Begriff und rechtliche Einordnung der Realsteuern
Realsteuern sind eine besondere Gruppe von Steuern, die in Deutschland auf bestimmte wirtschaftliche Werte erhoben werden. Sie zählen zu den sogenannten Gemeindesteuern und spielen eine wichtige Rolle für die Finanzierung der Kommunen. Im Gegensatz zu anderen Steuerarten knüpfen Realsteuern nicht an das Einkommen oder den Umsatz einer Person an, sondern an das Eigentum oder den Besitz bestimmter Vermögenswerte.
Arten der Realsteuern
In Deutschland gibt es zwei Hauptarten von Realsteuern: die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Beide werden von den Gemeinden erhoben und dienen dazu, deren Aufgaben im Bereich Infrastruktur, Bildung oder öffentliche Sicherheit zu finanzieren.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf Grundstücke sowie deren Bebauung erhoben. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Immobilienbesitzer. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks beziehungsweise des darauf befindlichen Gebäudes sowie nach dem Hebesatz, den jede Gemeinde individuell festlegt.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Abgabe auf gewerbliche Unternehmen innerhalb einer Gemeinde. Sie wird unabhängig vom Gewinn eines Unternehmens berechnet und stellt für viele Städte und Gemeinden eine bedeutende Einnahmequelle dar.
Rechtliche Grundlagen der Erhebung von Realsteuern
Die Erhebung von Realsteuern ist durch bundesweit geltende Gesetze geregelt. Die konkrete Ausgestaltung – insbesondere hinsichtlich der Höhe – obliegt jedoch weitgehend den einzelnen Gemeinden durch Festlegung eigener Hebesätze. Dadurch können sich die Belastungen je nach Standort erheblich unterscheiden.
Zuständigkeit für Verwaltung und Festsetzung
Für die Verwaltung, Festsetzung sowie Einziehung der Realsteuern sind grundsätzlich die Kommunalverwaltungen zuständig. Diese setzen auch etwaige Fristen zur Zahlung fest und regeln das Verfahren bei verspäteter Zahlung oder Streitigkeiten über Steuerbescheide.
Bedeutung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können mit Realsteuern belastet werden – abhängig davon, ob sie Eigentümer eines Grundstücks sind oder ein Gewerbe betreiben. Die genaue steuerliche Belastung hängt dabei vom jeweiligen Wert des Vermögensgegenstandes beziehungsweise vom Umfang des Gewerbebetriebs ab.
Bedeutung im System der Gemeindefinanzierung
Realsteuern stellen einen wichtigen Bestandteil bei der Finanzierung kommunaler Aufgaben dar. Da sie direkt vor Ort erhoben werden dürfen Gemeinden selbst über ihre Höhe entscheiden (innerhalb gesetzlicher Vorgaben). Dies ermöglicht ihnen einen gewissen finanziellen Gestaltungsspielraum zur Deckung ihrer Ausgaben.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Realsteuern (FAQ)
Was versteht man unter dem Begriff „Realsteuer“?
Unter einer Realsteuer versteht man eine Steuerart, bei welcher nicht persönliche Verhältnisse wie Einkommen oder Familienstand maßgeblich sind, sondern bestimmte wirtschaftliche Werte wie Grundbesitz oder Betriebsvermögen besteuert werden.
Können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Zahlung verpflichtet sein?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können je nach Art des Besitzes beziehungsweise Tätigkeit zur Entrichtung von Grund- bzw. Gewerbesteuer verpflichtet sein.
Darf jede Gemeinde eigene Steuersätze festlegen?
Ja, jede Gemeinde kann innerhalb gesetzlicher Rahmenbedingungen eigene sogenannte Hebesätze bestimmen. Dadurch variiert die tatsächliche Steuerhöhe regional teils deutlich.
Müssen Mieterinnen und Mieter ebenfalls Grundsteuer zahlen?
Zwar wird die Grundsteuer formal vom Eigentümer abgeführt, jedoch kann diese häufig im Rahmen der Betriebskostenabrechnung anteilig auf Mieter umgelegt werden.
Kann gegen einen Bescheid über eine Realsteuer Einspruch eingelegt werden?
Sollte Unklarheit bezüglich eines ergangenen Bescheids bestehen, kann ein formelles Rechtsmittelverfahren eingeleitet werden.
An wen wendet man sich bei Fragen rund um lokale Hebesätze?
Zuständig für Informationen rund um lokale Hebesätze ist in aller Regel das jeweilige kommunale Steueramt am Wohn- bzw. Betriebssitz.