Begriff und Bedeutung der sittenwidrigen Schädigung
Die sittenwidrige Schädigung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht. Er beschreibt eine Handlung, durch die einer anderen Person vorsätzlich Schaden zugefügt wird, wobei diese Handlung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Das bedeutet, dass das Verhalten nicht nur rechtswidrig ist, sondern auch als besonders verwerflich angesehen wird.
Voraussetzungen einer sittenwidrigen Schädigung
Damit eine sittenwidrige Schädigung vorliegt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Schaden: Es muss ein Nachteil für eine andere Person entstehen. Dies kann sich auf Vermögen oder andere Rechtsgüter beziehen.
- Vorsatz: Die schädigende Person muss absichtlich gehandelt haben. Fahrlässigkeit reicht nicht aus.
- Sittenwidrigkeit: Die Handlung muss nach allgemeinem moralischen Empfinden als besonders verwerflich gelten.
Sittenwidrigkeit im rechtlichen Sinne
Ob eine Handlung als sittenwidrig gilt, hängt von den Wertvorstellungen der Gesellschaft ab. Maßgeblich ist dabei das Verständnis von Anstand und Moral zum Zeitpunkt der Tat. Typische Beispiele sind Handlungen mit Täuschung, Drohung oder Ausnutzung einer Notlage.
Bedeutung des Vorsatzes bei der sittenwidrigen Schädigung
Für die Annahme einer sittenwidrigen Schädigung genügt es nicht, wenn jemand unbeabsichtigt einen Schaden verursacht hat. Es muss vielmehr nachgewiesen werden können, dass die schädigende Person den Schaden gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Mögliche Folgen einer sittenwidrigen Schädigung
Ersatzansprüche des Geschädigten
Wer durch eine sittenwidrige Handlung geschädigt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen. Dies umfasst sowohl materielle Schäden wie finanzielle Verluste als auch immaterielle Schäden wie Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts.
Anwendungsbereiche in der Praxis
Sittenwidrige Schädigungen kommen häufig in Fällen vor wie betrügerischem Verhalten im Geschäftsleben oder gezielter Rufschädigung zwischen Privatpersonen oder Unternehmen. Auch Mobbinghandlungen können darunterfallen.
Bedeutung im Verhältnis zu anderen Schadensersatzansprüchen
Sittenwidrige Schädigungen stellen einen eigenständigen Haftungsgrund dar und unterscheiden sich von anderen Formen unerlaubter Handlungen dadurch, dass sie ein besonders verwerfliches Verhalten voraussetzen. Während bei vielen Schadensersatzansprüchen bereits Fahrlässigkeit genügt, ist hier stets Vorsatz erforderlich.
Häufig gestellte Fragen zur Sittenwidrigen Schädigung (FAQ)
Was versteht man unter Sittenwidirgkeit?
Sittenwidirgkeit bezeichnet ein Verhalten, das gegen grundlegende moralische Werte und das allgemeine Anstandsgefühl verstößt und deshalb gesellschaftlich missbilligt wird.
Muss immer ein finanzieller Schaden entstanden sein?
Nein; neben finanziellen Nachteilen können auch andere Rechtsgüter betroffen sein – etwa Ehre oder Gesundheit.
Kann fahrlässiges Handeln zu einer Sittenwidirgen Schädigung führen?
Fahrlässiges Handeln reicht für die Annahme einer sittwenidgrien Schadigugn nicht aus; es bedarf eines vorsätzliches Verhaltens.
Können Unternehmen ebenfalls Opfer sittwenidgriger Schadigungen werden?
Ja; auch juristische Personen können durch sittwenidgrige Verhaltensweisen geschädigt werden.
Liegen immer strafbare Handlungen vor?
Nicht jede sittwenidgrige Schadigugn stellt zugleich eine Straftat dar – sie kann aber zivilrechtliche Ansprüche begründen.
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< h 4 > Wie unterscheidet sich die sittwenidrige Schadigugn von anderen Formen unerlaubter Handlungen? h4 >
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Der Unterschied liegt insbesondere darin , dass hier stets Vorsatz sowie besondere Verwerflichkeit verlangt werden .
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< h 4 > Welche Rolle spielt das gesellschaftliche Werteverstä ndnis ?
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Das jeweils aktuelle Verstä ndnis von Moral , Anstand und Werten beeinflusst maß geblich , ob ein Verhalten als sittwnidig eingestuft wird .
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