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Notarielle Urkunde

Begriff und Bedeutung der Notariellen Urkunde

Die notarielle Urkunde ist ein besonderes Dokument, das von einer amtlich bestellten Person, dem Notar, erstellt wird. Sie dient dazu, rechtlich bedeutsame Erklärungen oder Vorgänge in einer besonders gesicherten Form festzuhalten. Die notarielle Urkunde genießt im Rechtsverkehr ein hohes Maß an Beweiskraft und Verlässlichkeit.

Funktionen und Anwendungsbereiche der Notariellen Urkunde

Notarielle Urkunden werden in vielen Bereichen des täglichen Lebens benötigt. Besonders häufig kommen sie bei wichtigen Rechtsgeschäften zum Einsatz, etwa beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Eheverträgen, Erbverträgen oder Gesellschaftsgründungen. In diesen Fällen schreibt das Gesetz die notarielle Beurkundung vor, um die Beteiligten zu schützen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Beweisfunktion

Eine notarielle Urkunde beweist nicht nur den Inhalt der darin enthaltenen Erklärungen zuverlässig gegenüber Dritten. Sie dokumentiert auch den Ablauf des Geschäfts sowie die Identität und den Willen der Beteiligten zum Zeitpunkt der Beurkundung.

Sicherungsfunktion

Durch die Mitwirkung eines Notars wird sichergestellt, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Notar prüft dabei insbesondere die Geschäftsfähigkeit aller Beteiligten sowie deren Identität und klärt über mögliche Folgen auf.

Vollstreckungsfunktion

Bestimmte notariell beurkundete Verpflichtungserklärungen können wie ein gerichtliches Urteil vollstreckt werden. Das bedeutet: Kommt eine Partei ihren Pflichten nicht nach – etwa zur Zahlung eines Geldbetrags -, kann direkt aus der notariellen Urkunde vollstreckt werden.

Ablauf einer notariellen Beurkundung

Vor Erstellung einer notariellen Urkunde prüft der Notar zunächst alle relevanten Unterlagen und informiert sich über den Sachverhalt sowie die Wünsche aller Beteiligten. Anschließend entwirft er einen Textentwurf für das Dokument. Bei einem gemeinsamen Termin liest er allen Parteien den vollständigen Text vor; Fragen können geklärt werden.
Erst wenn alle mit dem Inhalt einverstanden sind, unterschreiben sie gemeinsam mit dem Notar das Dokument – damit ist es rechtsgültig beurkundet.

Aufbewahrung und Ausfertigung

Das Original verbleibt stets beim Notar; auf Wunsch erhalten die Parteien beglaubigte Abschriften (Ausfertigungen), mit denen sie ihre Rechte nachweisen können.

Bedeutung im Rechtsverkehr

Die notarielle Urkunde hat eine herausragende Stellung im deutschen Rechtssystem: Sie schafft Klarheit über wichtige Vereinbarungen zwischen Personen oder Unternehmen.
Im Streitfall dient sie als starkes Beweismittel vor Gericht; zudem schützt sie vor übereiltem Handeln durch umfassende Aufklärungspflichten des Notars während des gesamten Prozesses bis zur Unterschrift.

Bedeutung für Privatpersonen und Unternehmen

Für Privatpersonen bietet eine notarielle Urkunde Sicherheit bei bedeutenden Entscheidungen wie Hauskauf oder Nachlassregelungen.
Unternehmen nutzen diese Form beispielsweise bei Gründungen oder Änderungen ihrer Gesellschaftsstruktur.
In beiden Fällen sorgt das Verfahren dafür, dass Verträge klar formuliert sind und spätere Missverständnisse vermieden werden.

Häufig gestellte Fragen zur notariellen Urkunde (FAQ)

Was unterscheidet eine notarielle von einer privaten Urkunde?

Eine private Urkunde wird ohne Mitwirkung eines Amtsträgers erstellt; ihre Echtheit muss im Streitfall bewiesen werden. Eine notarielle Urkunde hingegen wird vom Notar gefertigt – ihr Inhalt gilt als bewiesen.

Muss jede Vereinbarung notariell beurkundet sein?

Nicht jede Vereinbarung bedarf dieser Form; nur bestimmte Geschäfte müssen zwingend durch einen Notar beurkundet werden – meist dann, wenn erhebliche Vermögenswerte betroffen sind.

Können Fehler in einer notariellen Urkunde berichtigt werden?

Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Angaben fehlerhaft waren oder geändert werden müssen, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen durch erneute Mitwirkung des Notars erfolgen.

Darf jeder eine notarielle Beurkundung verlangen?

Theoretisch steht jedem Bürger offen, einen Antrag auf Erstellung einer solchen öffentlichen Niederschrift zu stellen – sofern es um zulässige Inhalte geht.

ISt eine elektronische Übermittlung möglich?


Inzwischen gibt es Möglichkeiten für elektronische Ausfertigungen bestimmter Arten von notariell beurkundeten Dokumenten.
Diese Entwicklung hängt jedoch vom jeweiligen Einzelfall ab.