Begriff und Grundprinzipien der Mediation
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Ziel der Mediation ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den beteiligten Parteien zu finden. Im Mittelpunkt steht die eigenverantwortliche Erarbeitung einer Vereinbarung durch die Konfliktparteien mit Unterstützung einer neutralen dritten Person, dem Mediator oder der Mediatorin.
Ablauf und Struktur des Mediationsverfahrens
Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen: Zunächst wird das Verfahren erklärt und eine Vereinbarung über den Ablauf getroffen. Anschließend schildern die Parteien ihre Sichtweisen und Interessen. In weiteren Schritten werden gemeinsam Lösungsoptionen entwickelt und bewertet. Am Ende steht idealerweise eine verbindliche Abschlussvereinbarung.
Freiwilligkeit und Vertraulichkeit
Die Teilnahme an einer Mediation erfolgt grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Alle Beteiligten können das Verfahren jederzeit beenden. Ein zentrales Element ist zudem die Vertraulichkeit: Die im Rahmen der Mediation bekannt gewordenen Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden.
Rolle des Mediators oder der Mediatorin
Der oder die Mediierende übernimmt keine Entscheidungsbefugnis über den Streitfall, sondern unterstützt als neutrale Instanz bei der Kommunikation sowie bei der Entwicklung von Lösungen. Die Verantwortung für Inhalt und Ergebnis verbleibt stets bei den Parteien selbst.
Anwendungsbereiche von Mediation im rechtlichen Kontext
Mediation kann in zahlreichen Lebensbereichen eingesetzt werden, etwa bei familiären Auseinandersetzungen (z.B. Trennung, Scheidung), Nachbarschaftsstreitigkeiten, arbeitsrechtlichen Konflikten oder wirtschaftlichen Streitfällen zwischen Unternehmen bzw. Geschäftspartnern.
Auch im öffentlichen Bereich findet sie Anwendung – beispielsweise zur Klärung von Interessenkonflikten zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Behörden.
In vielen Fällen kann durch eine erfolgreiche Mediation ein gerichtliches Verfahren vermieden werden; auch während eines laufenden Gerichtsprozesses besteht häufig noch die Möglichkeit zur Durchführung eines solchen Verfahrens.
Rechtliche Wirkung einer mediationsbasierten Einigung
Kommt es zu einer Einigung innerhalb des Verfahrens, wird diese meist schriftlich festgehalten – oft als sogenannte Abschlussvereinbarung bezeichnet. Diese Vereinbarung entfaltet zunächst nur bindende Wirkung zwischen den beteiligten Parteien selbst.
Um aus dieser Einigung gegebenenfalls auch vollstrecken zu können (z.B., falls sich eine Partei später nicht an Absprachen hält), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, diese gerichtlich bestätigen zu lassen.
Eine solche Bestätigung verleiht dem Vergleich einen ähnlichen Stellenwert wie einem gerichtlichen Urteil hinsichtlich seiner Durchsetzbarkeit.
Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Anwendungsbereich ab; insbesondere im Familien- oder Arbeitsrecht gelten besondere Anforderungen an Formulierung sowie Wirksamkeit solcher Vereinbarungen.
Kostenaspekte im Zusammenhang mit Mediation
Die Kosten für ein solches Verfahren richten sich nach verschiedenen Faktoren wie Dauer des Prozesses sowie Komplexität des Sachverhalts.
Im Unterschied zum Gerichtsverfahren tragen alle Beteiligten in aller Regel gemeinsam die entstehenden Kosten.
Unter bestimmten Umständen können Kosten ganz oder teilweise übernommen werden – etwa durch Rechtsschutzversicherungen oder öffentliche Förderprogramme -, dies hängt jedoch vom jeweiligen Fall ab.
Mediation im Verhältnis zum Gerichtsverfahren
Mediation stellt grundsätzlich kein Ersatz für ein gerichtliches Verfahren dar; vielmehr handelt es sich um einen alternativen Weg zur Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen.
Ein Vorteil liegt darin, dass Lösungen individuell gestaltet werden können – oftmals schneller sowie kostengünstiger als vor Gericht möglich wäre.
Scheitert das außergerichtliche Vorgehen jedoch ohne Ergebnis beziehungsweise kommt keine tragfähige Einigung zustande, bleibt den Beteiligten weiterhin offen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Mediation (rechtlicher Kontext)
Welche rechtliche Bedeutung hat eine in der Mediation getroffene Vereinbarung?
Eine während eines solchen Verfahrens erzielte Einigung entfaltet zunächst nur Bindungswirkung zwischen den beteiligten Personen beziehungsweise Unternehmen selbst. Sie kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen so ausgestaltet sein, dass sie später auch vollstreckbar wird, etwa wenn sie gerichtlich bestätigt wurde.
Können alle Arten von Streitigkeiten mittels dieses Verfahrens gelöst werden?
Nicht jeder Konflikt eignet sich gleichermaßen für dieses Vorgehen. Insbesondere Angelegenheiten mit zwingendem öffentlichem Interesse sowie bestimmte Strafsachen sind hiervon ausgenommen.
Müssen laufende Gerichtsverfahren wegen eines begonnenen außergerichtlichen Lösungsverfahrens unterbrochen werden?
Läuft bereits ein Prozess vor Gericht, kann parallel dazu versucht werden, eine gütliche Lösung außerhalb des Gerichtssaals herbeizuführen. Über Unterbrechung bzw. Änderung bestehender Fristen entscheidet jeweils das zuständige Gericht.
Sind Gespräche innerhalb dieses Rahmens immer vertraulich?
Eines der Grundprinzipien ist Verschwiegenheit: sowohl Vermittlerinnen/Vermittler als auch Teilnehmende sind verpflichtet, sämtliche Inhalte vertraulich zu behandeln.
Können getroffene Absprachen nachträglich geändert werden?
Soweit beide Seiten damit übereinstimmen,kann jede Absprache angepasst bzw.neu gefasst ––––-—-—-—-—-—-werden.Dies gilt insbesondere dann,wenn neue Umstände eintreten.
Darf ich mich währenddessen beraten lassen?
Beteiligte haben jederzeit Gelegenheit,sich unabhängig beraten zulassen,zum Beispiel hinsichtlich ihrer Rechte,Pflichten sowieder Tragweite möglicher Lösungen.Dies beeinflusst nichtdie GültigkeitdesVerfahrensselbst.