Begriff und rechtliche Einordnung der Rauschtat
Der Begriff Rauschtat bezeichnet im Strafrecht die rechtswidrige Tat, die eine Person im Zustand eines Rausches begeht und an die die Strafbarkeit wegen Vollrausches anknüpfen kann. Für Laien bedeutet das: Es geht um die Tat, die während eines selbst herbeigeführten Rauschzustands begangen wird und die erklärt, warum der Rausch strafrechtlich bedeutsam wird. Die gesetzliche Grundlage dafür liegt im Tatbestand des Vollrausches. [oai_citation:0‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rechtlich gehört die Rauschtat in das Strafrecht, insbesondere in den Zusammenhang mit dem Vollrausch. Das Strafgesetzbuch knüpft die Ahndung daran, dass im Rausch eine rechtswidrige Tat begangen wird, wegen der eine Bestrafung nach dem eigentlichen Delikt infolge des Rauschzustands nicht möglich ist. Die im Rausch begangene Tat wird in der strafrechtlichen Systematik als Rauschtat bezeichnet. [oai_citation:1‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Grundgedanke der Rauschtat
Der Grundgedanke der Rauschtat liegt darin, eine Strafbarkeitslücke zu vermeiden. Wer sich selbst in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, könnte sonst unter Umständen nicht wegen dieser Tat bestraft werden, wenn die Schuldfähigkeit rauschbedingt ausgeschlossen ist oder nicht sicher festgestellt werden kann. Die Rauschtat ist deshalb der Anknüpfungspunkt dafür, dass der selbst herbeigeführte Rausch rechtlich nicht folgenlos bleibt. [oai_citation:2‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien lässt sich das so zusammenfassen: Wer im Rausch etwas Strafbares tut, kann unter bestimmten Voraussetzungen nicht wegen dieser Tat selbst bestraft werden. Das Strafrecht sieht dann mit dem Vollrausch eine besondere Reaktion vor. Die im Rausch begangene Tat ist dabei die Rauschtat. [oai_citation:3‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Verbindung zwischen Rausch und rechtswidriger Tat
Die Rauschtat ist die rechtswidrige Handlung, die im Zustand des Rausches begangen wird und die den rechtlichen Bezug des Vollrausches herstellt. [oai_citation:4‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Keine bloße Alltagsbezeichnung
Der Begriff hat seine eigentliche Bedeutung im technischen Zusammenhang mit dem Vollrausch und nicht als bloße Beschreibung irgendeiner Tat unter Alkoholeinfluss. [oai_citation:5‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Die Rauschtat im Zusammenhang mit dem Vollrausch
Der rechtliche Kern liegt im Tatbestand des Vollrausches. Danach wird bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, wenn er ihretwegen wegen rauschbedingter Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden kann. Daraus folgt, dass die Rauschtat keine bloße Nebensache ist, sondern Tatbestandsvoraussetzung der Vollrauschstrafbarkeit. [oai_citation:6‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien bedeutet das: Ohne eine im Rausch begangene rechtswidrige Tat gibt es im Regelfall keine Strafbarkeit wegen Vollrausches. Die Rauschtat ist also das Geschehen, das den Vollrausch strafrechtlich relevant macht. [oai_citation:7‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat als Bezugspunkt
Die im Rausch begangene rechtswidrige Tat bildet den rechtlichen Bezugspunkt der Vollrauschvorschrift. [oai_citation:8‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Voraussetzung der Strafbarkeit
Die Strafbarkeit wegen Vollrausches setzt gerade voraus, dass es zu einer solchen Rauschtat gekommen ist. [oai_citation:9‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Was unter einem Rausch zu verstehen ist
Das Gesetz knüpft an einen durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel herbeigeführten Rausch an. Gemeint ist ein Zustand, in dem die geistige oder psychische Steuerungsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass dies für die strafrechtliche Verantwortlichkeit bedeutsam wird. Der Rausch ist deshalb nicht bloß ein Alltagsbegriff, sondern Teil einer strafrechtlichen Bewertung. [oai_citation:10‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien heißt das: Nicht jede Alkoholisierung ist automatisch ein strafrechtlich relevanter Rausch. Entscheidend ist, ob der Zustand so weit reicht, dass er die strafrechtliche Verantwortlichkeit beeinflussen kann. [oai_citation:11‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Alkohol oder andere berauschende Mittel
Der Rausch kann nicht nur durch Alkohol, sondern auch durch andere berauschende Mittel ausgelöst werden. [oai_citation:12‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Beeinträchtigung der Verantwortlichkeit
Strafrechtlich bedeutsam wird der Rausch vor allem wegen seiner möglichen Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit. [oai_citation:13‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat und Schuldunfähigkeit
Die Rauschtat ist besonders deshalb wichtig, weil sie gerade in einem Zustand begangen wird, in dem die Bestrafung wegen der eigentlichen Deliktstat problematisch sein kann. Der Tatbestand des Vollrausches setzt voraus, dass wegen der im Rausch begangenen rechtswidrigen Tat eine Bestrafung infolge des Rauschzustands nicht möglich ist. Damit verbindet das Gesetz die Rauschtat unmittelbar mit der Frage der Schuldunfähigkeit. [oai_citation:14‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien bedeutet das: Die Rauschtat spielt gerade dann eine Rolle, wenn die normale Strafbarkeit für die eigentliche Tat wegen des Rauschzustands nicht sicher greift. [oai_citation:15‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschbedingte Strafbarkeitslücke
Die Vollrauschregelung soll verhindern, dass ein selbst herbeigeführter Rausch mit anschließender rechtswidriger Tat vollständig straflos bleibt. [oai_citation:16‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Bedeutung für die Strafbarkeit
Ob eine Rauschtat vorliegt, ist für die Anwendung des Vollrauschtatbestands rechtlich zentral. [oai_citation:17‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat als rechtswidrige Tat
Die Rauschtat muss eine rechtswidrige Tat sein. Damit ist gemeint, dass das Verhalten im Rausch objektiv die Merkmale eines Straftatbestands erfüllen und rechtswidrig sein muss. Die Rauschtat ist also nicht bloß irgendein Fehlverhalten, sondern eine strafrechtlich relevante Handlung, an die die Vollrauschvorschrift anknüpft. [oai_citation:18‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien heißt das: Der Rausch allein genügt nicht. Hinzukommen muss ein Verhalten, das rechtlich als rechtswidrige Tat einzuordnen ist. [oai_citation:19‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Objektiver Deliktsbezug
Die Rauschtat muss an einen strafrechtlich relevanten Unrechtstatbestand anknüpfen. [oai_citation:20‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Keine bloße Unangemessenheit
Nicht jede auffällige oder störende Handlung im Rausch wird automatisch zur Rauschtat im strafrechtlichen Sinn. [oai_citation:21‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Verhältnis zwischen Rauschtat und Vollrauschdelikt
Die Rauschtat ist nicht mit dem Vollrauschdelikt selbst identisch. Vielmehr handelt es sich um die Tat, die im Rausch begangen wird, während der Vollrausch die eigenständige Strafnorm ist, die an das Sich-Berauschen und die Begehung dieser Tat anknüpft. Die Rauschtat liefert also den rechtlichen Anlass, der Vollrausch ist die besondere strafrechtliche Reaktionsnorm. [oai_citation:22‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien bedeutet das: Die Rauschtat ist das Geschehen im Rausch; der Vollrausch ist die besondere rechtliche Reaktion des Strafrechts darauf. [oai_citation:23‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Unterschied zwischen Anlass und Delikt
Die Rauschtat liefert den strafrechtlichen Anlass, ist aber nicht dasselbe wie das Delikt des Vollrausches. [oai_citation:24‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Eigenständige Systematik
Das Strafrecht trennt zwischen der im Rausch begangenen Tat und der besonderen Verantwortlichkeit für das Sich-Berauschen. [oai_citation:25‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat und Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Beim Vollrausch kommt es darauf an, dass sich die Person vorsätzlich oder fahrlässig in den Rausch versetzt hat. Das Gesetz schaut damit nicht nur auf das Verhalten im Rausch selbst, sondern auch auf die Herbeiführung des Rauschzustands. Die Rauschtat wird deshalb rechtlich nicht isoliert betrachtet, sondern im Zusammenhang mit dem vorherigen Sich-Berauschen. [oai_citation:26‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien heißt das: Das Strafrecht bewertet nicht nur, was im Rausch passiert, sondern auch, wie der Rausch überhaupt entstanden ist. [oai_citation:27‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Selbstherbeiführung des Rausches
Rechtlich wichtig ist, dass der Rausch auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten der Person zurückgeht. [oai_citation:28‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Bezug zwischen Rausch und späterer Tat
Die spätere Rauschtat steht in einem rechtlichen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Sich-Berauschen. [oai_citation:29‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Abgrenzung zu anderen Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Nicht jede Straftat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist automatisch eine Rauschtat im technischen Sinn. Der Begriff wird speziell dort verwendet, wo die Tat im Zusammenhang mit dem Vollrausch steht. Fehlt es an einem rechtlich relevanten Rauschzustand oder bleibt die normale Schuldfähigkeit bestehen, wird die Tat grundsätzlich als gewöhnliches Delikt beurteilt. [oai_citation:30‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien bedeutet das: Eine Rauschtat ist ein enger strafrechtlicher Fachbegriff und nicht einfach jede Tat nach Alkohol- oder Drogenkonsum. [oai_citation:31‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Kein Automatismus bei Alkoholeinfluss
Alkoholkonsum allein macht eine Tat noch nicht zur Rauschtat. [oai_citation:32‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Technischer Strafrechtsbegriff
Die Rauschtat ist an den besonderen Zusammenhang mit dem Vollrausch gebunden. [oai_citation:33‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat im Ordnungswidrigkeitenrecht
Neben dem strafrechtlichen Vollrausch existiert im Ordnungswidrigkeitenrecht ein eigener Vollrausch-Tatbestand. Auch dort wird an ein Sich-Berauschen und an eine im Rausch begangene, mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Handlung angeknüpft. Das zeigt, dass die im Rausch begangene Handlung auch außerhalb des Kernstrafrechts für die rechtliche Bewertung bedeutsam sein kann. [oai_citation:34‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__122.html?utm_source=chatgpt.com)
Für Laien heißt das: Nicht jeder Rauschfall wird zwingend als Straftat behandelt; das Recht kennt auch eine ordnungswidrigkeitenrechtliche Reaktion. [oai_citation:35‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__122.html?utm_source=chatgpt.com)
Erweiterter Sanktionsrahmen
Die rechtliche Behandlung von Taten im Rausch erschöpft sich nicht allein im Strafrecht. [oai_citation:36‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__122.html?utm_source=chatgpt.com)
Rauschtat als Bezugspunkt auch dort
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht bleibt die im Rausch begangene Handlung für die rechtliche Bewertung bedeutsam. [oai_citation:37‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__122.html?utm_source=chatgpt.com)
Bedeutung der Rauschtat im Rechtsalltag
Im Rechtsalltag ist die Rauschtat ein zentraler Begriff des Vollrauschrechts. Er bezeichnet die rechtswidrige Tat, die im Zustand des selbst herbeigeführten Rausches begangen wird und an die die eigenständige Strafbarkeit wegen Vollrausches anknüpfen kann. Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie die Verbindung zwischen dem Rauschzustand und der strafrechtlichen Reaktion herstellt. [oai_citation:38‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Für ein Lexikon lässt sich der Begriff daher wie folgt zusammenfassen: Die Rauschtat ist die im Zustand eines Rausches begangene rechtswidrige Tat, die im Strafrecht den Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit wegen Vollrausches bilden kann, wenn eine Bestrafung wegen der eigentlichen Tat infolge des Rauschzustands nicht möglich ist. [oai_citation:39‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Häufig gestellte Fragen zur Rauschtat
Was ist eine Rauschtat?
Eine Rauschtat ist die rechtswidrige Tat, die im Zustand eines Rausches begangen wird und an die die Strafbarkeit wegen Vollrausches anknüpfen kann. [oai_citation:40‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Ist die Rauschtat dasselbe wie der Vollrausch?
Nein. Die Rauschtat ist die im Rausch begangene Tat, während der Vollrausch die eigenständige strafrechtliche Reaktion auf das Sich-Berauschen mit anschließender rechtswidriger Tat ist. [oai_citation:41‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Warum ist die Rauschtat strafrechtlich wichtig?
Sie ist wichtig, weil sie den Bezugspunkt dafür bildet, dass ein selbst herbeigeführter Rausch mit anschließender rechtswidriger Tat nicht straflos bleibt. [oai_citation:42‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Muss die Rauschtat eine rechtswidrige Tat sein?
Ja. Die strafrechtliche Einordnung setzt voraus, dass im Rausch eine rechtswidrige Tat begangen wird. [oai_citation:43‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Genügt jeder Alkoholkonsum für eine Rauschtat?
Nein. Strafrechtlich bedeutsam ist ein Rauschzustand, der im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit relevant wird. [oai_citation:44‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Welche Rolle spielt die Schuldunfähigkeit bei der Rauschtat?
Die Rauschtat ist gerade deshalb wichtig, weil die Bestrafung wegen der eigentlichen Tat infolge des Rauschzustands ausgeschlossen sein kann. [oai_citation:45‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html?utm_source=chatgpt.com)
Gibt es zur Rauschtat auch einen Bezug zum Ordnungswidrigkeitenrecht?
Ja. Das Ordnungswidrigkeitenrecht kennt ebenfalls einen Vollrausch-Tatbestand, an den eine im Rausch begangene Handlung anknüpfen kann. [oai_citation:46‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__122.html?utm_source=chatgpt.com)
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026