Offener Dissens

Begriffserklärung: Offener Dissens

Der Begriff „Offener Dissens“ stammt aus dem Vertragsrecht und beschreibt eine Situation, in der sich die Parteien eines Vertrages über einen oder mehrere Punkte nicht einig sind. Dabei ist dieser Meinungsunterschied für alle Beteiligten erkennbar. Ein offener Dissens liegt also vor, wenn bei den Vertragsverhandlungen deutlich wird, dass bestimmte Regelungen noch nicht abschließend geklärt wurden.

Entstehung und Bedeutung des Offenen Dissens

Ein offener Dissens entsteht typischerweise während der Verhandlung eines Vertrages. Die Parteien diskutieren einzelne Vertragsbestandteile und stellen fest, dass sie zu bestimmten Punkten keine gemeinsame Auffassung haben. Dieser Zustand kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, etwa auf den Preis, die Leistungspflichten oder andere wesentliche Inhalte des Vertrages.

Erkennbarkeit des Meinungsunterschieds

Charakteristisch für den offenen Dissens ist die Offenheit des Streits: Beide Seiten wissen um ihre unterschiedlichen Standpunkte bezüglich bestimmter Vertragspunkte. Es besteht also kein Zweifel daran, dass hier Uneinigkeit herrscht.

Abgrenzung zum versteckten (verdeckten) Dissens

Im Gegensatz zum offenen Dissens steht der verdeckte (oder auch versteckte) Dissens. Bei diesem erkennen die Parteien zunächst nicht, dass sie unterschiedliche Vorstellungen zu einem Punkt haben; dies wird erst später offenbar. Beim offenen Dissens hingegen ist allen Beteiligten von Anfang an klar, wo Uneinigkeit besteht.

Rechtliche Folgen des Offenen Dissens

Vertragsschluss bei offenem Meinungsunterschied?

Ob trotz eines offenen Meinungsunterschieds ein wirksamer Vertrag zustande kommt, hängt davon ab, wie wichtig der offene Punkt für das gesamte Geschäft ist und ob die Parteien dennoch eine Einigung über alle wesentlichen Bestandteile erzielt haben. Fehlt es an einer Einigung über einen entscheidenden Punkt – etwa beim Kaufvertrag am Kaufpreis -, so gilt in aller Regel: Der Vertrag kommt nicht zustande.

Bedeutung unwesentlicher Nebenpunkte im Vertrag

Sind nur untergeordnete oder nebensächliche Punkte vom offenen Streit betroffen und sind sich beide Seiten darüber bewusst einig geworden („Wir klären das später“), kann unter Umständen trotzdem ein wirksamer Vertrag entstehen – vorausgesetzt beide wollen dies ausdrücklich so handhaben.

Klarheit durch ausdrückliche Vereinbarungen

Oftmals einigen sich Parteien darauf, bestimmte Fragen offen zu lassen oder diese nachträglich zu regeln. In solchen Fällen sollte möglichst klar festgehalten werden, welche Punkte noch ungeklärt sind und wie mit ihnen verfahren werden soll.

Bedeutung in der Praxis

In vielen alltäglichen Situationen begegnet man dem Phänomen des offenen Dissenses – sei es beim Abschluss von Miet-, Arbeits- oder Kaufverträgen sowie bei anderen Vereinbarungen zwischen zwei oder mehreren Personen beziehungsweise Unternehmen.
Die rechtlichen Auswirkungen hängen stets davon ab,
– ob es sich um einen Hauptpunkt handelt,
– ob beide Seiten trotz offener Fragen binden wollen
und
– wie eindeutig ihr Wille zur Zusammenarbeit dokumentiert wurde.

Fehlt eine solche Klarstellung hinsichtlich wichtiger Inhalte bleibt oft unklar,
ob überhaupt ein verbindlicher Vertrag entstanden ist.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Offener Dissens

Was versteht man unter offenem Dissens?

Unter offenem Dissens versteht man eine erkennbare Uneinigkeit zwischen den Vertragsparteien über bestimmte Punkte während der Verhandlung eines Vertrages.

Kann trotz offenem Meinungsunterschied ein Vertrag geschlossen werden?

Einen wirksamen Vertrag gibt es meist nur dann,
wenn alle wesentlichen Punkte geklärt sind;
bei unwesentlichen Nebenpunkten kann jedoch auch bei bestehendem offenem Streitfall eine Bindung entstehen,
sofern dies gewollt ist.

Muss jeder offene Punkt im Vorfeld geregelt sein?

Nicht zwingend:
Unwesentliche Details können gegebenenfalls nachträglich vereinbart werden;
entscheidende Hauptpunkte sollten jedoch vorab geklärt sein,
um Unsicherheiten auszuschließen.

Lässt sich offener von verdecktem (verstecktem)  Dissens unterscheiden?

Ja:
Beim offenen  Dissens wissen beide Seiten um ihre unterschiedlichen Ansichten;
beim verdeckten  Dissens bleibt dieser Unterschied zunächst unbemerkt.

Welche Rolle spielt der Wille beider Parteien beim offenen  Dissens?
< p >Der erklärte Wille beider Seiten entscheidet darüber,
ob sie trotz bestehender Unstimmigkeiten bereits gebunden sein möchten
oder erst nach Klärung aller Einzelheiten einen verbindlichen Abschluss wünschen.

< h ³ >Was passiert,wenn keine Einigung über einen wichtigen Punkt erzielt wird?
< p >Bleibt einer der zentralen Bestandteile ungeklärt
und fehlt zugleich eine klare Absprache dazu,
kommt meist kein rechtswirksamer Vertrag zustande.

< h³ >Wie lässt sich vermeiden,dass offener   D iss ens zur Unwirksamkeit führt?
< p >Durch eindeutige Kommunikation sowie schriftliche Festlegung aller wichtigen Absprachen können Missverständnisse vermieden werden;
so lässt sich sicherstellen,dass entweder vollständige Übereinstimmung herrscht
oder bewusst einzelne Themen ausgeklammert bleiben sollen .                                                                                                                                                                                                 .      . . .