Schriften, hochverräterische, staatsgefährdende – Rechtliche Einordnung und Bedeutung
Begriffserklärung und Definition
Als hochverräterische und staatsgefährdende Schriften werden im deutschen Recht Veröffentlichungen, Schriftstücke oder sonstige Darstellungen verstanden, die bestimmte strafbare Ziele gegen die Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer verfassungsmäßigen Grundordnung verfolgen oder fördern. Der Begriff wird insbesondere im Zusammenhang mit staatsgefährdenden Straftaten und dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verwendet.
Hochverräterische und staatsgefährdende Schriften sind solche, deren Inhalt auf die Begehung einer hochverräterischen oder staatsgefährdenden Tat gerichtet ist, also etwa die gewaltsame Abschaffung der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Gefährdung der territorialen Integrität Deutschlands (siehe §§ 94 ff. Strafgesetzbuch [StGB]). Die Definition umfasst sowohl gedruckte Werke als auch elektronische Medien, Abbildungen, Plakate und vergleichbare Formen von Darstellungen.
Rechtsgrundlagen
Strafgesetzbuch (StGB)
Die maßgeblichen Regelungen zu hochverräterischen und staatsgefährdenden Schriften finden sich in den §§ 94 bis 100 StGB (Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats) sowie in den Vorschriften der §§ 86, 86a und 130 StGB, die sich mit der Verbreitung und dem Besitz verbotener Schriften sowie mit Volksverhetzung befassen.
Wesentliche Vorschriften im Zusammenhang sind:
- § 94 StGB (Landesverrat)
- § 96 StGB (Verleitung zum Landesverrat)
- § 100 StGB (Staatsgefährdende Sabotage)
- § 86 StGB (Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen)
- § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
Nebenstrafrecht und Spezialgesetze
Neben dem Strafgesetzbuch existieren weitere einschlägige Gesetze, die den Umgang mit hochverräterischen und staatsgefährdenden Schriften regeln, beispielsweise das Vereinsgesetz (§ 3 VereinsG – Verbot der Verbreitung von Schriften verbotener Vereine) und das Jugendschutzgesetz (Schriften, die als jugendgefährdend indiziert sind).
Tatbestandsvoraussetzungen
Um als hochverräterisch oder staatsgefährdend zu gelten, müssen Schriften bestimmte inhaltliche Voraussetzungen erfüllen:
- Subjektiver Zweck der Schrift: Der Inhalt muss darauf gerichtet sein, die Ausführung einer hochverräterischen oder staatsgefährdenden Straftat vorzubereiten, aufzufordern oder zu fördern (§§ 111-130 StGB). Hierzu zählt z. B. die Anstiftung zum Umsturz, zur Aufhebung der föderalen Ordnung oder zur Zersetzung demokratischer Institutionen.
- Objektiver Bezug zur Gefährdung: Die Schrift muss geeignet sein, die öffentliche Sicherheit oder das Ansehen des Staates wesentlich zu beeinträchtigen. Dies ist z. B. dann gegeben, wenn konkrete Aufrufe zu Gewalt oder detaillierte Anleitungen zur Begehung schwerer Staatsdelikte veröffentlicht werden.
- Deliktsform: Es kann sich um ein eigenständiges Delikt (z. B. durch Verbreitung oder Besitz) oder ein Teilnahme- bzw. Beteiligungsdelikt (z. B. Unterstützung, Herstellung, Einfuhr) handeln.
Strafbarkeit und Strafrahmen
Die Herstellung, Verbreitung, Einfuhr, Vorrätighaltung sowie der Besitz von hochverräterischen oder staatsgefährdenden Schriften ist in den genannten Paragrafen als strafbare Handlung definiert. Bereits das Bereithalten oder die Zugänglichmachung (etwa im Internet) kann ausreichend für eine Strafbarkeit sein.
Die Strafandrohung kann je nach Tatbestand unterschiedlich ausfallen, reicht aber von Freiheitsstrafe bis zu mehrjährigen Haftstrafen. Besonders schwer wiegen die Herstellung, Verbreitung oder Beschaffung im Rahmen organisierter oder wiederholter Handlungen.
Beschlagnahme und Einziehung
Nach § 74d StGB können hochverräterische und staatsgefährdende Schriften beschlagnahmt und eingezogen werden, um weitere Gefährdungen der allgemeinen Sicherheit zu verhindern. Dies gilt auch für digitale Inhalte und elektronische Kommunikationsmittel.
Die Maßnahmen zur Beschlagnahme und Einziehung zielen darauf ab, die weitere Verbreitung solcher Schriften zu unterbinden und präventiv zu wirken.
Bedeutung im digitalen Zeitalter
Die Verbreitung hochverräterischer und staatsgefährdender Schriften hat durch digitale Medien, soziale Netzwerke und das Darknet neue Relevanz erlangt. Strafverfolgungsbehörden beobachten eine deutliche Zunahme entsprechender Propaganda im Internet. Die digitale Verbreitung fällt ebenso unter die strafrechtlichen Vorschriften wie klassische Druckerzeugnisse oder andere materielle Medien.
Abgrenzung zu anderen Schriften
Nicht jede staatskritische oder regierungsfeindliche Äußerung erfüllt die Voraussetzungen für hochverräterische oder staatsgefährdende Schriften. Die strafbaren Schriften müssen einen unmittelbaren Bezug zu schweren Straftaten gegen die staatliche Ordnung aufweisen. Geschützt werden zugleich die Meinungsfreiheit und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung; eine Strafbarkeit setzt das Vorliegen der oben genannten Kriterien voraus.
Rechtsprechung und Praxis
Die Gerichte legen den Begriff hochverräterischer und staatsgefährdender Schriften eng aus, um einen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Im Einzelfall kommt es maßgeblich auf den Inhalt, die konkrete Verbreitungssituation und die erkennbare Zielrichtung der Schrift an.
Internationale Bezüge
Im europäischen und internationalen Kontext gibt es vergleichbare Regelungen, etwa in Österreich (§§ 241 ff. StGB – Hochverrat, staatsfeindliche Verbindungen) oder in der Schweiz (Art. 265 StGB – Hochverrat gegen den Staat). Zudem sind internationale Abkommen zum Schutz der Staatsordnung und zur Bekämpfung extremistischer Propaganda relevant.
Zusammenfassung
Hochverräterische und staatsgefährdende Schriften sind im deutschen Recht umfassend definiert und von großer praktischer Bedeutung zum Schutz der staatlichen Ordnung. Die gesetzlichen Regelungen schaffen eine Balance zwischen Freiheit und Sicherheit und stellen dabei klar: Die Grenze des Erlaubten wird durch das Ziel oder die Eignung überschritten, die politische Grundordnung, den Bestand des Staates oder seine verfassungsmäßigen Organe schwerwiegend zu gefährden. Die Strafvorschriften dienen sowohl der Prävention durch Eingriffs- und Beschlagnahmemaßnahmen als auch der Ahndung konkreter Gefährdungshandlungen.
Häufig gestellte Fragen
Unterliegen hochverräterische und staatsgefährdende Schriften besonderen Beschlagnahmeregelungen?
Ja, Schriften, die als hochverräterisch oder staatsgefährdend eingestuft werden, unterliegen gemäß der Strafprozessordnung (StPO) und ergänzenden Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) besonderen Maßnahmen zur Beschlagnahme und Sicherstellung. Das Gericht oder die Ermittlungsbehörden können diese Schriften sicherstellen, wenn sie als Beweismittel benötigt werden oder wenn durch ihren Besitz, Gebrauch oder ihre Verbreitung eine Gefahr für die staatliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit besteht. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen finden sich vor allem in §§ 94 ff. StPO sowie ergänzend in den §§ 74 und 86a StGB bezüglich der Einziehung und Vernichtung. Die Anordnung einer Beschlagnahme erfolgt durch einen richterlichen Beschluss oder, in Eilfällen, auch durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Polizei. Betroffene können gegen diese Maßnahmen Rechtsmittel einlegen, wobei das Interesse des Staates an der Sicherung und Unschädlichmachung in der Regel vorrangig gewertet wird.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen sieht das Gesetz bei Herstellung, Verbreitung oder Besitz hochverräterischer und staatsgefährdender Schriften vor?
Die Herstellung, Verbreitung oder der Besitz hochverräterischer und staatsgefährdender Schriften ist nach deutschem Recht gemäß § 94 StGB in Verbindung mit den §§ 100a ff. StGB mit teils erheblichen Strafandrohungen versehen. Je nach Straftatbestand reicht das Strafmaß von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Hochverräterische Schriften stehen dabei meist im Kontext der Vorbereitung von Hochverrat (§§ 81, 83 StGB), während staatsgefährdende Schriften besonders im Zusammenhang mit Propagandaschriften (§ 86 StGB) oder der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB) relevant sind. Der Gesetzgeber sieht diese Delikte als Angriffe auf die Sicherheit und das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise ihrer Verfassungsorgane und staatlichen Einrichtungen an, sodass entsprechend hohe Strafen drohen. Das gilt auch für Versuch und Anstiftung sowie für die Aufbewahrung dieser Schriften zu bestimmten Zwecken.
Welche Rolle spielt die Einziehung und Vernichtung hochverräterischer und staatsgefährdender Schriften?
Nach § 74 StGB kann das Gericht anordnen, dass hochverräterische und staatsgefährdende Schriften eingezogen und vernichtet werden, wenn sie als Beweismittel oder Tatmittel der Straftat dienen oder deren weiterer Verbleib eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt. Die Einziehung ist eine Maßnahme der sogenannten repressiven Gefahrenabwehr und dient dazu, zukünftige Straftaten zu verhindern. Die Vernichtung stellt die endgültige Entfernung dieser Schriften aus dem Verkehr sicher. Die Einziehungsanordnung ist selbstständig anfechtbar, bevor sie rechtskräftig wird, und betroffene Dritte können innerhalb bestimmter Fristen ihre Rechte geltend machen (§ 111k StPO).
Dürfen hochverräterische und staatsgefährdende Schriften zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken genutzt werden?
Der Umgang mit hochverräterischen und staatsgefährdenden Schriften ist auch zu wissenschaftlichen oder journalistischen Zwecken strengen gesetzlichen Anforderungen unterworfen. Zwar sieht § 86 Abs. 3 StGB sogenannte „Privilegierungen“ vor – also Ausnahmen für Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte. Jedoch müssen die Voraussetzungen dafür sorgfältig geprüft und dokumentiert werden. Zudem liegt die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahme im Streitfall beim Verwender der Schriften. Werden die Privilegien überschritten oder zweckentfremdet genutzt, drohen dennoch strafrechtliche Konsequenzen einschließlich Beschlagnahme und Einziehung.
Gibt es Unterschiede zwischen hochverräterischen und staatsgefährdenden Schriften hinsichtlich ihrer rechtlichen Behandlung?
Ja, das deutsche Strafrecht differenziert zwischen hochverräterischen Schriften, die einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung oder den Bestand des Staates zum Ziel haben, und staatsgefährdenden Schriften, die sich eher gegen einzelne Staatsorgane, die innere oder äußere Sicherheit richten, aber keinen Hochverrat darstellen. Die Rechtsfolgen, namentlich Strafrahmen, Einziehung oder Vernichtung, können sich insoweit unterscheiden, als beispielsweise hochverräterische Schriften regelmäßig härteren Sanktionen unterliegen und mit höheren Mindestfreiheitsstrafen bedroht sind. Zudem sind sie häufig Gegenstand erweiterter Ermittlungsbefugnisse wie der Telekommunikationsüberwachung und Rasterfahndung.
Wer darf im Ermittlungsverfahren über den Umgang mit solchen Schriften entscheiden?
Im Ermittlungsverfahren entscheiden zunächst die Staatsanwaltschaften und Strafverfolgungsbehörden über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Sicherstellung oder Beschlagnahme. Für weitergehende, insbesondere dauerhafte Maßnahmen wie die Einziehung oder Vernichtung ist zwingend eine richterliche Entscheidung erforderlich. Im Falle der Beschlagnahme kann diese Beschwerde eingelegt werden, über die das Amtsgericht beziehungsweise Landgericht befindet. Im Rahmen des Hauptverfahrens ist das (Straf-)Gericht für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit solchen Schriften zuständig. Die Rechtskontrolle erfolgt über die ordentlichen Gerichte, wobei teilweise auch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann, insbesondere bei Grundrechtseingriffen.