchenbeispiele
Typische Einsatzfelder sind Textil- und Modeindustrie (Farben, Größen), Automotive (Teilevarianten), Elektronik (Konfigurationen), Verpackung (Materialstärken, Formate) und chemische Produkte (Reinheitsgrade, Additive).
Zusammenfassung
Der Spezifikationskauf verbindet die Planbarkeit eines Kaufvertrags mit der Flexibilität späterer Detailbestimmungen. Zentrale Elemente sind ein klarer Rahmen zulässiger Eigenschaften, die Mitwirkungspflicht des Käufers zur rechtzeitigen Spezifikation und ausgewogene Rechtsfolgen für den Fall der Verzögerung oder Untätigkeit. Qualität, Haftung und Termine orientieren sich maßgeblich an der vereinbarten Spezifikation und deren rechtzeitigem Zugang.
Häufig gestellte Fragen zum Spezifikationskauf
Was bedeutet „Spezifikation“ beim Spezifikationskauf genau?
Die Spezifikation ist die nachträgliche Festlegung konkreter Eigenschaften der Ware innerhalb eines zuvor vertraglich vereinbarten Rahmens. Sie bestimmt, welche Ausführung der Verkäufer zu liefern hat, etwa hinsichtlich Farbe, Größe, Material oder technischer Parameter.
Darf der Verkäufer selbst spezifizieren, wenn der Käufer nicht rechtzeitig wählt?
Wenn der Käufer die Spezifikation trotz Fälligkeit nicht vornimmt, kann der Verkäufer nach angemessener Fristsetzung unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Auswahl nach billigem Ermessen treffen. Alternativ kommen Rücktritt und Schadensersatz in Betracht, soweit dies vertraglich vorgesehen ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis ergibt.
Ab wann laufen Lieferfristen bei einem Spezifikationskauf?
Lieferfristen knüpfen häufig an den Zugang der Spezifikation an. Erfolgt die Spezifikation verspätet, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, ohne dass dadurch eine Verspätung auf Verkäuferseite begründet wird.
Wer trägt das Risiko, wenn der Käufer eine ungeeignete Spezifikation verlangt?
Weist die gelieferte Ware Mängel allein aufgrund der vom Käufer verlangten Merkmale auf, ist die Verantwortlichkeit des Verkäufers eingeschränkt. Ergeben sich für den Verkäufer erkennbare Eignungsprobleme, besteht jedoch eine Pflicht zur entsprechenden Warnung; unterbleibt sie, kann dies die Haftungslage beeinflussen.
Kann der Spezifikationskauf mit Teilmengen und laufenden Abrufen kombiniert werden?
Ja. In der Praxis werden Spezifikationen häufig für einzelne Tranchen nacheinander erteilt. Für jede Tranche gelten die jeweiligen Fristen und Rechtsfolgen separat, soweit vertraglich so vorgesehen.
Gilt der Spezifikationskauf auch bei Verbrauchern?
Die spätere Bestimmung von Eigenschaften kann auch in Geschäften mit Verbrauchern vereinbart werden. Dann gelten ergänzend die verbraucherschützenden Regelungen des anwendbaren Rechts, ohne dass der Charakter als Spezifikationskauf entfällt.
Handelt es sich beim Spezifikationskauf um einen Kauf- oder um einen Werkvertrag?
Rechtsdogmatisch handelt es sich um einen Kaufvertrag über Gattungswaren mit einer vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflicht des Käufers zur Spezifikation. Die Herstellungspflichten bleiben auf die vereinbarte Gattung und die spezifizierten Eigenschaften bezogen.