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Ermahnung

Begriff und Bedeutung der Ermahnung

Die Ermahnung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der in verschiedenen Rechtsgebieten Anwendung findet. Sie bezeichnet eine formelle oder informelle Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder künftig zu ändern. Ziel einer Ermahnung ist es, auf ein Fehlverhalten hinzuweisen und die betroffene Person zur Einhaltung von Regeln oder Pflichten anzuhalten. Im Gegensatz zur Abmahnung hat die Ermahnung meist keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen, sondern dient vorrangig als Hinweis und Warnung.

Ermahnung im Arbeitsrecht

Im Arbeitsverhältnis wird die Ermahnung häufig eingesetzt, um Arbeitnehmer auf Pflichtverletzungen aufmerksam zu machen. Sie stellt dabei eine mildere Form der Reaktion des Arbeitgebers dar und geht in ihrer Wirkung nicht so weit wie eine Abmahnung. Mit einer Ermahnung signalisiert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass sein Verhalten nicht den Erwartungen entspricht und bittet um Änderung für die Zukunft.

Zweck der arbeitsrechtlichen Ermahnung

Der Hauptzweck besteht darin, das beanstandete Verhalten ohne sofortige Androhung weiterer Maßnahmen zu korrigieren. Die ermahnte Person erhält somit Gelegenheit zur Besserung ohne direkte arbeitsrechtliche Folgen wie Kündigung oder Versetzung.

Form und Inhalt einer arbeitsrechtlichen Ermahnung

Eine arbeitsrechtliche Ermahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie sollte das beanstandete Verhalten konkret beschreiben sowie klarstellen, welches korrekte Verhalten erwartet wird. Anders als bei einer Abmahnung fehlt jedoch regelmäßig die ausdrückliche Ankündigung möglicher Konsequenzen bei erneutem Fehlverhalten.

Ermahnungen im Schul- und Beamtenwesen

Auch im Schulbereich sowie im öffentlichen Dienst werden Ermahnungen ausgesprochen – etwa gegenüber Schülern durch Lehrkräfte oder gegenüber Beamten durch Vorgesetzte. Hier dienen sie ebenfalls dazu, auf Regelverstöße hinzuweisen und künftiges Wohlverhalten einzufordern.

Bedeutung für Schüler und Beamte

Für Schüler kann eine schulische Ermahnung beispielsweise bedeuten, dass sie wegen eines Verstoßes gegen Schulregeln angesprochen werden – oft verbunden mit einem Appell an ihr Verantwortungsbewusstsein.
Im öffentlichen Dienst kann eine dienstliche Ermah­nung Teil des Disziplinarrechts sein; sie bleibt jedoch meist folgenlos für das weitere Dienstverhältnis solange kein wiederholtes Fehlverhalten vorliegt.

Unterschied zwischen Abmahlung und Mahnung/Abmah­nung/Verwarnung/Erinnerung/Verweis/Verwarnungsstrafe

Die Begriffe Mahnung (z.B. Zahlungsaufforderungen), Ab­mahn­ung (z.B. bei schwerwiegenderen Pflichtverletzungen), Verwarnung (z.B. Verkehrsdelikte) sowie Erinnerung unterscheiden sich von der einfachen „Er­mahn­un­g“. Während diese anderen Instrumente oft mit konkreten rechtlichen Folgen verbunden sind – etwa Fristsetzungen oder Sanktionen -, bleibt die einfache „Er­mahn­un­g“ in aller Regel ohne unmittelbare Konsequenz.
Ein Verweis ist ähnlich gelagert wie eine schulische bzw dienstliche „Er­mahn­un­­g“, während Verwarnungsstrafen insbesondere im Ordnungswidrigkeitenrecht Anwendung finden können.

Bedeutung für Betroffene: Rechtsfolgen einer Er­mahn­­u­n­­g

Eine formale „E­r­­m­a­­hung“ zieht grundsätzlich keine direkten rechtlichen Nachteile nach sich; sie gilt vielmehr als milder Hinweis auf unerwünschtes Verhalten.
Erst wenn trotz vorheriger E­r­­m­a­n­­u­n­gen weiterhin gegen Pflichten verstoßen wird – etwa am Arbeitsplatz -, können weitergehende Maßnahmen folgen: Beispielsweise könnte dann später auch abgemahnt werden.
In Personalakten kann dokumentiert werden ob/wann/weshalb jemand ermahnt wurde; dies allein führt aber noch nicht automatisch zu Nachteilen beim beruflichen Fortkommen o­der ähnlichem.

Zusammenfassung:

  • E­r­­m­a­n¬u¬n¬gen dienen als Warnhinweis.
  • Sind formlos möglich.
  • Ziehen keine unmittelbaren Sanktionen nach sich.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „E­r­ma­nuhng“

Was unterscheidet eine E­r­ma­nuhng von einer A.b.m.a.h.n.u.n.g?

E.r.m.a.n.u.h.n.g.e.n sind Hinweise auf unerwünschtes Verhalten ohne direkte Androhung weiterer Schritte; A.b.m.a.h.n.u.n.g.e.n enthalten hingegen bereits konkrete Warnungen vor möglichen weiteren Maßnahmen bis hin zur Kündigung.

Muss eine E.r.m.a.n.u.h.ng immer schriftlich erfolgen?

E.r.m.a.n.u.h.ng.e können sowohl mündlich als auch schriftlich ausgesprochen werden; es gibt hierfür keine zwingende Formvorschrift.

Können mehrere E.r.m.a.nu.ng.en vor Ausspruch anderer Maßnahmen erforderlich sein?

Nicht zwingend: Ob weitere Schritte notwendig sind hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; manchmal genügt bereits ein einmaliger Hinweis bevor strengere Mittel angewendet werden dürfen.

Darf eine E.r.ma.nu.ng in Personalakten aufgenommen werden?

E.s besteht grundsätzlich die Möglichkeit entsprechende Hinweise über ausgesprochene E.r.ma.nu.ng.en in Personalunterlagen aufzunehmen – dies hat aber zunächst keine negativen Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis selbst.

Kann man sich gegen unberechtigte E.r.ma.nu.ng.en wehren?

Theoretisch besteht zumeist Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben beziehungsweise Gegendarstellungen einzureichen falls man den Vorwurf zurückweist;