Begriff und rechtliche Einordnung der Selbständigen Arbeit
Selbständige Arbeit bezeichnet eine auf eigene Rechnung und eigenes Risiko ausgeübte Tätigkeit, die nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis erfolgt. Die handelnde Person tritt eigenverantwortlich am Markt auf, organisiert Arbeitsabläufe selbst und erzielt Einkünfte durch die Erbringung von Leistungen gegenüber Auftraggebenden oder Kundschaft. Der Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten verwendet und dort jeweils eigenständig abgegrenzt, insbesondere im Steuer-, Sozial- und Gewerberecht.
Abgrenzung zur nichtselbständigen Tätigkeit
Die zentrale Unterscheidung verläuft zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Maßgeblich ist das Gesamtbild der Tätigkeit. Kennzeichnend für Selbständigkeit ist das eigene unternehmerische Auftreten und die fehlende persönliche Abhängigkeit gegenüber einer einzelnen Auftraggeberseite.
Typische Abgrenzungsmerkmale
- Unternehmerisches Risiko: Tragen von Ausfall- und Kostenrisiken, eigene Preisgestaltung.
- Weisungsfreiheit: Keine persönliche Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung.
- Nicht-Eingliederung: Keine Eingliederung in eine fremde Betriebsorganisation wie bei Mitarbeitenden.
- Eigene Betriebsmittel: Nutzung eigener Arbeitsmittel und Infrastruktur.
- Marktauftritt: Auftreten unter eigenem Namen oder eigener Firma mit eigenem Kundenkreis.
- Vertretungsrecht: Möglichkeit, sich vertreten zu lassen oder Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.
Formen selbständiger Arbeit
Selbständigkeit kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen ausgeübt werden. Aus rechtlicher Sicht ist dabei zwischen verschiedenen Tätigkeitsarten und deren Folgen zu unterscheiden.
Freie Tätigkeiten
Hierunter fallen typischerweise persönlich erbrachte, eigenverantwortliche Dienstleistungen mit besonderer Qualifikation oder schöpferischer Prägung. Die Tätigkeit ist auf die Person und deren Fachkunde zugeschnitten. Häufig bestehen berufsrechtliche Regelungen und mitgliedschaftliche Strukturen in Kammern oder Versorgungswerken einzelner Berufsstände.
Gewerbliche Tätigkeiten
Gewerbliche Selbständigkeit ist auf eine nachhaltige Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr gerichtet, etwa durch Handel, Handwerk oder sonstige gewerbliche Dienstleistungen. Sie ist regelmäßig mit einer gewerberechtlichen Anmeldung verbunden und kann zu Mitgliedschaften in Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern führen.
Sonstige selbständige Tätigkeiten
Daneben können einzelne Tätigkeiten rechtlich als selbständig gelten, ohne klar einem freien Beruf oder einem Gewerbe zuzuordnen zu sein. Dazu zählen etwa treuhänderische oder vermittelnde Funktionen in spezieller Verantwortung.
Steuerliche Einordnung
Selbständige erzielen grundsätzlich Gewinneinkünfte. Je nach Art der Tätigkeit werden diese steuerlich unterschiedlichen Einkunftsarten zugeordnet. Freiberuflich geprägte Tätigkeiten fallen regelmäßig unter die Kategorie der Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Gewerblich ausgerichtete Tätigkeiten gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Zuordnung wirkt sich auf die Erfassung des Gewinns, mögliche zusätzliche Abgaben sowie auf Anzeigepflichten gegenüber Behörden aus.
Für die laufende Besteuerung sind neben der Ermittlung des Gewinns auch Regelungen zur Umsatzbesteuerung relevant. Je nach Leistungsart, Leistungsort und Umsatzhöhe können unterschiedliche steuerliche Pflichten entstehen. Für kleinere Umsätze sind in bestimmten Fällen Sonderregelungen vorgesehen. Rechnungen müssen die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, damit ein ordnungsgemäßer Vorsteuerabzug (sofern anwendbar) bei der empfangenden Seite möglich ist.
Sozialrechtliche Aspekte
Im Sozialrecht wird der Status als selbständig oder abhängig beschäftigt eigenständig beurteilt. Selbständige unterliegen nicht automatisch den gleichen Versicherungspflichten wie Beschäftigte. Für bestimmte Berufsgruppen kann dennoch eine Pflicht zur Absicherung in der Rentenversicherung bestehen. Kreativ und publizistisch Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen über ein spezielles System sozial abgesichert werden. Eine Absicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist möglich; je nach Status kann sie verpflichtend oder freiwillig ausgestaltet sein. Unfallversicherung kann – abhängig von Branche und Tätigkeit – verpflichtend oder freiwillig bestehen, teilweise über zuständige Berufsgenossenschaften.
Gewerbe- und berufsrechtliche Rahmenbedingungen
Gewerblich Tätige unterliegen in der Regel einer Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Für handwerksnahe oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten können besondere Qualifikations- oder Zulassungsvoraussetzungen bestehen. Freie Berufe folgen häufig berufsständischen Regeln, etwa zu Berufsausübung, Verschwiegenheit, Fortbildung und Standesaufsicht. Je nach Tätigkeit sind zudem Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, Impressumsangaben und Preisangaben relevant.
Vertrags- und Haftungsrecht
Rechtsbeziehungen werden in der Regel auf Basis von Dienst- oder Werkverträgen gestaltet. Bei Dienstverträgen steht die Tätigkeit als solche im Vordergrund, bei Werkverträgen das herbeizuführende Ergebnis. Für Mängel, Verzug oder Leistungsstörungen gelten gesetzliche Regeln zu Gewährleistung und Schadensersatz. Allgemeine Geschäftsbedingungen können Vertragsinhalte standardisieren, unterliegen jedoch einer Inhaltskontrolle. Bei Pflichtverletzungen kommt es zu vertraglicher oder deliktischer Haftung. Je nach Tätigkeit können besondere Anforderungen an Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungen bestehen.
Arbeitsrechtliche Abgrenzungen und Scheinselbstständigkeit
Erweist sich eine vermeintlich selbständige Tätigkeit nach ihrem tatsächlichen Gepräge als abhängige Beschäftigung, liegt Scheinselbstständigkeit vor. Maßgeblich ist die Gesamtschau der Umstände, insbesondere persönliche Abhängigkeit, Eingliederung in fremde Abläufe und Weisungsunterworfenheit. Eine Feststellung der Scheinselbstständigkeit führt in der Regel zur nachträglichen Behandlung als Beschäftigungsverhältnis mit entsprechenden Beitrags- und Abgabenfolgen sowie möglichen Nachforderungen und Sanktionen.
Internationaler Bezug
Bei grenzüberschreitender Leistungserbringung stellen sich Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit, zu möglichen Betriebsstätten sowie zur Zuordnung von Besteuerungsrechten. Auch die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung richtet sich nach speziellen Koordinierungsregeln. Bei Leistungen innerhalb anderer Staaten können Registrierungs- und Erklärungspflichten entstehen, insbesondere für Abgaben auf Lieferungen und Dienstleistungen.
Rechnungswesen und Dokumentationspflichten
Selbständige unterliegen je nach Größe und Art der Tätigkeit unterschiedlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Erforderlich ist die nachvollziehbare Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben sowie eine geordnete Belegführung. Rechnungen haben bestimmte Pflichtangaben zu enthalten, darunter Informationen zur leistenden Person, zur empfangenden Person, zur Leistung, zum Entgelt und zu etwaigen Steuermerkmalen. Für geschäftliche Unterlagen gelten gesetzlich vorgegebene Aufbewahrungsfristen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Selbständigen Arbeit
Was bedeutet Selbständige Arbeit im rechtlichen Sinn?
Selbständige Arbeit ist eine eigenverantwortliche Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, ohne persönliche Abhängigkeit von einer Arbeitgeberseite. Sie wird durch eigenes unternehmerisches Handeln, fehlende Weisungsgebundenheit und ein Auftreten am Markt im eigenen Namen geprägt.
Woran wird Selbständigkeit von Beschäftigung abgegrenzt?
Die Abgrenzung erfolgt nach dem Gesamtbild der Tätigkeit. Wesentliche Merkmale sind Weisungsfreiheit, fehlende Eingliederung in eine fremde Organisation, eigenes Unternehmerrisiko, Nutzung eigener Betriebsmittel, eigener Kundenstamm und die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen.
Ist für Selbständige eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Ob eine Anmeldung erforderlich ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Gewerblich geprägte Tätigkeiten sind in der Regel anmeldepflichtig. Tätigkeiten mit freiberuflicher Ausrichtung unterliegen meist keiner Gewerbeanmeldung, können aber berufsrechtlichen Anzeige- oder Mitgliedschaftspflichten unterfallen.
Wie werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit steuerlich eingeordnet?
Je nach Ausrichtung der Tätigkeit gelten die Einkünfte entweder als solche aus selbständiger Arbeit oder als solche aus Gewerbebetrieb. Diese Einordnung bestimmt unter anderem die Art der Gewinnermittlung, zusätzliche Abgaben sowie Anzeige- und Erklärungspflichten gegenüber den Behörden.
Welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten können bestehen?
Der Status als selbständig führt nicht automatisch zu denselben Versicherungspflichten wie bei Beschäftigten. Für einzelne Berufsgruppen können dennoch Pflichtversicherungen bestehen, etwa in der Rentenversicherung. Kranken- und Pflegeversicherung bestehen je nach Status verpflichtend oder freiwillig. Unfallversicherung kann branchenspezifisch verpflichtend sein.
Was ist Scheinselbstständigkeit und welche Folgen hat sie?
Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Tätigkeit trotz Bezeichnung als selbständig tatsächlich Merkmale abhängiger Beschäftigung aufweist. Die Folgen umfassen die Behandlung als Beschäftigungsverhältnis mit Beitrags- und Abgabenpflichten sowie möglichen Nachforderungen und Sanktionen.
Dürfen Selbständige Mitarbeitende beschäftigen?
Selbständige können Mitarbeitende einsetzen. Daraus folgen Pflichten als Arbeitgebende, unter anderem in Bezug auf Entgeltabrechnung, Arbeitsschutz, arbeitsrechtliche Mindeststandards und die Anmeldung bei den zuständigen Stellen.