Legal Wiki

Roadshow

Begriff und Grundzüge der Roadshow

Eine Roadshow ist eine Reihe koordinierter Präsentationen und Gespräche, mit denen ein Unternehmen oder Emittent sein Geschäftsmodell, Produkte, Dienstleistungen oder Wertpapiere gegenüber ausgewählten Zielgruppen vorstellt. Sie findet physisch an mehreren Orten, mobil im öffentlichen Raum oder digital statt. Im Kapitalmarktbereich dient die Roadshow der Vorstellung eines beabsichtigten Börsengangs, einer Kapitalerhöhung oder Anleiheemission, im Marketing der Marken- und Produktkommunikation. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine vielschichtige Kommunikations- und Veranstaltungssituation, in der Aufsichts-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Veranstaltungs-, Arbeits-, Verbraucher- und steuerrechtliche Vorgaben zusammentreffen.

Erscheinungsformen und Anwendungsfelder

Kapitalmarktbezogene Roadshow

Bei Börsengängen und Wertpapieremissionen richtet sich die Roadshow häufig an institutionelle Investoren und Analysten. Präsentationen, One-on-One-Meetings und Frage-Antwort-Runden stehen im Mittelpunkt. Rechtlich relevant sind insbesondere Informationsgleichlauf, Umgang mit kursrelevanten Tatsachen, Werbeaussagen zu Finanzinstrumenten, Research-Abgrenzung sowie zeitliche Vermarktungsfenster.

Produkt- und Markenroadshow

Unternehmen nutzen Roadshows zur Produktpremiere, Demonstration und Kundengewinnung. Hier stehen Wettbewerbs- und Werberegeln, Produktsicherheit, Verbraucherrechte, Veranstaltungs- und Ordnungsrecht, geistige Schutzrechte sowie Datenschutz im Vordergrund.

Hybride und digitale Roadshows

Webinare, Livestreams und virtuelle Messestände erweitern die Reichweite. Neben Veranstaltungsrecht treten telemedien- und datenschutzrechtliche Anforderungen, Lizenz- und Nutzungsfragen für digitale Inhalte sowie Plattformbedingungen hinzu.

Kapitalmarktrechtliche Einordnung

Informationskohärenz und Gleichbehandlung

Angaben in Roadshow-Unterlagen müssen mit formalen Angebots- oder Zulassungsdokumenten übereinstimmen. Die selektive Weitergabe kursrelevanter Informationen ist unzulässig; offengelegte kursrelevante Tatsachen ziehen regelmäßig eine zeitnahe öffentliche Bekanntmachung nach sich. Ziel ist die Gleichbehandlung des Marktes und die Vermeidung selektiver Informationsvorteile.

Werbung für Finanzinstrumente

Roadshow-Kommunikation mit Werbecharakter unterliegt besonderen Anforderungen an Klarheit, Richtigkeit und Nicht-Irreführung. Aussagen dürfen nicht den Gesamteindruck formaler Angebotsunterlagen verfälschen. Hinweise auf Risiken und die maßgebliche Dokumentation sind im Werbekontext regelmäßig zu berücksichtigen.

Timing, Research und Kommunikation

Für Vorabveröffentlichungen, Analystenkontakte und Forschungsberichte bestehen zeitliche und inhaltliche Schranken, um Einflussnahmen zu begrenzen und Marktintegrität zu schützen. In bestimmten Phasen gelten Einschränkungen für öffentliche Aussagen zu Geschäftslage, Prognosen und Bewertungen.

Umgang mit Investorenkontakten

Einzel- und Gruppengespräche sind inhaltlich und organisatorisch so auszugestalten, dass keine unzulässigen Informationsasymmetrien entstehen. Gastfreundschaft und Zuwendungen unterliegen aufsichtsrechtlichen und internen Compliance-Vorgaben.

Wettbewerbs- und Werberecht

Irreführung und Transparenz

Werbeaussagen in Roadshows müssen zutreffend, klar und belegbar sein. Übertreibungen, Verschweigen wesentlicher Informationen oder unzulässige Erfolgsversprechen können als irreführend gelten. Bei Umweltaussagen sind Nachvollziehbarkeit und Genauigkeit von besonderer Bedeutung.

Vergleichende Werbung und Preisangaben

Vergleiche mit Wettbewerbern sind nur unter Einhaltung der Voraussetzungen zulässig, insbesondere in Bezug auf Objektivität, Nachprüfbarkeit und Nichtabwertung. Preisangaben erfordern klare, vollständige und endpreisbezogene Informationen, sofern Preise kommuniziert werden.

Gewinnspiele und Promotions

Verlosungen oder Promotions im Rahmen von Roadshows unterliegen Vorgaben an Teilnahmebedingungen, Transparenz, Ziehungsmodalitäten, Schutz Minderjähriger und Datenschutz. Die Kopplung mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ist rechtlich begrenzt.

Vertrags-, Haftungs- und Organisationsrecht

Veranstaltungs- und Dienstleistungsverträge

Roadshows beruhen auf vertraglichen Beziehungen mit Locations, Technikdienstleistern, Messebau, Catering, Transport und Sicherheit. Regelungen zu Leistungsumfang, Abnahme, Störungen, Verschiebung, höhere Gewalt, Haftungsumfang und Rechte an Arbeitsergebnissen sind rechtlich prägend.

Haftung und Versicherung

Veranstalter haften für Verletzungen vertraglicher Pflichten sowie deliktische Schäden. Relevante Risiken betreffen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Produkt- und Produzentenhaftung bei Demonstrationen, Verkehrssicherungspflichten und Schäden durch Dritte. Branchentypisch sind Veranstalterhaftpflicht, Produkthaftpflicht, Transport- und Ausstellungsversicherung.

Wettbewerbs- und Kartellbezug

Bei mehrunternehmerischen Formaten ist der Austausch sensibler Marktinformationen begrenzt. Preisabsprachen, Marktaufteilung oder abgestimmte Verhaltensweisen sind unzulässig; die Gestaltung von Panels und Q&As vermeidet rechtswidrige Koordination.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Teilnehmerdaten und Registrierung

Erhebung, Speicherung und Nutzung von Teilnehmer- und Kontaktdaten erfolgen auf einer zulässigen Rechtsgrundlage, mit transparenten Informationen zu Zweck, Zeitraum, Empfängern und Übermittlungen in Drittstaaten. Dienstleister werden datenschutzrechtlich eingebunden; Speicherfristen sind zu beachten.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen berühren das Recht am eigenen Bild und Datenschutz. Erforderlich sind legitime Zwecke, angemessene Interessenabwägung oder Einwilligung. Kennzeichnung der Aufnahmesituation, Beschränkung auf das notwendige Maß und Beachtung von Widersprüchen sind maßgeblich. Minderjährige genießen besonderen Schutz.

Digitale Interaktionen

Bei Online-Roadshows sind Plattform- und Tracking-Technologien, Cookies, Einbindungen Dritter und Chatfunktionen datenschutzkonform auszugestalten. Aufzeichnungen, Downloads und Wiederverwendung von Inhalten bedürfen einer klaren Rechtsgrundlage.

Arbeits-, Reise- und Aufenthaltsrecht

Einsatzplanung und Arbeitszeit

Auf- und Abbau, Reise- und Einsatzzeiten unterliegen arbeitszeitrechtlichen Grenzen und Ruhezeiten. Für Fahrpersonal bestehen besondere Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.

Grenzüberschreitende Einsätze

Entsendungen lösen Meldungen, soziale Absicherung und mitunter Nachweispflichten aus. Visum- und Aufenthaltstitel können je nach Zielland erforderlich sein. Lokale Mindestarbeitsbedingungen sind zu beachten.

Veranstaltungs- und Ordnungsrecht

Genehmigungen und Nutzungen

Die Nutzung öffentlicher Flächen, mobiler Showtrucks, temporärer Bauten, Lautsprecheranlagen und Werbeträger kann behördliche Erlaubnisse voraussetzen. Brandschutz, Fluchtwege, Kapazitätsgrenzen, Statik und Hygienevorgaben sind Teil der Sicherheitskonzepte.

Öffentliche Sicherheit, Lärm und Verkehr

Anforderungen an Lärmschutz, Verkehrslenkung, Absperrungen und Anwohnerinformation dienen der Gefahrenabwehr. Sicherheits- und Ordnungsdienste handeln im Rahmen der zugelassenen Konzepte; gegebenenfalls ist eine Zusammenarbeit mit Behörden vorgesehen.

Verbraucher- und Produktsicherheitsrecht

Verkaufssituationen vor Ort

Kommt es bei der Roadshow zum Vertragsschluss mit Verbrauchern, gelten Informationspflichten, gegebenenfalls Widerrufsrechte bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, klare Preisangaben sowie Beleg- und Gewährleistungsregelungen.

Produktsicherheit und Demonstrationen

Vorführprodukte müssen sicher sein; Warnhinweise, Bedienungsanleitungen und Prüfzeichen sind relevant. Für Musterabgaben und Teststellungen gelten Anforderungen an Kennzeichnung, Haftung und Rückverfolgbarkeit.

Jugendschutz und Abgabe beschränkter Produkte

Die Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabak, Medien oder anderen altersregulierten Produkten unterliegt Alters- und Werbebeschränkungen.

Geistiges Eigentum und Medienrechte

Urheber-, Marken- und Designrechte

Präsentationen, Grafiken, Musik, Videos, Marken und Designs sind geschützt. Nutzung fremder Werke bedarf einer Lizenz. Kennzeichen dürfen nicht verwechslungsfähig oder herabsetzend genutzt werden; Rechte an Bild und Ton sind zu klären.

Musik, Streams und öffentliche Wiedergabe

Musiknutzung und öffentliche Wiedergaben lösen Vergütungsansprüche aus. Bei Livestreams und On-Demand-Inhalten treten Leistungsschutzrechte, Senderechte und Plattformbedingungen hinzu.

Steuern und Abgaben

Umsatzsteuerliche Behandlung

Leistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Eintrittsberechtigungen folgen besonderen Orts- und Besteuerungsregeln. Bei grenzüberschreitenden Leistungen können Registrierungspflichten entstehen.

Ertragsteuern und Betriebsstättenrisiken

Längere oder wiederholte Aktivitäten im Ausland können zu steuerlicher Anknüpfung führen. Künstler- und sportlerähnliche Darbietungen unterliegen teils Quellensteuern; Sachzuwendungen können lohn- und umsatzsteuerlich relevant sein.

Internationale Dimension, Sanktionen und Exportkontrolle

Grenzüberschreitendes Marketing von Finanzinstrumenten

Vermarktung gegenüber professionellen und privaten Anlegern ist in vielen Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt. Vorabbewerbung, Pre-Marketing und Roadshow-Inhalte unterliegen lokalen Zulässigkeits- und Dokumentationsanforderungen.

Sanktions- und Exportkontrollrecht

Präsentation, Ausfuhr oder Bereitstellung bestimmter Güter, Software oder Technologien kann beschränkt sein. Teilnahme sanktionierter Personen oder Zielgebiete ist rechtlich relevant.

Digitale Roadshows und Plattformbezug

Telemedienanforderungen und Transparenz

Online-Auftritte erfordern Identifizierbarkeit des Anbieters, klare Nutzungsbedingungen sowie Angaben zur Datenverarbeitung. Barriereaspekte und Zugänglichkeit gewinnen an Bedeutung.

Aufzeichnung, Archivierung und Wiederverwendung

Aufzeichnungen und Folgeverwertung von Webinaren setzen Rechteklärung, zeitliche Nutzungsgrenzen und Beachtung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte voraus.

Dokumentation und Archivierung

Präsentationsunterlagen, Q&A-Protokolle, Teilnehmerlisten und Kommunikationsmaterialien sind im Rahmen der jeweils anwendbaren Aufbewahrungs-, Markt- und Aufsichtsanforderungen zu dokumentieren. Ziel ist Nachvollziehbarkeit, Konsistenz und Überprüfbarkeit der Informationslage.

Abgrenzungen und typische Risiken

Roadshows sind von Pressekonferenzen, Messen oder politischen Veranstaltungen abzugrenzen, da unterschiedliche Rechtsregime gelten. Typische Risiken betreffen unzulässige Werbung, selektive Information, Datenschutzverstöße, Urheberrechtsverletzungen, fehlende Genehmigungen, Produktsicherheitsmängel, arbeitszeitrechtliche Verstöße und steuerliche Fehleinordnungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Roadshow

Wann gilt Roadshow-Kommunikation als Werbung für Finanzinstrumente?

Kommunikation mit Anpreisungscharakter, die den Absatz von Finanzinstrumenten fördert oder vorbereitet, gilt als Werbung. Maßgeblich sind Gesamteindruck, Platzierung der Botschaften und Bezug zu einem konkreten Angebot oder einer Zulassung. Informationspflichten zur Klarheit, Richtigkeit und Konsistenz sind einschlägig.

Ist die Weitergabe nicht öffentlicher, kursrelevanter Informationen in Roadshows zulässig?

Die selektive Weitergabe kursrelevanter Informationen ist unzulässig. Gelangt solche Information in einen begrenzten Empfängerkreis, besteht regelmäßig die Pflicht zur zeitnahen öffentlichen Offenlegung, um Marktgleichheit zu gewährleisten.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Foto- und Filmaufnahmen bei Roadshows?

Aufnahmen berühren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Erforderlich sind eine tragfähige Rechtsgrundlage, Transparenz über Zweck und Nutzung, Beachtung von Widersprüchen und besonderer Schutz Minderjähriger. Bei identifizierbaren Personen ist regelmäßig eine Einwilligung oder eine gerechtfertigte Interessenabwägung erforderlich.

Dürfen bei Roadshows Gewinnspiele durchgeführt werden?

Gewinnspiele sind zulässig, wenn Transparenz, faire Teilnahmebedingungen, chancengleiche Abwicklung, Schutz Minderjähriger und datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleistet sind. Unzulässige Kopplungen und irreführende Darstellungen sind zu vermeiden.

Welche Genehmigungen können für mobile Roadshows im öffentlichen Raum erforderlich sein?

Je nach Ausgestaltung können Sondernutzungs-, verkehrs- und veranstaltungsbezogene Genehmigungen erforderlich sein. Relevante Aspekte sind Aufbauten, Strom- und Lärmemissionen, Besucherlenkung, Brandschutz und sichere Fluchtwege.

Welche Pflichten bestehen bei Produktdemonstrationen im Hinblick auf Sicherheit?

Vorführprodukte und Demonstrationsumgebungen müssen sicher sein. Wesentliche Anforderungen betreffen technische Sicherheit, klare Hinweise, sachgemäße Bedienung und die Vermeidung vermeidbarer Risiken für das Publikum.

Wie sind grenzüberschreitende Roadshows steuerlich einzuordnen?

Umsatzsteuerlich kommt es auf Art der Leistung und Leistungsort an; für Veranstaltungen und Eintrittsberechtigungen gelten besondere Ortsregeln. Ertragsteuerlich können wiederholte oder umfangreiche Tätigkeiten Anknüpfungspunkte im Ausland begründen; Quellensteuern sind je nach Leistungstyp möglich.