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Befristung

Begriff und Bedeutung der Befristung

Die Befristung bezeichnet im rechtlichen Sinne die zeitliche Begrenzung eines Rechtsverhältnisses, insbesondere von Verträgen. Ein befristetes Rechtsverhältnis endet automatisch mit Ablauf einer bestimmten Zeit oder beim Eintritt eines festgelegten Ereignisses, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Befristung findet in verschiedenen Lebensbereichen Anwendung, am häufigsten jedoch im Arbeitsrecht sowie bei Miet- und Dienstleistungsverträgen.

Arten der Befristung

Befristung mit festem Enddatum

Bei dieser Form wird das Ende des Vertragsverhältnisses durch ein konkretes Datum bestimmt. Das Vertragsverhältnis besteht bis zu diesem Tag und endet dann automatisch.

Befristung mit Zweckbindung (Zweckbefristung)

Hier ist das Ende des Vertrags an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses geknüpft. Das Vertragsverhältnis läuft so lange, bis der vereinbarte Zweck erreicht ist oder ein bestimmtes Ereignis eintritt.

Anwendungsbereiche der Befristung

Arbeitsrechtliche Befristungen

Im Arbeitsleben werden befristete Arbeitsverträge häufig eingesetzt, um zeitlich begrenzte Aufgaben zu erfüllen oder Vertretungen sicherzustellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regeln dabei unter anderem die zulässige Dauer sowie die Voraussetzungen für eine wirksame Befristungsabrede.

Mietrechtliche und sonstige vertragliche Befristungen

Auch Miet- oder Pachtverträge können auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Ebenso finden sich befristete Regelungen in Dienstleistungsverträgen, Werkverträgen oder anderen schuldrechtlichen Vereinbarungen.

Rechtliche Voraussetzungen für eine wirksame Befristung

Für eine gültige Befristungsvereinbarung müssen bestimmte formale Anforderungen eingehalten werden. Dazu zählt meist die Schriftform sowie eine eindeutige Festlegung des Endzeitpunkts oder des Zwecks der Vereinbarung. Zudem dürfen keine gesetzlichen Verbote entgegenstehen; beispielsweise sind willkürliche Kettenbefristungen in vielen Bereichen eingeschränkt.

Kündigungsmöglichkeiten während einer laufenden Befristung

Ein befristetes Rechtsverhältnis endet grundsätzlich automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt beziehungsweise nach Erreichen des Zwecks. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder besondere gesetzlich geregelte Gründe vorliegen.

Folgen unwirksamer oder fehlerhaft vereinbarter Befristungen

Sind die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten worden – etwa weil Formvorschriften missachtet wurden – kann dies dazu führen, dass das ursprünglich als befristet gedachte Verhältnis als unbefriste Fortsetzung gilt.

Bedeutung für Vertragspartner und Auswirkungen nach Ablauf der Frist

Sowohl für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer beziehungsweise Vermieter wie Mieter schafft eine klare zeitliche Begrenzung Planungssicherheit über Beginn und Ende des jeweiligen Verhältnisses hinaus.
Nach Ablauf einer wirksam vereinbarten Frist erlischt das betreffende Recht beziehungsweise Pflicht zur Leistungserbringung ohne weiteres Zutun.

Häufig gestellte Fragen zur Befristung (FAQ)

Was versteht man unter einer kalendermäßigen (zeitlichen) Befristung?

Bei dieser Variante wird bereits bei Vertragsschluss ein genaues Datum festgelegt, an dem das Rechtsverhältnis automatisch endet.

Darf jede Art von Vertrag befristet abgeschlossen werden?

Nicht jeder Vertragstyp kann beliebig befristet werden; es gibt gesetzlich geregelte Ausnahmen und Einschränkungen je nach Art des Vertrages.

Muss eine Vereinbarung über die Dauer immer schriftlich erfolgen?

In vielen Fällen ist Schriftform vorgeschrieben; insbesondere bei Arbeits- und Mietvertragsbefrístungen dient sie dem Nachweis über Inhalt und Bestandteile der Abrede.

< h3 >Kann ein einmal abgeschlossener befristeter Vertrag verlängert werden?< p >
Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht grundsätzlich; hierfür müssen jedoch erneut alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein.< / p >

< h3 >Welche Folgen hat es, wenn keine wirksame Begründing für die zeitliche Begrenzug vorliegt?< / h ³ >< p >
Fehlt es an den notwendigen Gründen bzw . wurde gegen zwingende Vorschriften verstoßen , kann aus einem eigentlich geplanten Zeitvertrag ein unbefriestetes Dauerschuldvehrältnis entstehen .< / p >

< h³ >Endet jedes befrístete Verhältnis immer ohne weiteres Zutun ?< / h³ >< p >
Grundsätzlich ja ; allerdings gibt es Ausnahmen , etwa wenn Parteien ausdrücklich etwas anderes geregelt haben .< / p >

< h³ >Kann während eines laufenden Zeitvertrags ordentlich gekündigt werden ?< / h³ >< p >
Dies hängt davon ab , ob im Einzelfall entsprechende Regelugen getroffen wurden ; ansonsten bleibt nur außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund möglich .< / p >