Begriff und Grundlagen des Ratenkaufs
Der Ratenkauf ist eine besondere Form des Kaufs, bei der der Kaufpreis nicht sofort in voller Höhe bezahlt wird. Stattdessen wird die Zahlung in mehrere Teilbeträge, sogenannte Raten, aufgeteilt. Diese werden über einen festgelegten Zeitraum hinweg regelmäßig gezahlt. Der Ratenkauf ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, Waren oder Dienstleistungen zu erwerben und den Gesamtbetrag schrittweise zu begleichen.
Vertragliche Gestaltung beim Ratenkauf
Beim Abschluss eines Ratenkaufs entsteht ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer oder einem Finanzierungsdienstleister. In diesem Vertrag werden die wesentlichen Bedingungen wie Anzahl und Höhe der einzelnen Raten, Laufzeit sowie mögliche Zinsen oder Gebühren festgelegt. Die Vereinbarung kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen.
Pflichten von Käufer und Verkäufer
Der Käufer verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung der vereinbarten Raten. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware oder Dienstleistung wie vereinbart bereitzustellen beziehungsweise zu liefern. Häufig bleibt das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer (Eigentumsvorbehalt).
Zinsen und Zusatzkosten beim Ratenkauf
Ratenkäufe können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Neben dem reinen Kaufpreis können Zinsen für die gestundete Zahlung sowie Bearbeitungsgebühren anfallen. Die genauen Konditionen müssen im Vertrag transparent aufgeführt sein.
Rechtliche Besonderheiten des Ratenkaufs
Widerrufsrecht beim Fernabsatzgeschäft
Wird ein Ratenkauf im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts abgeschlossen – etwa online oder telefonisch -, besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Vertragsabschluss.
Kündigungsmöglichkeiten bei Zahlungsverzug
Kommt es zu einem Zahlungsverzug durch den Käufer, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung des Vertrags erfolgen. In diesem Fall kann der Verkäufer verlangen, dass alle noch offenen Beträge sofort fällig werden (sogenannte „Fälligstellung“). Auch Mahngebühren können entstehen.
Sicherheiten: Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten Beträge bleibt das erworbene Produkt meist im Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Erst nach Begleichung aller ausstehenden Forderungen geht das volle Eigentumsrecht auf den Käufer über.
Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Abschluss eines Vertrages zum Erwerb von Waren mittels Teilzahlungen bietet Flexibilität bei größeren Anschaffungen; gleichzeitig sind jedoch vertragliche Pflichten einzuhalten sowie mögliche Zusatzkosten zu beachten.
Die rechtlichen Regelungen dienen dazu, sowohl Käuferschutz als auch Rechtssicherheit für Anbieter sicherzustellen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Ratenkauf“ (FAQ)
Muss ein Vertrag über einen Ratenkauf immer schriftlich abgeschlossen werden?
Ein Vertrag über einen Kauf mit Teilzahlungen kann sowohl schriftlich als auch elektronisch geschlossen werden; entscheidend ist dabei die eindeutige Vereinbarung aller relevanten Vertragsbedingungen.
Darf ich vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten?
Bei Verträgen im Fernabsatz besteht häufig ein Widerrufsrecht innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist ab Vertragsabschluss.
Können zusätzliche Kosten neben dem Kaufpreis entstehen?
< p>Neben dem eigentlichen Preis können Zinsen sowie Bearbeitungs- oder Mahngebühren anfallen; diese müssen vorab klar benannt sein.
Bekommt man sofort das volle Eigentum am gekauften Produkt?
< p>Sobald alle vertraglichen Zahlungen geleistet wurden, geht das volle Eigentumsrecht auf den Käufer über; bis dahin verbleibt es meist beim Anbieter.
Was passiert bei verspäteter Zahlung einer Rate?
< p>Zahlt der Kunde eine Rate nicht fristgerecht, können Verzugszinsen sowie weitere Gebühren verlangt werden; zudem droht unter Umständen eine Kündigung des Vertrages durch den Anbieter.