Nebentätigkeit

Begriff und Bedeutung der Nebentätigkeit

Als Nebentätigkeit wird jede Tätigkeit bezeichnet, die eine Person zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung ausübt. Sie kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich erfolgen und umfasst beispielsweise Nebenjobs, ehrenamtliche Tätigkeiten oder selbstständige Arbeiten neben einer Festanstellung. Die Nebentätigkeit ist in vielen Lebensbereichen verbreitet und betrifft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamtinnen und Beamte.

Abgrenzung zur Haupttätigkeit

Die Haupttätigkeit ist in der Regel das Arbeitsverhältnis, das den größten Teil der Arbeitszeit beansprucht oder die wirtschaftliche Existenz sichert. Eine Nebentätigkeit steht daneben zurück und darf die Erfüllung der Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen. Auch Selbstständige können eine weitere Beschäftigung als Nebentätigkeit ausüben.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber

In vielen Fällen besteht für Beschäftigte die Pflicht, eine geplante Nebentätigkeit ihrem Arbeitgeber anzuzeigen. Dies dient dazu, mögliche Interessenkonflikte oder Beeinträchtigungen des Hauptarbeitsverhältnisses frühzeitig zu erkennen.

Zulässigkeitsvoraussetzungen von Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht gegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen verstoßen oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen. Unzulässig sind insbesondere Tätigkeiten bei einem direkten Wettbewerber oder solche, durch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten unterschritten werden könnten.

Einschränkungen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen

Tarifverträge sowie betriebliche Regelungen können zusätzliche Vorgaben zur Ausübung von Nebentätigkeiten enthalten. Diese betreffen häufig Anzeigepflichten sowie bestimmte Verbote im Hinblick auf Konkurrenzschutz oder Arbeitszeitüberschreitungen.

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst: Besonderheiten für Beamtinnen und Beamte

Für Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten besondere Vorschriften hinsichtlich der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung. Hier bestehen meist strengere Anzeige- beziehungsweise Genehmigungspflichten sowie weitergehende Einschränkungen zum Schutz dienstlicher Interessen.

Arbeitszeitrechtliche Aspekte bei mehreren Tätigkeiten

Das Arbeitszeitrecht setzt Grenzen für die zulässige Gesamtarbeitszeit pro Tag beziehungsweise Woche – unabhängig davon, ob diese Zeit durch mehrere Tätigkeiten erreicht wird. Überschreitungen dieser Grenzen sind unzulässig; dies gilt auch dann, wenn verschiedene Arbeitgeber betroffen sind.

Nebengewerbe: Selbstständige Tätigkeit neben einer Anstellung

Wer neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit ein eigenes Gewerbe betreibt – etwa einen Onlinehandel -, übt ein sogenanntes „Nebengewerbe“ aus. Auch hier gelten arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflichten gegenüber dem Arbeitgeber sowie steuer- und sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten.

Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Einordnung

Einnahmen aus einer Nebenbeschäftigung unterliegen grundsätzlich den geltenden steuerlichen Bestimmungen; sie müssen entsprechend erklärt werden.
Auch sozialversicherungsrechtlich kann eine zusätzliche Beschäftigung Auswirkungen haben – etwa auf Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Kündigungsrisiken im Zusammenhang mit unerlaubten Nebentätigkeiten

Wird eine verbotene Nebenbeschäftigung ausgeübt – etwa trotz ausdrücklichem Verbot im Vertrag -, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Nebentätigkeit (FAQ)

Muss jede geplante Nebentätigkeit beim Arbeitgeber angezeigt werden?

Nicht jede Nebenbeschäftigung muss zwingend gemeldet werden; jedoch verlangen viele Arbeitsverträge zumindest eine Anzeige bestimmter Arten von Zusatzjobs beim Arbeitgeber.

Darf mein Arbeitgeber mir generell verbieten, einer weiteren Tätigkeit nachzugehen?

Einem generellen Verbot stehen rechtliche Schranken entgegen; untersagt werden dürfen nur solche Aktivitäten, welche berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen könnten.

Können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden?

< p>Theoretisch ist es möglich mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander zu führen; dabei müssen jedoch bestimmte sozialversicherungs- sowie arbeitszeitrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

Muss ich Einkünfte aus meiner Nebenbeschäftigung versteuern?

< p>Einkünfte aus zusätzlichen Jobs unterliegen grundsätzlich den geltenden Steuerregelungen; sie müssen daher regelmäßig in der Steuererklärung angegeben werden.

Sind ehrenamtliche Tätigkeiten ebenfalls anzeige- bzw genehmigungsbedürftig?Ehrenämter können je nach Art ebenfalls meldepflichtig sein – insbesondere dann wenn sie zeitintensiv sind oder mit dienstlichen Belangen kollidieren könnten.
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