Montrealer Übereinkommen

Begriff und Bedeutung des Montrealer Übereinkommens

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften bei internationalen Luftbeförderungen regelt. Es wurde im Jahr 1999 in Montreal verabschiedet und trat 2003 in Kraft. Ziel des Abkommens ist es, weltweit einheitliche Regelungen für den Schutz von Fluggästen und deren Gepäck sowie für den Umgang mit Verspätungen, Beschädigungen oder Verlusten zu schaffen.

Hintergrund und Entstehung

Vor dem Inkrafttreten des Montrealer Übereinkommens galten verschiedene ältere internationale Verträge, insbesondere das Warschauer Abkommen von 1929. Diese älteren Regelwerke wurden jedoch als nicht mehr zeitgemäß angesehen, da sie unter anderem niedrige Haftungsgrenzen vorsahen und keine ausreichenden Schutzmechanismen für Passagiere boten. Das Montrealer Übereinkommen modernisierte diese Vorschriften grundlegend.

Anwendungsbereich des Montrealer Übereinkommens

Das Abkommen gilt für alle internationalen Flüge zwischen Staaten, die Vertragsparteien sind. Es betrifft sowohl Linien- als auch Charterflüge sowie Beförderungen im Rahmen von Pauschalreisen. Auch Inlandsflüge können erfasst sein, wenn sie Teil einer internationalen Reise sind.

Betroffene Personen und Unternehmen

Vom Geltungsbereich erfasst werden vor allem Fluggesellschaften (Luftfrachtführer) sowie Passagiere und deren Gepäck oder Frachtgut. Das Abkommen regelt die Rechte der Reisenden gegenüber den ausführenden Luftfahrtunternehmen.

Haftungsregelungen nach dem Montrealer Übereinkommen

Haftung bei Personenschäden oder Tod eines Passagiers

Im Falle eines Unfalls während der Beförderung haftet die Fluggesellschaft grundsätzlich verschuldensunabhängig bis zu einer bestimmten Schadenssumme für Verletzungen oder Tod eines Passagiers. Übersteigt der Schaden diesen Betrag, kann sich das Unternehmen nur dann entlasten, wenn es beweisen kann, dass es nicht fahrlässig gehandelt hat.

Haftung bei Verspätung von Fluggästen oder Gepäck/Frachtgut

Für Schäden durch Verspätungen haftet die Fluggesellschaft ebenfalls bis zu festgelegten Höchstbeträgen – unabhängig davon ob es sich um eine Verzögerung beim Transport von Personen oder deren Gepäck handelt.

Haftung bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Gepäck/Frachtgut

Auch im Fall der Zerstörung, des Verlusts oder der Beschädigung haftet das Luftfahrtunternehmen bis zu bestimmten Summengrenzen pro Person beziehungsweise pro Stück aufgegebenem Gepäck bzw. Frachtstück.

Ausschluss- und Begrenzungsmöglichkeiten

Die Haftungsgrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden – etwa wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird – ebenso gibt es Fälle vollständigen Ausschlusses (z.B., wenn ein Schaden auf einen Fehler seitens des Reisenden zurückzuführen ist).
Außerdem besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Vereinbarung höherer Haftungsgrenzen gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts vor Reiseantritt.

Klagewege nach dem Montrealer Übereinkommen

Das Abkommen legt fest an welchen Orten Ansprüche geltend gemacht werden können: Am Sitz der Fluggesellschaft; am Hauptgeschäftssitz; am Ort wo der Vertrag abgeschlossen wurde; am Endzielort laut Ticket; sowie zusätzlich am Wohnsitzland des betroffenen Reisenden (bei Personenschäden). Die Frist zur Geltendmachung beträgt zwei Jahre ab Ankunft beziehungsweise geplanter Ankunft.

Bedeutung in Deutschland und internationalem Kontext

Deutschland hat das Montrealer Übereinkommen ratifiziert; damit gelten dessen Bestimmungen unmittelbar neben nationalem Recht auch hierzulande auf allen betroffenen Streckenabschnitten international agierender Airlines.
Weltweit haben über 130 Staaten dieses moderne Regelwerk übernommen – darunter nahezu alle wichtigen Reiseländer.


Häufig gestellte Fragen zum Thema „Montrealer Übereinkommen“

Was regelt das Montrealer Übereinkommen?

Das Montréal-Übereinkommen legt internationale Standards zur Haftungsverteilung zwischen Fluggästen bzw. Frachtkunden und Luftfahrtunternehmen fest – insbesondere hinsichtlich Schäden durch Unfallverletzungen/Tod,
Verspäten/Verlust/Beschädigung an Personen-, Hand- & Aufgabegepäck sowie Frachtgütern während grenzüberschreitender Beförderungen per Flugzeug.

Für welche Reisen gilt das Montréal-Übereinkommen?< p >
Es findet Anwendung auf internationale Flüge zwischen Vertragsstaaten einschließlich Anschlussflügen innerhalb dieser Länder sofern diese Teil einer zusammenhängenden Buchung sind.

< h3 >Welche Ansprüche haben Passagiere bei verlorenem Gepäck?< p >
Bei verlorenem Aufgabegepäck sieht das Montréal-Ü bere ink ommen eine pauschale Entsch ä dig ung bis z u e iner f estgeleg ten Höchstsumme v or . D ie genaue Höhe richtet sich n ach d em aktuellen Umrechnungskurs sogenannter Sonderziehungsrechte (SZR).

< h ³ >Wie lange besteht Anspruch auf Ersatzleistungen?< p >
Ansprüche aus dem Montréal -Ü bere ink ommen müssen innerhalb v on zwei Jahren ab A nkunft o de r geplanter A nkunft d er Maschine g elte nd gemacht w erden . Nach Ablauf dieser Frist verfallen entsprechende Rechte .< / p >

< h³ >Gilt d as M ontréal er Über einkom men a uch b ei Inlands flügen ?< / h³ >< p >
Grundsätzlich bezieht s ich d as A bkom men a uf intern ationale B eförde r ungen , k ann aber a uch I nl ands fl üge erf ass en , w enn s ie T eil e iner i ntern ational en R eise si nd .

< h³ >Können höhere Haftungsgrenzen vereinbart werden?< / h³ >< p >
Ja , v or R eiseantritt k ann m it de r L uftfahr tgesell scha ft ei ne hö here H aftu ngssumme ve reinb art we rden , meist g egen Aufpreis .

< h³ >Wer trägt die Beweislast im Schadensfall?< / h³ >< p >
Im Regelfall muss d ie gesch ädigte P erso n darlegen u nd beweise n , dass de r S chaden i m Zusammenhang mit de r B eförde rung st eht ; b ei Perso nensc häden is t di e H aftu ng bi s z ur Gr enzsu mme verschul densunab hän gig .

< h³ >Welche Rolle spielen nationale Gesetze neben dem Montréal -Über einkom men ?< / h >< p >
Nationale Vorschriften finden ergänzend Anwendung soweit sie nicht im Widerspruch zum Inhalt dieses internationalen Vertrags stehen.