Legal Wiki

Räuberischer Diebstahl

Begriff und Bedeutung des Räuberischen Diebstahls

Räuberischer Diebstahl ist ein Begriff aus dem deutschen Strafrecht, der eine besondere Form des Diebstahls beschreibt. Er liegt vor, wenn eine Person nach einem vollendeten oder versuchten Diebstahl Gewalt gegen eine andere Person anwendet oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht, um die gestohlene Sache zu behalten. Das Ziel dieser Handlung ist es, den Besitz an der Beute zu sichern und sich gegen Widerstand zur Wehr zu setzen.

Abgrenzung zum einfachen Diebstahl und Raub

Der räuberische Diebstahl unterscheidet sich sowohl vom einfachen Diebstahl als auch vom Raub. Beim einfachen Diebstahl wird eine fremde bewegliche Sache weggenommen, ohne dass dabei Gewalt angewendet wird oder gedroht wird. Der Raub hingegen setzt voraus, dass bereits bei der Wegnahme selbst Gewalt angewendet oder angedroht wird.

Beim räuberischen Diebstahl erfolgt die Anwendung von Gewalt oder Drohung erst nach dem eigentlichen Akt des Stehlens – also nachdem die Wegnahme bereits stattgefunden hat -, um das gestohlene Gut zu behalten und einen Zugriff durch den Eigentümer oder Dritte zu verhindern.

Tatbestandselemente des Räuberischen Diebstahls

Vollendeter oder versuchter Diebstahl

Zunächst muss ein vollendeter oder zumindest versuchter Diebstahl vorliegen. Das bedeutet: Es wurde entweder tatsächlich etwas entwendet (vollendet) oder es wurde versucht, etwas wegzunehmen (versucht), was jedoch nicht erfolgreich war.

Anwendung von Gewalt oder Drohung nach der Tat

Die Besonderheit beim räuberischen Diebstahl besteht darin, dass die Täterin bzw. der Täter erst im Anschluss an den eigentlichen Stehlvorgang körperliche Gewalt ausübt – etwa durch Schlagen, Stoßen – oder mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben droht. Diese Handlungen dienen dazu, das gestohlene Gut festzuhalten und einen Zugriff darauf abzuwehren.

Ziel: Sicherung des gestohlenen Gutes („Beutessicherungsabsicht“)

Ein weiteres wesentliches Merkmal ist die sogenannte Beutessicherungsabsicht: Das gewaltsame Verhalten muss darauf gerichtet sein, das Entwendete in Besitz zu behalten beziehungsweise zurückzuerlangen.

Rechtliche Folgen eines Räuberischen Diebstahls

Räuberischer Diebstahl gilt als schwerwiegende Straftat mit entsprechend hohen Strafandrohungen im Vergleich zum einfachen Ladendiebstahl. Dies liegt daran, dass hier nicht nur fremdes Eigentum verletzt wird; vielmehr werden auch Personen gefährdet beziehungsweise angegriffen.
Strafverschärfende Umstände können hinzukommen – beispielsweise wenn Waffen eingesetzt werden -, was wiederum Auswirkungen auf das Strafmaß haben kann.
Die genaue Einordnung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab; insbesondere spielen Art und Intensität der eingesetzten Mittel sowie das Ausmaß der Gefährdung anderer Personen eine Rolle bei der Bewertung durch Gerichte.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Räuberischer Diebstahl (FAQ)

Was versteht man unter räuberischem Diebstahl?

Unter räuberischem Diebstahl versteht man einen Fall von einfachem Stehlen (Dieb­stahl), bei dem anschließend zur Sicherung des erbeuteten Gegenstands körperliche Gewalt ausgeübt wird beziehungsweise mit einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben gedroht wird.

Wie unterscheidet sich räuberischer Dieb­stahl vom Raub?

Der Unterschied besteht darin: Beim Raub erfolgt die Gewalteinwirkung schon während des eigentlichen Wegnehmens; beim räube­rischen Dieststahl dagegen erst danach zur Sicherung dessen Besitzes.

Muss immer tatsächliche körperliche Gewalt angewandt werden?

Nicht zwingend; auch ernsthafte Drohun­gen mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib/Leben reichen aus.

Kann ein Versuch ausreichend sein?

Ja; bereits ein versuchter einfacher Dieststahl genügt als Grundlage für einen anschließenden räube­rischen Dieststahl.

Macht es einen Unterschied ob mehrere Personen beteiligt sind?

Sind mehrere Personen gemeinsam beteiligt („Bande“), kann dies strafverschärfende Wirkung haben.

Können minderjährige Täter wegen räube­rischem Dieststahl belangt werden?

Auch Minderjährige können grundsätzlich verantwortlich gemacht werden; allerdings gelten besondere Regelungen hinsichtlich Jugendstrafrecht.