Begriff und Einordnung
Eine Privatklinik ist eine staatlich erlaubnispflichtige Gesundheitseinrichtung, die medizinische Behandlungen mit eigenständiger stationärer oder teilstationärer Unterbringung anbietet und außerhalb der staatlichen Krankenhausplanung betrieben wird. Träger sind in der Regel private Unternehmen, Stiftungen oder einzelne Leistungserbringer. Die Finanzierung erfolgt über Entgelte von Patientinnen und Patienten, privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen sowie gegebenenfalls über selektive Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen.
Definition und wesentliche Merkmale
- Eigenständige Einrichtung mit medizinischer Leitung und organisatorischer Verantwortung.
 - Behandlung in stationärer, teilstationärer oder sektorenübergreifender Form, häufig mit planbaren Eingriffen.
 - Nicht im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes verankert und damit grundsätzlich ohne Anspruch auf öffentliche Investitionsförderung.
 - Vergütung üblicherweise außerhalb der für Plankrankenhäuser geltenden Fallpauschalen, mit individuellen Entgeltvereinbarungen.
 
Abgrenzungen
Privatklinik vs. Plankrankenhaus
Plankrankenhäuser sind Teil der staatlichen Krankenhausplanung und nehmen regelmäßig an der allgemeinen stationären Versorgung teil. Privatkliniken agieren daneben als eigenständige Einrichtungen, meist mit spezialisiertem Leistungsangebot und ohne planungsrechtliche Einbindung.
Privatklinik vs. Praxisklinik oder Tagesklinik
Praxiskliniken und Tageskliniken sind auf ambulante oder teilstationäre Leistungen ausgerichtet, oft ohne nächtliche Unterbringung. Privatkliniken können stationäre Aufenthalte mit Übernachtung anbieten und haben dafür gesonderte organisatorische, räumliche und personelle Anforderungen zu erfüllen.
Privatklinik vs. Belegarztklinik
In Belegarztmodellen behandeln niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten in einem Krankenhaus. Privatkliniken werden demgegenüber als eigene Einrichtungen betrieben, in denen die medizinische Verantwortung regelmäßig bei angestellten oder vertraglich eingebundenen Ärztinnen und Ärzten liegt.
Trägerschaft und Organisation
Rechtsformen und Eigentum
Privatkliniken können in unterschiedlichen Rechtsformen geführt werden, etwa als Einzelunternehmen, Gesellschaften oder Stiftungen. Die Wahl der Organisationsform beeinflusst Haftungsfragen, interne Governance und wirtschaftliche Verantwortung.
Medizinische Leitung und Verantwortlichkeiten
Vorgesehen ist eine verantwortliche ärztliche Leitung mit Kompetenz für Behandlungsqualität, Organisation und Notfallmanagement. Daneben bestehen klare Zuständigkeiten für Pflege, Hygiene, Technik, Arzneimittelversorgung und Qualitätsmanagement.
Zulassung, Aufsicht und Qualitätsanforderungen
Erlaubnis und Voraussetzungen
Der Betrieb einer Privatklinik setzt eine behördliche Erlaubnis voraus. Hierzu gehören unter anderem geeignete Räumlichkeiten, ausreichende personelle Ausstattung, medizinisch-technische Ausstattung, Hygiene- und Sicherheitskonzepte sowie ein tragfähiges Organisations- und Notfallkonzept.
Laufende Aufsicht, Melde- und Dokumentationspflichten
Privatkliniken unterliegen der staatlichen Aufsicht. Regelmäßig werden Änderungen an Organisation, Leistungsprofil, Leitung oder Räumlichkeiten anzeigepflichtig. Dokumentations- und Aufbewahrungsanforderungen dienen Nachvollziehbarkeit, Patientensicherheit und Qualitätssicherung.
Hygienemanagement und Patientensicherheit
Verbindlich sind ein strukturiertes Hygienekonzept, Maßnahmen zur Infektionsprävention, ein Medizinprodukte- und Arzneimittelmanagement sowie ein System zum Risikomanagement, inklusive Meldung und Auswertung von Vorkommnissen.
Aufnahme, Zugang und Patientenrechte
Aufnahme- und Behandlungsverträge
Zwischen Privatklinik und Patient entsteht ein Behandlungsvertrag, häufig ergänzt um Wahlleistungs- und Entgeltvereinbarungen. Die Klinik kann den Zugang entsprechend ihrem Leistungsprofil steuern, soweit keine besonderen öffentlich-rechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation
Vor Eingriffen sind Information und Einwilligung erforderlich. Die Dokumentation umfasst Anamnese, Diagnostik, Therapie, Aufklärung und Verlauf. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf verständliche Information und dokumentierte Entscheidungsgrundlagen.
Einsichtsrechte und Entlassmanagement
Patientinnen und Patienten können Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen verlangen. Bei Entlassung sind Befund- und Therapieinformationen so zu übermitteln, dass eine nahtlose Weiterbehandlung ermöglicht wird.
Abrechnung und Kostenträger
Privatversicherte und Selbstzahlende
Leistungen werden häufig nach der privatärztlichen Gebührenordnung sowie nach klinikinternen Entgeltlisten abgerechnet. Beihilfeberechtigte und privat Versicherte erhalten in der Regel Rechnungen zur Einreichung.
Gesetzlich Versicherte und selektive Verträge
Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist möglich, wenn entsprechende Verträge mit Krankenkassen bestehen oder andere erstattungsfähige Konstellationen vorliegen. Ohne solche Vereinbarungen erfolgt die Behandlung regelmäßig als Selbstzahlerleistung.
Transparenz der Entgelte
Forderungen an die Preisangabe beinhalten klare und nachvollziehbare Informationen zu Honoraren, Pflegesätzen, Wahl- und Zusatzleistungen sowie zu möglichen Nebenkosten, einschließlich Abläufen bei Kostenvoranschlägen und Rechnungsstellung.
Haftung und Versicherungsschutz
Verantwortungsbereiche
Für Behandlungsfehler oder Organisationsmängel haften die behandelnden Personen und die Einrichtung im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche. Die Klinik muss für sichere Abläufe, qualifiziertes Personal, geeignete Technik und wirksame Notfallstrukturen sorgen.
Typische Absicherungen
Üblich sind Berufshaftpflichtversicherungen für das medizinische Personal und Haftpflichtdeckungen für die Klinik als Betreiberin. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach Leistungsprofil und Risikolage.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Gesundheitsdaten und Zweckbindung
Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgen zweckgebunden für Diagnose, Therapie, Abrechnung und Qualitätssicherung. Offenlegung gegenüber Dritten setzt eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung voraus.
Informationssicherheit
Erforderlich sind technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Manipulation, einschließlich Zugriffsrechten, Protokollierung, Verschlüsselung und geregelten Aufbewahrungs- sowie Löschfristen.
Kooperationen und Netzwerke
Überweisungen und Nachsorge
Privatkliniken kooperieren mit niedergelassenen Praxen, Reha-Einrichtungen und anderen Kliniken. Ziel ist eine abgestimmte Behandlungskette mit klaren Zuständigkeiten für Vor- und Nachsorge.
Forschung und Studien
Soweit klinische Studien durchgeführt werden, gelten besondere Anforderungen an Einwilligung, Transparenz, Sicherheit und unabhängige Überwachung.
Werbung und Außendarstellung
Zulässige Information
Erlaubt sind sachliche, wahrheitsgemäße und nachprüfbare Angaben zu Leistungen, Qualifikation des Personals, Ausstattung und Behandlungserfolgen. Transparenz über Trägerschaft und Erreichbarkeit gehört zur ordnungsgemäßen Außendarstellung.
Unzulässige Irreführung
Unzulässig sind irreführende, vergleichende oder übertriebene Erfolgsversprechen sowie Darstellungen, die unsachlichen Einfluss auf die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ausüben könnten.
Internationaler Bezug und Auslandsbehandlung
Grenzüberschreitende Versorgung
Bei Behandlungen über Ländergrenzen hinweg richten sich Aufnahme, Erstattung und Nachsorge nach den Regeln des Behandlungsortes sowie den Konditionen der jeweiligen Versicherung. Vorab sind Zuständigkeiten und Kostenträgerfragen rechtlich zu klären.
Anerkennung und Erstattung
Die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen durch inländische Kostenträger hängt von Leistungsinhalt, medizinischer Notwendigkeit, Genehmigungserfordernissen und Vertragsbeziehungen ab.
Typische Streitpunkte
Rechnungen und Kosten
Konflikte entstehen häufig über die Angemessenheit von Honoraren, Wahlleistungen, Nebenkosten und Auslegung von Entgeltvereinbarungen.
Behandlungsqualität und Aufklärung
Streitfragen betreffen Aufklärungsumfang, Dokumentation, Indikationsstellung und die Einhaltung anerkannter Fachstandards.
Datenschutz und Auskunft
Häufig diskutiert werden Umfang und Form der Akteneinsicht, Datenweitergaben an Dritte sowie die Dauer der Aufbewahrung.
Häufig gestellte Fragen
Benötigt eine Privatklinik eine behördliche Erlaubnis?
Der Betrieb setzt eine staatliche Erlaubnis voraus. Diese knüpft an personelle, räumliche, organisatorische und sicherheitstechnische Anforderungen, die die Patientensicherheit gewährleisten sollen.
Darf eine Privatklinik gesetzlich Versicherte behandeln?
Eine Behandlung gesetzlich Versicherter ist möglich, wenn vertragliche Grundlagen bestehen oder eine Kostenerstattung in besonderen Konstellationen vorgesehen ist. Ohne solche Grundlagen erfolgt die Behandlung üblicherweise als Selbstzahlerleistung.
Gibt es eine Pflicht zur Notfallversorgung?
Privatkliniken sind regelmäßig nicht in die allgemeine Notfallversorgung eingebunden. Innerhalb ihrer Möglichkeiten müssen sie akute Notfälle sichern und eine geeignete Weiterbehandlung veranlassen.
Wie erfolgt die Abrechnung in einer Privatklinik?
Abgerechnet wird in der Regel nach privatärztlicher Gebührenordnung und klinikinternen Entgelten. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte reichen Rechnungen bei ihren Kostenträgern ein; gesetzlich Versicherte nur bei entsprechender Vereinbarung oder gesonderter Kostentragung.
Welche Rechte haben Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre Unterlagen?
Es besteht ein Recht auf Einsicht in die Behandlungsdokumentation. Einsicht und Kopien erfolgen unter Wahrung von Datenschutz, Vertraulichkeit und Rechten Dritter.
Wer haftet bei Behandlungsfehlern in der Privatklinik?
Haftung kann die Einrichtung als Betreiberin und die behandelnden Personen treffen. Maßgeblich sind die jeweiligen Verantwortungsbereiche, etwa Organisation, Aufklärung, Durchführung der Behandlung und Nachsorge.
Welche Anforderungen gelten an Hygiene und Sicherheit?
Gefordert sind ein wirksames Hygienekonzept, qualifiziertes Personal, geeignete Ausstattung und ein strukturiertes Risiko- und Notfallmanagement mit laufender Überprüfung und Dokumentation.
Welche Vorgaben gelten für Werbung von Privatkliniken?
Zulässig ist sachliche, wahrheitsgemäße Information. Unzulässig sind irreführende Aussagen, unangemessene Erfolgsversprechen und unsachliche Beeinflussung.