Begriff und Bedeutung des Schenkungsversprechens
Ein Schenkungsversprechen ist das verbindliche Versprechen einer Person, einer anderen Person unentgeltlich einen Vermögensvorteil zuzuwenden. Es handelt sich dabei um eine einseitige Willenserklärung, die auf die Übertragung von Eigentum oder Rechten ohne Gegenleistung gerichtet ist. Das Schenkungsversprechen unterscheidet sich von der tatsächlichen Übergabe (Schenkung) dadurch, dass es zunächst nur das Versprechen zur späteren Zuwendung beinhaltet.
Formvorschriften für das Schenkungsversprechen
Für ein wirksames Schenkungsversprechen gelten besondere Formvorschriften. In der Regel muss dieses schriftlich erfolgen, damit es rechtlich bindend ist. Die Schriftform dient dem Schutz vor übereilten oder unüberlegten Versprechungen und soll Klarheit über den Inhalt und Umfang des Versprechens schaffen. Wird die versprochene Zuwendung jedoch bereits tatsächlich erbracht (sogenannte Handschenkung), entfällt in vielen Fällen die Notwendigkeit einer besonderen Form.
Schenkungsvertrag und Annahme
Das Schenkungsversprechen wird durch einen Vertrag zwischen dem Schenker (der verspricht) und dem Beschenkten (der annimmt) begründet. Der Beschenkte muss das Angebot annehmen, damit ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt. Erst mit dieser Annahme entsteht eine rechtliche Bindung beider Parteien.
Rechtsfolgen eines wirksamen Schenkungsversprechens
Mit einem wirksamen Schenkungsversprechen verpflichtet sich der Versprechende zur unentgeltlichen Zuwendung eines bestimmten Vermögenswertes an den Begünstigten. Kommt es zu keiner tatsächlichen Übergabe, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Erfüllung des Versprechens bestanden werden – vorausgesetzt, alle gesetzlichen Anforderungen sind erfüllt.
Möglichkeiten zum Widerruf oder Rückforderung
Ein einmal abgegebenes und angenommenes Schenkungsversprechen kann grundsätzlich nicht beliebig widerrufen werden. Allerdings bestehen Ausnahmen: Unter bestimmten Umständen – etwa bei grobem Undank des Beschenkten gegenüber dem Versprechenden – kann eine Rückforderung möglich sein.
Sonderfälle: Auflagen bei einem Schenkungsversprechen
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Schenkungsversprechen mit Auflagen verbunden wird. In diesem Fall verpflichtet sich der Beschenkte zu einem bestimmten Verhalten oder dazu, bestimmte Bedingungen einzuhalten; andernfalls kann dies Auswirkungen auf den Bestand des Geschenkes haben.
Steuerliche Aspekte beim Schenkungsversprechen
Auch wenn noch keine tatsächliche Übergabe erfolgt ist, können steuerrechtliche Folgen entstehen: Bereits mit Abschluss eines verbindlichen Vertrages über eine künftige Zuwendung können steuerpflichtige Tatbestände ausgelöst werden – insbesondere im Bereich der sogenannten Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer.
Bedeutung in der Praxis und Abgrenzungen zu ähnlichen Rechtsgeschäften
Das reine Verschenken von Gegenständen im Alltag fällt meist unter sogenannte Handschenkungen; hier spielt das formelle schriftliche Verspechen keine Rolle mehr.
Abzugrenzen ist das echte Schenkungsverspechen von anderen Verträgen wie Darlehen oder Leihe: Bei diesen erhält zumindest eine Partei einen Vorteil gegen Leistung oder Rückgabe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Schenkungsversprechen“
Wann gilt ein mündliches Geschenk-Verspechen als bindend?
Mündliche Geschenk-Verspechungen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich; sie bedürfen in aller Regel einer besonderen Form wie etwa Schriftlichkeit.
Kann ich mein gegebenes Geschenk-Verspehen einfach widerrufen?
Ein einmal abgegebenes Geschenk-Versprehen lässt sich nur unter engen Voraussetzungen widerrufen; beispielsweise dann, wenn schwerwiegende Gründe wie grober Undank vorliegen.
Muss ich für jedes Geschenk einen schriftlichen Vertrag abschließen?
Nicht jede alltägliche Zuwendung erfordert einen schriftlichen Vertrag; bei größeren Werten empfiehlt sich jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit häufig eine Dokumentation.
Können auch zukünftige Leistungen Gegenstand eines Geschenke-Versprehens sein?
Schenkungsverpsrechnisse können auch zukünftige Leistungen betreffen; diese müssen aber klar bestimmt sein und den geltenden Formerfordernissen entsprechen.
Besteht Anspruch auf Erfüllung eines gescheiterten Geschenke-Versprehens?
Liegen alle rechtlichen Voraussetzungen vor sowie kein Grund für Nichtigkeit oder Anfechtung besteht grundsätzlich Anspruch auf Erfüllung des Geschenke-Vertrags.
Können Bedingungen an ein Geschenke-Versprehen geknüpft werden?
Bedingte Geschenke sind möglich: Der Geber kann festlegen,dass erst nach Eintritt bestimmter Umstände tatsächlich geschenkt wird bzw.das Geschenk erhalten bleibt.