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Regelentgelt

Begriff und Bedeutung des Regelentgelts

Das Regelentgelt ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet das regelmäßige, vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt, das einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer für die gewöhnliche Arbeitsleistung zusteht. Es bildet die Grundlage für zahlreiche arbeitsrechtliche Berechnungen und Ansprüche, etwa bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Urlaub oder während Mutterschutzzeiten. Das Regelentgelt umfasst in der Regel den Grundlohn sowie regelmäßig gezahlte Zulagen oder Zuschläge.

Zusammensetzung des Regelentgelts

Das Regelentgelt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Neben dem Grundgehalt können auch weitere Vergütungsbestandteile wie tarifliche Zulagen, Schichtzuschläge oder andere regelmäßig gewährte Leistungen dazugehören. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen hingegen meist nicht zum Regelentgelt, sofern sie nicht als fester Bestandteil monatlich gezahlt werden.

Regelmäßigkeit der Zahlungen

Für die Einordnung als Bestandteil des Regelentgelts ist entscheidend, dass eine Zahlung regelmäßig erfolgt. Unregelmäßige Sonderzahlungen bleiben in der Berechnung außen vor. Die regelmäßigen Zahlungen müssen zudem einen Bezug zur normalen Arbeitsleistung haben.

Unterschied zu anderen Entgeltarten

Das Regelentgelt unterscheidet sich von anderen Entgelten wie dem Durchschnittsentgelt oder dem Referenzarbeitsverdienst dadurch, dass es auf den vertraglich festgelegten und üblicherweise gezahlten Betrag abstellt – unabhängig von Schwankungen durch Überstunden oder unregelmäßige Prämien.

Bedeutung des Regelentgelts im rechtlichen Kontext

Anwendungsbereiche im Arbeitsverhältnis

Das Konzept des Regelentgelts spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn gesetzliche Ansprüche auf Lohnfortzahlung bestehen – beispielsweise bei Krankheit (Entgeltfortzahlung), während eines gesetzlichen Urlaubs (Urlaubsvergütung) sowie beim Mutterschutz (Mutterschaftslohn). In diesen Fällen dient das zuletzt bezogene regelmäßige Entgelt als Maßstab für die Höhe der fortzuzahlenden Beträge.

Bedeutung in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

In vielen Tarifverträgen wird das Begriffspaar „Regelarbeitszeit“ und „Regelentgelt“ verwendet. Hierbei wird genau definiert, welche Bestandteile zur Berechnung herangezogen werden dürfen. Auch Betriebsvereinbarungen können nähere Bestimmungen enthalten.

Sonderfälle: Teilzeitbeschäftigung und variable Vergütungssysteme

Bei Teilzeitbeschäftigten wird das maßgebende Entgelt anteilig berechnet; maßgeblich ist dabei ebenfalls das vertraglich vereinbarte regelmäßige Gehalt einschließlich aller laufenden Zuschläge. Bei variablen Vergütungssystemen kann es erforderlich sein zu prüfen, welche Anteile tatsächlich regelmäßig gewährt werden.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Unterschied zum Durchschnittsentgelt

Während beim Durchschnittsentgelt alle innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhaltenen Zahlungen berücksichtigt werden – also auch unregelmäßig gewährte Prämien -, bezieht sich das  Regelentgelt ausschließlich auf jene Beträge mit dauerhaftem Charakter.

Bedeutung für Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Auch im Sozialversicherungs- sowie Steuerrecht kann die Definition des maßgeblichen Einkommens an Begriffe wie „Regelarbeitsverdienst“ anknüpfen; hier gelten jedoch teilweise abweichende Regeln hinsichtlich einzubeziehender Lohnbestandteile.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Regelentgeld“

Was zählt alles zum Regelengelt?

Zum Regelengelt gehören grundsätzlich alle festen Gehaltsbestandteile sowie regelmäßig wiederkehrende Zulagen oder Zuschläge mit Bezug zur normalen Arbeitstätigkeit.

Zählen Überstundenvergütungen zum Regelengelt?

Nicht regelmäßig geleistete Überstundenvergütungen sind in der Praxis meist kein Bestandteil des Regelengelts; nur fest vereinbarte pauschale Überstundenzuschläge können einbezogen sein.

Müssen einmalige Sonderzahlungen berücksichtigt werden?

< p>Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen nur dann dazu, wenn sie monatlich als fester Bestandteil ausgezahlt werden; ansonsten bleiben sie außer Betracht.

ISt das Regelengelt bei Teilzeit anders berechnet?
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as Regelengelt richtet sich nach dem anteiligen,
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