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Ordentliches Testament

Begriff und Bedeutung des Ordentlichen Testaments

Das ordentliche Testament ist eine Form der letztwilligen Verfügung, mit der eine Person ihren Nachlass für den Todesfall regelt. Es handelt sich um die in Deutschland am häufigsten genutzte Möglichkeit, den eigenen letzten Willen rechtsverbindlich festzuhalten. Das ordentliche Testament unterscheidet sich von anderen Formen wie dem Nottestament durch bestimmte Formerfordernisse und Voraussetzungen.

Formen des Ordentlichen Testaments

Es gibt zwei Hauptformen des ordentlichen Testaments: das eigenhändige Testament und das öffentliche Testament.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Es darf nicht maschinenschriftlich oder digital verfasst sein. Die Unterschrift sollte Vor- und Nachnamen enthalten, um die Urheberschaft eindeutig zuzuordnen. Zusätzlich empfiehlt es sich, Ort und Datum anzugeben, damit im Zweifel festgestellt werden kann, wann das Dokument erstellt wurde.

Öffentliches (notarielles) Testament

Beim öffentlichen oder notariellen Testament erklärt die testierende Person ihren letzten Willen gegenüber einer Notarin oder einem Notar mündlich oder übergibt ein schriftliches Dokument zur Beurkundung. Die Notarin oder der Notar beurkundet dann diese Erklärung offiziell. Diese Form bietet besondere Rechtssicherheit hinsichtlich Echtheit und Inhalt des Testaments.

Anforderungen an die Wirksamkeit eines Ordentlichen Testaments

Damit ein ordentliches Testament wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Testierfähigkeit: Die Person muss fähig sein, einen eigenen Willen zu bilden und diesen rechtlich verbindlich niederzulegen.
  • Einhaltung der Formvorschriften: Je nach gewählter Form (eigenhändig oder öffentlich) sind unterschiedliche Anforderungen an Schriftlichkeit bzw. Beurkundung zu beachten.
  • Klarheit des Inhalts: Der letzte Wille sollte so formuliert sein, dass keine Zweifel über die Verteilung des Nachlasses entstehen können.

Möglichkeiten der Gestaltung im Ordentlichen Testament

Mithilfe eines ordentlichen Testaments kann eine Person frei bestimmen, wer Erbe wird oder einzelne Vermögensgegenstände erhalten soll (Vermächtnis). Auch Anordnungen wie Auflagen für Erben sowie Regelungen zur Enterbung bestimmter Personen sind möglich – allerdings unterliegen diese Regelungen bestimmten gesetzlichen Grenzen zum Schutz naher Angehöriger (Pflichtteil).

Bedeutung von Änderungen und Widerruf

Sowohl das eigenhändige als auch das öffentliche ordentliche Testament können jederzeit geändert oder widerrufen werden – etwa durch Vernichtung des alten Dokuments oder Erstellung eines neuen gültigen Testaments mit abweichendem Inhalt.

Auffindbarkeit und Verwahrung

Neben dem Verfassen spielt auch die sichere Verwahrung eine Rolle: Ein eigenständiges handschriftliches Dokument kann privat aufbewahrt werden; es besteht aber auch die Möglichkeit einer amtlichen Hinterlegung beim Nachlassgericht zur Sicherstellung seiner Auffindbarkeit im Todesfall. Öffentliche Testamente verbleiben in amtlicher Verwahrung bei Gericht beziehungsweise bei einer zuständigen Stelle.

Bedeutung im Erbfall

Liegen mehrere letztwillige Verfügungen vor – etwa verschiedene Versionen eines handschriftlichen Dokuments -, gilt grundsätzlich immer das zuletzt erstellte wirksame ordentliche Testament als maßgebend für den Nachlass. Im Erbfall dient dieses Dokument als Grundlage für alle weiteren Schritte wie Ausstellung eines Erbscheins sowie Abwicklung von Vermögenswerten gemäß dem erklärten letzten Willen der verstorbenen Person.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Ordentliches Testament

Muss ein ordentliches handschriftliches Testament immer datiert sein?

Zwar ist ein fehlendes Datum nicht zwingend unwirksamkeitsbegründend; jedoch erleichtert es erheblich die Feststellung darüber, welches von mehreren vorhandenen Dokumenten zuletzt errichtet wurde beziehungsweise ob noch volle Geschäftsfähigkeit bestand.

Können Ehepaare gemeinsam ein ordentliches Einzeltestament verfassen?

Ehegatten können kein gemeinsames Einzeltestament errichten; sie haben jedoch die Möglichkeit eines sogenannten gemeinschaftlichen Ehegattentestaments in besonderer Form.

Darf ich mein ordentliches handschriftliches Testament am Computer schreiben?

Nicht zulässig ist es beim eigenständigen handschriftlichen Dokument: Dieses muss vollständig per Hand geschrieben werden; maschinenschriftliche Fassungen erfüllen nicht die erforderliche Formerfordernis.

Können minderjährige Personen ein ordentliches eigenes handgeschriebenes testament erstellen?

Minderjährige dürfen erst ab einem bestimmten Alter selbstständig testieren; jüngere Kinder sind hiervon ausgeschlossen.

ISt mein einmal verfasstes ordentliches testament endgültig bindend?

Ein einmal erstelltes ordinäres testament bleibt grundsätzlich bis zum Widerruf gültig.
Die testierende person hat jederzeit möglichkeit zur Änderung beziehungsweise vollständigem Widerruf.