Begriffserklärung: Was ist ein Pitch?
Der Begriff „Pitch“ bezeichnet im wirtschaftlichen Kontext eine Präsentation, mit der Unternehmen, Agenturen oder Einzelpersonen ihre Ideen, Produkte oder Dienstleistungen potenziellen Auftraggebern vorstellen. Ziel eines Pitches ist es in der Regel, einen Auftrag zu gewinnen oder eine Zusammenarbeit zu initiieren. Pitches finden häufig in Branchen wie Werbung, Marketing, Architektur und Start-up-Gründungen statt.
Rechtliche Einordnung des Pitchs
Ein Pitch stellt rechtlich betrachtet zunächst ein Angebot zur Anbahnung einer Geschäftsbeziehung dar. Dabei werden dem potenziellen Auftraggeber meist kreative Konzepte oder Lösungen präsentiert. Die rechtliche Bewertung eines Pitches hängt davon ab, ob und welche vertraglichen Bindungen zwischen den Beteiligten entstehen.
Vertragsverhältnis beim Pitch
In vielen Fällen besteht vor dem eigentlichen Pitch kein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien. Der Pitch dient lediglich dazu, die Eignung des Anbieters für einen möglichen Auftrag zu demonstrieren. Erst nach Auswahl eines Teilnehmers kann es zum Abschluss eines Vertrages kommen.
Schutz von Ideen und Konzepten im Rahmen des Pitches
Ein zentrales Thema bei Pitches ist der Schutz der vorgestellten Ideen und Konzepte. Grundsätzlich sind bloße Ideen nicht automatisch geschützt; erst wenn sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen – etwa als ausgearbeitete Werke – können sie unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt sein. Darüber hinaus können auch andere Schutzrechte wie das Wettbewerbsrecht relevant werden.
Nutzung von eingereichten Vorschlägen durch den Auftraggeber
Es kommt immer wieder vor, dass Vorschläge aus einem nicht erfolgreichen Pitch vom Auftraggeber dennoch genutzt werden. Ob dies zulässig ist, hängt davon ab, ob die präsentierten Inhalte schutzfähig sind und ob entsprechende Vereinbarungen über die Nutzung getroffen wurden.
Pitcheinladung und Vertraulichkeitspflichten
Oftmals erhalten Teilnehmer an einem Pitch vertrauliche Informationen über das Projekt oder den potenziellen Kunden. In solchen Fällen können Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreements) geschlossen werden, um sicherzustellen, dass diese Informationen nicht unbefugt weitergegeben oder verwendet werden.
Kostenregelung beim Pitchverfahren
Die Teilnahme an einem Pitch kann mit erheblichem Aufwand verbunden sein; häufig wird dieser jedoch nicht vergütet („unbezahlter“ bzw. „freier“ Pitch). Es gibt aber auch Fälle bezahlter Pitches („Paid-Pitch“), bei denen zumindest ein Teil des Aufwands erstattet wird. Die Frage nach einer Vergütung richtet sich nach individuellen Absprachen zwischen den Parteien.
Mögliche Rechtsfolgen bei Streitigkeiten rund um den Pitch
Kommt es im Zusammenhang mit einem Pitch zu Meinungsverschiedenheiten – etwa wegen unerlaubter Nutzung eingereichter Vorschläge -, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung: So kann beispielsweise geprüft werden, ob Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz bestehen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Pitch“
Wann entsteht durch einen Pitch bereits ein Vertragsverhältnis?
Ein Vertragsverhältnis entsteht in der Regel erst dann verbindlich durch Annahme eines Angebots nach dem eigentlichen Auswahlprozess des Pitches; während des reinen Präsentationsvorgangs liegt meist noch kein bindender Vertrag vor.
Sind meine im Rahmen eines Pitches vorgestellten Ideen automatisch geschützt?
Bloße Ideen genießen grundsätzlich keinen automatischen Schutz; nur konkret ausgearbeitete Werke können unter bestimmten Voraussetzungen schutzfähig sein.
Darf der Veranstalter meines Konzepts aus dem verlorenen Wettbewerb nutzen?
Eingereichte Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich nicht genutzt werden – sofern diese ausreichend individuell ausgestaltet sind und keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.
Muss ich für meine Teilnahme am Pitch bezahlt werden?
Eine Vergütungspflicht besteht nur dann ausdrücklich,
wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Andernfalls erfolgt die Teilnahme üblicherweise unentgeltlich.
Im Einzelfall kann jedoch eine Erstattung bestimmter Aufwendungen möglich sein.
Können während des Pitches erhaltene Informationen vertraulich behandelt werden?
Erhaltene Informationen unterliegen dann einer Vertraulichkeit,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde
oder sich aus besonderen Umständen ergibt.
Verstöße gegen solche Pflichten können rechtliche Konsequenzen haben.
Darf ich mein eigenes Konzept später anderweitig verwenden?
Sofern keine exklusiven Nutzungsrechte übertragen wurden
und keine entgegenstehenden Vereinbarungen bestehen,
kann das eigene Konzept grundsätzlich erneut verwendet
oder weiterentwickelt eingesetzt werden.