Legal Wiki

EuErbVO

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Einführung in die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO)

Die Europäische Erbrechtsverordnung, kurz EuErbVO, ist ein bedeutendes Instrument im europäischen Recht, das die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfällen innerhalb der Europäischen Union regelt. Sie trat am 17. August 2015 in Kraft und hat das Ziel, die Abwicklung von Erbfällen in der EU zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die EuErbVO betrifft alle Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich, die sich nicht an der Verordnung beteiligen.

Ein wesentlicher Aspekt der EuErbVO ist die Festlegung des anwendbaren Rechts für Erbfälle mit internationalem Bezug. Vor der Einführung der Verordnung konnte es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, wenn eine Person in einem anderen EU-Land verstorben ist oder Vermögenswerte in mehreren Ländern besessen hat. Die EuErbVO zielt darauf ab, solche Komplikationen zu minimieren, indem sie klare Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Erbrechts aufstellt.

Ein weiterer zentraler Punkt der EuErbVO ist die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses Zeugnis dient als Nachweis der Erbenstellung und der Erbrechte in allen teilnehmenden EU-Staaten. Es erleichtert Erben und Nachlassverwaltern die Nachlassabwicklung, indem es ihre Rechte und Befugnisse in einem grenzüberschreitenden Kontext dokumentiert. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert und die Rechtssicherheit erhöht.

Anwendungsbereich der EuErbVO

Die EuErbVO findet Anwendung auf alle Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug, die nach dem 17. August 2015 eingetreten sind. Sie betrifft sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen, das in verschiedenen EU-Staaten gelegen sein kann. Ein typisches Beispiel ist der Fall eines deutschen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Frankreich, der Vermögenswerte in Spanien besitzt. Die EuErbVO hilft dabei, das anwendbare Recht für den gesamten Nachlass zu bestimmen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die EuErbVO nicht das materielle Erbrecht harmonisiert, sondern lediglich das Kollisionsrecht, also die Regeln, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen Erbfall angewendet wird. Das bedeutet, dass die inhaltlichen Erbrechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin bestehen bleiben. Die Verordnung legt jedoch fest, dass grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, auf den gesamten Nachlass Anwendung findet.

Eine Ausnahme von dieser Regelung kann eintreten, wenn der Erblasser vor seinem Tod eine Rechtswahl getroffen hat. Die EuErbVO ermöglicht es dem Erblasser, das Recht seiner Staatsangehörigkeit zu wählen, das dann anstelle des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts angewendet wird. Diese Möglichkeit der Rechtswahl bietet Erblassern eine gewisse Flexibilität, ihre Nachlassplanung im Hinblick auf die unterschiedlichen Erbrechtsordnungen der EU-Staaten zu gestalten.

Das Europäische Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein innovatives Instrument der EuErbVO, das speziell für die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung entwickelt wurde. Es ist ein standardisiertes Dokument, das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, um die Erbenstellung und die Erbrechte in allen teilnehmenden EU-Staaten zu bestätigen. Dieses Zeugnis ist in der gesamten EU anerkannt und erleichtert die Abwicklung von Erbschaften erheblich.

In der Praxis bedeutet dies, dass Erben und Nachlassverwalter mit einem Europäischen Nachlasszeugnis ihre Rechte und Befugnisse in allen beteiligten Staaten nachweisen können, ohne separate Nachlassverfahren in jedem einzelnen Staat durchlaufen zu müssen. Das Zeugnis enthält wesentliche Informationen über den Erblasser, die Erben, die Erbteile und eventuelle Testamentsvollstrecker. Es dient somit als zentrales Dokument für die grenzüberschreitende Erbabwicklung.

Die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses erfolgt auf Antrag der Erben oder anderer berechtigter Personen. Es wird von der zuständigen Behörde in dem Staat ausgestellt, dessen Recht gemäß der EuErbVO auf den Erbfall anzuwenden ist. Das Zeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten, kann jedoch bei Bedarf verlängert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Nachlasszeugnis kein Titel zur Erteilung von Rechten am Nachlass ist, sondern lediglich als Nachweis dieser Rechte dient.

Rechtswahl und gewöhnlicher Aufenthalt

Die EuErbVO bietet Erblassern die Möglichkeit, durch eine Rechtswahl das auf ihren Nachlass anzuwendende Recht zu bestimmen. Diese Rechtswahl kann durch eine testamentarische Verfügung erfolgen, in der der Erblasser das Recht eines Staates wählt, dem er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt seines Todes angehört. Diese Möglichkeit der Rechtswahl bietet Flexibilität und kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn der Erblasser enge persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen zu einem bestimmten Staat hat.

Im Falle einer fehlenden Rechtswahl durch den Erblasser bestimmt die EuErbVO, dass das Recht des Staates anwendbar ist, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Begriff „gewöhnlicher Aufenthalt“ ist dabei nicht mit dem Wohnsitz gleichzusetzen, sondern umfasst eine umfassendere Bewertung der Lebensumstände des Erblassers, einschließlich der Dauer und der Regelmäßigkeit des Aufenthalts sowie der familiären und sozialen Bindungen.

Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts kann in der Praxis komplex sein und erfordert eine sorgfältige Prüfung der Umstände des Einzelfalls. Für Erblasser, die in mehreren Ländern gelebt haben oder Vermögenswerte in verschiedenen Staaten besitzen, kann die rechtzeitige Regelung der Rechtswahl eine erhebliche Vereinfachung der Nachlassabwicklung darstellen. Die EuErbVO bietet somit eine Möglichkeit, die Nachlassplanung an die individuellen Bedürfnisse und Lebensumstände des Erblassers anzupassen.

Grenzüberschreitende Herausforderungen und Lösungen

Die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfällen bringt häufig erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es um die Koordination unterschiedlicher nationaler Erbrechtsvorschriften geht. Die EuErbVO bietet hier wertvolle Lösungsansätze, indem sie klare und einheitliche Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Rechts und die Anerkennung von Nachlasszeugnissen schafft. Dadurch wird die Komplexität der Nachlassabwicklung in einem internationalen Kontext reduziert.

Ein Beispiel für eine solche Herausforderung ist der Fall eines Erblassers, der in einem EU-Land lebt, aber Vermögenswerte in mehreren anderen EU-Staaten besitzt. Ohne die EuErbVO könnten die Erben gezwungen sein, separate Nachlassverfahren in jedem betroffenen Staat durchzuführen, was zeitaufwendig und kostspielig sein kann. Mit der Einführung der EuErbVO können Erben das anwendbare Recht für den gesamten Nachlass in einem einzigen Verfahren bestimmen und die Anerkennung des Europäischen Nachlasszeugnisses in allen beteiligten Staaten sicherstellen.

Die EuErbVO trägt auch zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei, indem sie klare Vorgaben für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und die Möglichkeit der Rechtswahl bietet. Dies schafft Rechtssicherheit und Transparenz für Erblasser und Erben gleichermaßen. Trotz dieser Vorteile bleiben jedoch einige Herausforderungen bestehen, insbesondere bei der Umsetzung der Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten und der praktischen Anwendung der Regeln in komplexen Erbfällen.

Was ist die Hauptfunktion der EuErbVO?

Die Hauptfunktion der EuErbVO besteht darin, die grenzüberschreitende Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU zu vereinfachen. Sie legt fest, welches nationale Recht auf einen Erbfall mit internationalem Bezug anzuwenden ist, und führt das Europäische Nachlasszeugnis ein, das die Erbenstellung und Erbrechte in allen teilnehmenden EU-Staaten bestätigt.

Welche Staaten sind von der EuErbVO betroffen?

Die EuErbVO gilt für die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich. Diese Staaten haben sich entschieden, nicht an der Verordnung teilzunehmen. In den übrigen EU-Staaten findet die EuErbVO auf alle Erbfälle mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung.

Wie wird das anwendbare Recht für einen Erbfall bestimmt?

Das anwendbare Recht für einen Erbfall wird gemäß der EuErbVO im Allgemeinen durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt. Wenn der Erblasser keine Rechtswahl getroffen hat, gilt das Recht des Staates, in dem er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Alternativ kann der Erblasser das Recht seines Staatsangehörigkeitsstaates wählen.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein standardisiertes Dokument, das die Erbenstellung und Erbrechte in allen teilnehmenden EU-Staaten bestätigt. Es wird von der zuständigen Behörde im Staat des anwendbaren Rechts ausgestellt und vereinfacht die grenzüberschreitende Nachlassabwicklung erheblich.

Welche Vorteile bietet die EuErbVO für Erblasser und Erben?

Die EuErbVO bietet mehrere Vorteile, darunter die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung und die Schaffung von Rechtssicherheit. Sie ermöglicht Erblassern eine Rechtswahl hinsichtlich des anzuwendenden Rechts und führt das Europäische Nachlasszeugnis ein, das als Nachweis der Erbrechte in der gesamten EU dient.

Warum ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend für die EuErbVO?

Der gewöhnliche Aufenthalt ist entscheidend, da er das maßgebliche Kriterium für die Bestimmung des anwendbaren Rechts auf einen Erbfall ohne Rechtswahl darstellt. Die EuErbVO legt fest, dass das Recht des Staates gilt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, was eine umfassende Bewertung der Lebensumstände erfordert.

Wie kann ein Erblasser eine Rechtswahl treffen?

Ein Erblasser kann eine Rechtswahl treffen, indem er in einer testamentarischen Verfügung das Recht eines Staates wählt, dem er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder seines Todes angehört. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen und ermöglicht es dem Erblasser, die Anwendung des Rechts seines Staatsangehörigkeitsstaates auf seinen Nachlass sicherzustellen.

MTR Legal Rechtsanwälte

MTR Legal Rechtsanwälte

Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Empfohlen von Handelsblatt & Best Lawyers

Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026