Begriff und Bedeutung der Revision im Recht
Die Revision ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem, der eine besondere Form der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen beschreibt. Sie stellt ein Rechtsmittel dar, das es ermöglicht, Urteile oder Beschlüsse von Gerichten auf mögliche Rechtsfehler hin überprüfen zu lassen. Im Gegensatz zur Berufung wird bei einer Revision nicht die gesamte Entscheidung einschließlich der Tatsachenfeststellung überprüft, sondern ausschließlich die Anwendung des Rechts durch das Gericht.
Unterschiede zwischen Revision und anderen Rechtsmitteln
Im deutschen Recht gibt es verschiedene Möglichkeiten, gegen gerichtliche Entscheidungen vorzugehen. Die wichtigsten sind Berufung und Revision. Während bei einer Berufung sowohl die Tatsachen als auch die rechtliche Bewertung erneut geprüft werden können, beschränkt sich die Revision auf eine Kontrolle der rechtlichen Aspekte des Urteils oder Beschlusses.
Revision versus Berufung
Die Berufung erlaubt eine umfassende Überprüfung eines Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Die Revisionsinstanz hingegen prüft nur, ob das vorherige Gericht das geltende Recht richtig angewendet hat. Neue Beweise oder Tatsachen können in einer Revisionsverhandlung grundsätzlich nicht mehr eingeführt werden.
Revision versus Beschwerde
Eine weitere Abgrenzung besteht zur sogenannten Beschwerde. Diese dient meist dazu, einzelne Verfahrenshandlungen oder Zwischenentscheidungen anzufechten und ist oft weniger weitreichend als eine Revision.
Ablauf eines Revisionsverfahrens
Das Revisionsverfahren beginnt mit einem Antrag auf Zulassung beziehungsweise Einlegung der Revision gegen ein Urteil oder einen Beschluss eines Gerichts niedrigerer Instanz. Das zuständige Revisionsgericht prüft dann ausschließlich anhand des Protokolls sowie schriftlicher Unterlagen aus dem Vorverfahren, ob Fehler in der Anwendung des materiellen oder formellen Rechts vorliegen.
Wird ein solcher Fehler festgestellt, kann das Urteil aufgehoben und an das Ausgangsgericht zurückverwiesen werden; andernfalls bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen.
Zulässigkeit und Voraussetzungen für eine Revision
Nicht jede gerichtliche Entscheidung kann mit einer Revision angefochten werden; sie ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – etwa wenn es um besonders schwerwiegende Fragen geht oder wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Zudem müssen Fristen eingehalten sowie bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein.
Mögliche Ergebnisse einer Revision
Das Ergebnis eines Revisionsverfahrens kann unterschiedlich ausfallen: Das Gericht kann entweder bestätigen (bestätigen), dass kein Fehler vorliegt (Verwerfung), den angefochtenen Entscheid ganz oder teilweise aufheben (Aufhebung) und gegebenenfalls zur erneuten Verhandlung an das Ausgangsgericht zurückverweisen (Zurückverweisung).
In seltenen Fällen entscheidet das Revisionsgericht selbst abschließend über den Streitfall.
Bedeutung der Revision in verschiedenen Rechtsgebieten
Zivilrecht
Im Zivilrecht kommt die Möglichkeit zur Einlegung einer Revision insbesondere nach einem zweitinstanzlichen Urteil zum Tragen – beispielsweise nach Verfahren vor Landgerichten beziehungsweise Oberlandesgerichten.
Strafrecht
Auch im Strafprozess spielt die Revision eine wichtige Rolle: Hier dient sie dazu sicherzustellen,
dass strafrechtliche Vorschriften korrekt angewendet wurden
und Angeklagte wie auch Staatsanwaltschaft ihre Rechte wahren können.
Verwaltungs-,
Sozial-,
Finanz- und Arbeitsrecht
In diesen Bereichen existieren ebenfalls spezielle Regelungen für revisionsfähige Entscheidungen;
die Grundprinzipien bleiben jedoch vergleichbar:
Es geht stets um Kontrolle von Gerichtsentscheidungen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit geltendem Recht. p >
< h 2 >Häufig gestellte Fragen zum Thema „Revision“< / h 2 >
< h 3 >Was bedeutet „Revision“ im rechtlichen Kontext?< / h 3 >
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Unter „Revision“ versteht man im deutschen Recht ein Verfahren,
bei dem höhere Gerichte prüfen,
ob bei einem ergangenen Urteil Fehler in der Anwendung des Gesetzes gemacht wurden.< / p >
< h 3 >Welche Unterschiede bestehen zwischen Berufung und Revision?< / h 3 >
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Während bei einer Berufung sowohl Sachfragen als auch Rechtsfragen überprüft werden können,
beschränkt sich die Prüfung im Rahmen einer Revision allein auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht.< / p >
< h 3 >Wann ist eine Revision möglich?< / h 3 >
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Eine Revision kommt nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen infrage;
meist muss zuvor bereits mindestens zwei Instanzen durchlaufen worden sein
oder es muss sich um besonders bedeutsame Fragestellungen handeln.< / p >
< h 3 >Kann man neue Beweise während einer Revisionsverhandlung vorlegen?< / h 3 >
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Nein; neue Beweismittel dürfen grundsätzlich nicht mehr eingebracht werden –
das Verfahren konzentriert sich allein darauf zu prüfen,
ob frühere richterliche Entscheidungen rechtsfehlerfrei getroffen wurden.< / p >
< h 3 >Wie läuft ein typisches Revisionsverfahren ab?< / h 3 >
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Nach fristgerechter Einlegung prüft das zuständige Gericht anhand vorhandener Aktenunterlagen
und Protokolle ausschließlich mögliche Gesetzesverstöße;
eine mündliche Verhandlung findet häufig nicht statt.< / p >
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