Begriff und Einordnung des Spezieskaufs
Der Spezieskauf bezeichnet einen Kaufvertrag über eine individuell bestimmte, einzigartige Sache. Gemeint ist ein konkretes Einzelstück, das sich von anderen Gegenständen abhebt und nicht ohne Weiteres durch einen gleichwertigen Gegenstand ersetzt werden kann. Synonyme, die im Sprachgebrauch vorkommen, sind Stückkauf oder Stückschuld.
Definition
Beim Spezieskauf schuldet der Verkäufer genau den individuell festgelegten Gegenstand. Die Leistungspflicht ist auf dieses Einzelstück begrenzt. Typische Beispiele sind ein bestimmtes Gemälde, ein Oldtimer mit einer bestimmten Fahrgestellnummer, ein gebrauchtes Musikinstrument mit dokumentierter Seriennummer oder ein einzelnes Sammlerobjekt.
Abgrenzung zum Gattungskauf
Dem Spezieskauf steht der Gattungskauf gegenüber. Beim Gattungskauf wird eine Sache geschuldet, die nur nach allgemeinen Merkmalen (Art, Sorte, Qualität) bestimmt ist und austauschbar bleibt. Beim Spezieskauf ist die Sache gerade nicht austauschbar. Diese Abgrenzung wirkt sich auf Gefahrtragung, Leistungspflichten und Rechte bei Mängeln aus.
Rechtliche Merkmale
Individuelle Bestimmung des Kaufgegenstands
Die individuelle Bestimmung erfolgt durch eindeutige Identifikationsmerkmale, etwa Serien- oder Fahrgestellnummern, eine konkrete Beschreibung, besondere Eigenschaften, Herkunftsnachweise, Fotos oder Protokolle. Je genauer die Individualisierung, desto klarer ist der Gegenstand des Spezieskaufs abgegrenzt.
Pflichten von Verkäufer und Käufer
Der Verkäufer hat das individuell bestimmte Einzelstück zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. Da keine gleichartige Ersatzware geschuldet ist, konzentriert sich die Leistungspflicht des Verkäufers auf genau dieses Objekt.
Gefahrübergang und Untergang der Sache
Beim Spezieskauf ist die Frage, ab wann die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer übergeht, besonders bedeutsam. Grundsätzlich knüpft der Gefahrübergang an die Übergabe oder an einen vereinbarten Übergabezeitpunkt an. Bei Versendung können abweichende Risikoanforderungen gelten, etwa wenn eine Übergabe an einen Transporteur vereinbart ist. Entscheidend ist, was vertraglich bestimmt wurde und welche Art der Übergabe vereinbart wurde.
Leistungsstörungen und Rechtsfolgen
Unmöglichkeit der Leistung
Da beim Spezieskauf nur das Einzelstück geschuldet ist, führt dessen Untergang dazu, dass die Leistung objektiv nicht mehr erbracht werden kann. Die rechtlichen Folgen hängen davon ab, zu welchem Zeitpunkt und aus wessen Verantwortungsbereich der Untergang stammt. Geht die Sache vor Gefahrübergang unter, ist regelmäßig der Verkäufer betroffen; geht sie nach Gefahrübergang unter, trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko. Besteht ein Verschulden, kommen Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht. Geht die Sache bereits vor Vertragsschluss unter, kann der Vertrag gegenstandslos sein.
Mängelrechte beim Spezieskauf
Weist die individuell bestimmte Sache einen Mangel auf, stehen dem Käufer grundsätzlich Rechte zu. Anders als beim Gattungskauf scheidet eine Ersatzlieferung häufig aus, weil es keine identische Austauschware gibt. In Betracht kommen je nach Fall etwa Nachbesserung, eine Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Vertrages oder Schadensersatz. Maßgeblich sind Art und Schwere des Mangels, der Zeitpunkt des Auftretens und vertragliche Vereinbarungen.
Verzug und Annahmeverzug
Gerät der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer nach den allgemeinen Grundsätzen Rechte geltend machen. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, kann sich dies auf die Gefahrtragung auswirken und zu besonderen Verwahrungs- oder Aufwendungsfragen führen. Beim Spezieskauf ist Annahmeverzug besonders bedeutsam, weil die Sache nicht austauschbar ist und häufig besondere Lager- oder Sicherheitsanforderungen bestehen.
Eigentum, Besitz und Konkretisierung
Übergang von Besitz und Eigentum
Der Übergang von Besitz und Eigentum richtet sich nach der Art des Gegenstands und den vereinbarten Modalitäten. Bei beweglichen Sachen ist regelmäßig die tatsächliche Übergabe maßgeblich; bei besonderen Gegenständen kann ein Register- oder Eintragungsverfahren maßgeblich sein. Beim Spezieskauf ist der Übergabeakt besonders wichtig, da er häufig mit dem Gefahrübergang zusammenfällt.
Konkretisierung und Identifikationsmerkmale
Die sog. Konkretisierung bezeichnet den Vorgang, durch den das geschuldete Einzelstück eindeutig festgelegt ist. Im Spezieskauf ist dies von Beginn an der Fall. Eindeutige Identifikationsmerkmale (Seriennummern, individuelle Beschreibungen, Zertifikate, Fotos, Protokolle) dienen der Abgrenzung, der Beweissicherung und der Klarheit über den Leistungsinhalt.
Besonderheiten in der Praxis
Beweislast und Dokumentation
Im Streitfall sind Identität, Zustand und Zeitpunkt des Gefahrübergangs zu klären. Handover-Protokolle, Zustandsberichte, Fotodokumentationen und Inventarlisten können zur Tatsachenfeststellung beitragen. Die Beweislast verteilt sich nach allgemeinen Regeln; beim Spezieskauf ist der konkrete Zustand des Einzelstücks zum maßgeblichen Zeitpunkt von besonderer Relevanz.
Versand, Transport und Verwahrung
Beim Transport eines Einzelstücks können sich besondere Anforderungen an Verpackung, Versicherung und Übergabe ergeben. Welche Partei das Risiko und die Kosten trägt, hängt von den vertraglichen Bestimmungen und der vereinbarten Lieferart ab. Beim Spezieskauf kann die Auswahl eines geeigneten Transportwegs wegen des Einzelstückcharakters eine größere Rolle spielen.
Digitale und immaterielle Einzelstücke
Auch digitale oder immaterielle Güter können eine individuelle Prägung aufweisen, etwa eindeutig bezeichnete Lizenzgegenstände oder digitale Unikate. Die rechtliche Einordnung richtet sich danach, welche Rechte tatsächlich übertragen werden und wie der Gegenstand bestimmbar ist. Ob und in welchem Umfang Regeln des Spezieskaufs entsprechend Anwendung finden, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Geschäfts ab.
Internationale Bezüge
Bei grenzüberschreitenden Verträgen können unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Der Begriff des Spezieskaufs ist im deutschsprachigen Rechtsraum verbreitet, weltweit bestehen jedoch unterschiedliche Terminologien und Zuweisungen. Internationale Regelwerke kennen teils ähnliche Grundideen zur Gefahrtragung und zu Mängelrechten, die Ausgestaltung kann aber abweichen.
Abgrenzende Beispiele
Spezieskauf (Einzelstück)
- Ein bestimmter Oldtimer mit konkreter Fahrgestellnummer
- Ein signiertes Originalgemälde mit Zertifikat
- Ein gebrauchtes Smartphone mit bekannter Seriennummer und dokumentiertem Zustand
Gattungskauf (austauschbar)
- Fünf neue Laptops eines bestimmten Modells aus aktueller Produktion
- Hundert Liter Heizöl standardisierter Qualität
- Zehn Säcke Zement einer bestimmten Güteklasse
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Spezieskauf?
Ein Spezieskauf ist ein Kaufvertrag über ein individuell bestimmtes Einzelstück. Geschuldet wird genau dieser konkrete Gegenstand, nicht eine austauschbare Sache gleicher Art.
Worin unterscheidet sich der Spezieskauf vom Gattungskauf?
Beim Gattungskauf wird eine Sache nach allgemeinen Merkmalen geschuldet und kann durch gleichartige Ware ersetzt werden. Beim Spezieskauf ist die Sache einzigartig oder individuell festgelegt, sodass ein Austausch regelmäßig ausscheidet.
Welche Folgen hat der Untergang der Kaufsache beim Spezieskauf?
Geht die individuell bestimmte Sache unter, ist die Leistung objektiv nicht mehr möglich. Die rechtlichen Folgen hängen davon ab, ob der Untergang vor oder nach Gefahrübergang eingetreten ist und ob ein Verschulden vorliegt. Je nach Zeitpunkt und Verantwortungsbereich kommen Rückabwicklung oder Schadensersatz in Betracht.
Kann beim Spezieskauf eine Ersatzlieferung verlangt werden?
Eine Ersatzlieferung ist beim Spezieskauf in der Regel ausgeschlossen, weil die geschuldete Sache einzigartig ist. In Betracht kommen je nach Umständen andere Rechte wie Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz.
Wann geht die Gefahr des zufälligen Untergangs über?
Der Gefahrübergang knüpft regelmäßig an die Übergabe der Sache oder einen vertraglich bestimmten Zeitpunkt an. Bei Versand oder Übergabe an einen Transporteur können abweichende Zuweisungen gelten, je nach Vereinbarung und Art der Lieferung.
Wie wird die Identität der Speziessache im Vertrag festgelegt?
Die Identität wird durch eindeutige Merkmale bestimmt, zum Beispiel Seriennummern, Fahrgestellnummern, genaue Beschreibungen, Fotos, Zustandsprotokolle oder Zertifikate. Dadurch ist das geschuldete Einzelstück klar von anderen Gegenständen abgegrenzt.
Welche Rechte bestehen bei Mängeln im Spezieskauf?
Bei Mängeln kommen je nach Fall Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung und Schadensersatz in Betracht. Der Anspruch auf Ersatzlieferung scheidet häufig aus, da die Sache nicht austauschbar ist. Maßgeblich sind Art und Schwere des Mangels sowie der maßgebliche Zeitpunkt.