Legal Lexikon

Long


Begriff „Long“ im rechtlichen Kontext

Der Begriff „Long“ stammt aus dem englischen Sprachraum und ist insbesondere im Kontext des Zivil-, Handels- und Kapitalmarktrechts wesentlich. Er findet breite Anwendung in typischen Rechts- und Vertragsverhältnissen an Börsen, im Wertpapierhandel und im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten. Im Folgenden werden die verschiedenen rechtsrelevanten Ausprägungen und Implikationen des Begriffes „Long“ umfassend erläutert.


Definition und Begriffsentwicklung

Im rechtlichen Umfeld beschreibt „Long“ regelmäßig die Stellung eines Marktteilnehmers, der durch den Erwerb eines Vermögensgegenstandes (z.B. Aktie, Anleihe, Rohstoff, Derivat) Eigentum, Inhaberschaft oder Besitz an diesem erwirbt und auf eine Wertsteigerung spekuliert. Die „Long-Position“ steht dabei im Gegensatz zur „Short-Position“, bei der auf fallende Kurse gesetzt wird.

Rechtlicher Charakter einer Long-Position

Eine Long-Position begründet Rechte und Pflichten im Rahmen der jeweiligen vertraglichen und gesetzlichen Regelungen des Grundgeschäfts. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Halter die zum Vertrag gehörende Ware, Forderung oder das Wertpapier besitzt und aus diesem Besitz typischerweise verkehrs- und vermögensrechtliche Vorteile ziehen kann.


Formen der Long-Positionen

Long im Kassageschäft

Im Kassageschäft besteht die Long-Position durch den physischen Eigentumserwerb eines Wertpapiers, das sofort oder innerhalb eines standardisierten kurzen Zeitraums geliefert wird. Rechtlich wird der Erwerber zum vollberechtigten Eigentümer und erhält sämtliche damit verbundenen Rechte (z.B. Stimmrechte bei Aktien, Dividendenanspruch).

Long im Termin- und Derivatehandel

Im Terminhandel (Futures, Forwards, Optionen, Swaps) bezieht sich „Long“ auf Verträge, bei denen der Käufer auf steigende Kurse wettet. Je nach Vertragsart ergeben sich verschiedene rechtliche Konsequenzen:

  • Futures und Forwards: Long bedeutet hier die vertragliche Verpflichtung, einen Basiswert zu einem festgelegten zukünftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Das schuldrechtliche Verhältnis entsteht bereits mit Vertragsabschluss.
  • Optionen: Die Long-Position entspricht dem Recht, aber nicht der Pflicht, einen Vermögenswert zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben (Call-Option).
  • Swaps: Auch im Kontext von Swaps kann Long eine Rolle spielen, etwa wenn ein Marktteilnehmer auf positive Kursentwicklungen einer bestimmten Zahlungsreihe spekuliert.

Long bei Anleihen und Schuldverschreibungen

Im Bereich der Anleihen nimmt der Halter eine Long-Position ein, indem er Anleihen erwirbt und dadurch Gläubigerrechte etwa auf Zinszahlung und Rückzahlung zu den festgelegten Fälligkeiten erhält.


Rechtliche Auswirkungen der Long-Position

Eigentumsübergang und Übertragungsmodalitäten

Das Eingehen einer Long-Position kann je nach Marktart und Vertragsgestaltung mit unterschiedlichen Regelungen zum Eigentumsübergang verbunden sein: Beim Erwerb von Wertpapieren im Kassageschäft erfolgt der Übergang von Eigentum und Risikoverantwortung regelmäßig sofort mit Vollzug des Geschäfts oder Erfüllung der Lieferbedingungen.

Pflichten und Risiken

Die Übernahme einer Long-Position ist verbunden mit:

  • Preisrisiko (Marktrisiko): Die Gefahr, dass entgegen der Erwartung der Kurs fällt und sich die Position als verlustbringend erweist.
  • Schuldrechtliche Ansprüche: Aus der Long-Position entstehen Ansprüche auf Erfüllung (Lieferung, Zahlung, Übereignung) sowie im Fall von Derivaten Einsprüche auf Barausgleich oder Lieferung des Basiswertes.
  • Mitteilungspflichten: Nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und EU-Transparency-Richtlinien bestehen für Inhaber bestimmter Long-Positionen ab gewissen Schwellenwerten Veröffentlichungspflichten.

Insolvenzrechtliche Aspekte

Im Insolvenzfall eines Geschäftspartners gehören Long-Positionen regelmäßig zur Insolvenzmasse. Gläubiger können Ansprüche auf Erfüllung von Lieferung oder Zahlung, gegebenenfalls gemäß Insolvenzordnung, geltend machen.


Regulatorische Rahmenbedingungen

Überwachung und Offenlegungspflichten

Um Markttransparenz sowie fairen Handel zu gewährleisten, sind Long-Positionen in bestimmten Finanzinstrumenten gemäß Wertpapierhandelsgesetz, Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sowie weiterer EU-Verordnungen häufig meldepflichtig. Dies betrifft insbesondere den Handel mit Stimmrechtskapital oder bedeutenden Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften.

Verbotene Marktmanipulationen

Die Nutzung oder Meldung von Long-Positionen kann unter Aspekten des Insiderhandels und der Marktmanipulation rechtlich relevant werden. Die gezielte Verbreitung von Fehlinformationen zur Beeinflussung von Kursen im Zusammenhang mit Long-Positionen kann Bußgelder oder Strafverfolgung nach sich ziehen.


Long-Positionen im internationalen Recht

Da Wertpapiermärkte global agieren, unterscheiden sich die rechtlichen Grundlagen für Long-Transaktionen zwischen den einzelnen Staaten teils erheblich. Während innerhalb der EU eine zunehmende Harmonisierung stattfindet (z.B. durch MiFID II, MAR etc.), bestehen in den USA oder Asien abweichende Melde- und Abwicklungsvorschriften.


Abgrenzungen und Sonderfälle

Unterschied zu Short-Positionen

Während die Long-Position von einem Besitzrecht an der Ware oder dem Wertpapier geprägt ist, basiert die Short-Position auf dem Eröffnen einer Leerverkaufsposition, bei der der Verkäufer den Basiswert nicht besitzt und auf Rückgang der Kurse setzt – verbunden mit besonderen zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Pflichten.

Long im Rahmen von Investmentfonds

Auch Investmentgesellschaften und Fonds treten auf unterschiedliche Weise als Halter von Long-Positionen auf. Die Verwaltung und Dokumentation solcher Positionen unterliegt speziellen Regelungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und den Richtlinien der BaFin zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung und RisikOSTreuung.


Fazit

Eine Long-Position beschreibt im Rechtsverständnis die Stellung eines Erwerbers eines Vermögenswertes mit dem Ziel, von dessen positiver Wertentwicklung zu profitieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vielschichtig und abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Geschäfts (Kassa, Termingeschäft, Derivatehandel, Anleihen). Wesentliche Aspekte im Umgang mit Long-Positionen umfassen unter anderem Eigentumsübertragung, schuldrechtliche Ansprüche, regulatorische Offenlegungspflichten und insolvenzrechtliche Fragestellungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Regelwerke ist im Rahmen rechtskonformer Kapitalmarkttransaktionen zwingend erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Eröffnung einer Long-Position vorliegen?

Um eine Long-Position eröffnen zu können, müssen verschiedene gesetzliche und regulatorische Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist sicherzustellen, dass der Handelsteilnehmer über ein Depot bei einem genehmigten Finanzinstitut verfügt, welches zur Abwicklung von Wertpapiergeschäften autorisiert ist. Es gelten Vorgaben gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Legitimation des Anlegers, in Form der Identitätsfeststellung und gegebenenfalls der Überprüfung der Geldquellen im Rahmen der Geldwäscheprävention, ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Zudem verlangt die EU-Richtlinie MiFID II von Finanzdienstleistern eine Beurteilung des Kundenprofils zur Bewertung der Angemessenheit und Eignung der angebotenen Finanzinstrumente, insbesondere bei komplexen Produkten und Hebelgeschäften. Ohne die Einhaltung dieser Anforderungen darf keine Long-Position eröffnet werden.

Welche gesetzlichen Informationspflichten bestehen beim Abschluss einer Long-Position?

Beim Abschluss einer Long-Position sind Finanzinstitute verpflichtet, dem Anleger eine umfassende Aufklärung und Information bereitzustellen. Nach §63 WpHG muss das Institut dem Kunden alle wesentlichen Informationen über die Merkmale, Risiken und Funktionsweise des gehandelten Wertpapiers oder Finanzprodukts zur Verfügung stellen. Dies beinhaltet auch die Offenlegung von Kosten, Provisionen und potentiellen Interessenkonflikten. Prospektpflichtige Wertpapiere unterliegen darüber hinaus gemäß dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) der Pflicht zur Erstellung und Freigabe eines Wertpapierprospekts. Auf Wunsch des Anlegers müssen ergänzende Informationen und Risikohinweise verständlich erläutert werden. Die Dokumentation dieser Aufklärung ist gesetzlich zwingend.

Welche Besonderheiten bestehen bei der Besteuerung von mit Long-Positionen erzielten Gewinnen?

Die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Long-Positionen richtet sich in Deutschland nach dem Einkommensteuergesetz (EStG), speziell unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer (§ 20 EStG). Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die im Rahmen einer Long-Position gehalten wurden, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuer wird in der Regel direkt von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für Privatanleger existiert ein jährlicher Sparerpauschbetrag, der aktuell 1.000 Euro (Stand: 2024) beträgt. Gewinne, die diesen Freibetrag übersteigen, sind steuerpflichtig. Für juristische Personen oder bei gewerblichem Handel können abweichende steuerliche Vorschriften greifen.

Welche Haftungsrisiken bestehen beim Handel mit Long-Positionen für Anleger?

Anleger, die eine Long-Position eingehen, tragen grundsätzlich das volle Verlustrisiko des eingesetzten Kapitals. Wird beispielsweise ein Kursrückgang falsch eingeschätzt, kann dies zum Totalausfall des investierten Betrags führen. In speziellen Fällen, etwa beim Handel mit derivativen Finanzinstrumenten auf Long-Basis (z.B. Optionen), können Nachschusspflichten entstehen, wenn durch Hebeleffekte Verluste das ursprünglich eingesetzte Kapital überschreiten. Rechtlich ist zu beachten, dass Fehlberatungen oder mangelhafte Aufklärung seitens des Finanzdienstleisters Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können (§§ 280, 823 BGB), sofern dem Anleger ein wirtschaftlicher Verlust infolge einer Pflichtverletzung entsteht.

Welche Melde- und Dokumentationspflichten gelten bei Long-Positionen für Privatanleger und institutionelle Investoren?

Privatanleger unterliegen in der Regel keinen expliziten Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden bei Erwerb von Long-Positionen, es sei denn, es werden meldepflichtige Schwellen überschritten, etwa nach dem Wertpapierhandelsgesetz bei Beteiligungen an börsennotierten Gesellschaften. Institutionelle Investoren hingegen müssen seit Inkrafttreten der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung (EMIR) und der Verordnung über Transparenzvorschriften (MAR) umfangreiche Transaktionsmeldungen für bestimmte Produktklassen an die zuständigen Behörden vornehmen. Grundsätzlich verlangen Depotbanken und Handelsplätze eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Geschäfte, um etwaige Prüfungen, z.B. durch die BaFin oder die Bundesbank, zu ermöglichen.

Welche regulatorischen Beschränkungen bestehen beim Handel mit Long-Positionen in Deutschland?

Obwohl der Kauf von Wertpapieren in Long-Positionen für Privatanleger grundsätzlich erlaubt ist, können regulatorische Beschränkungen bestehen. Dies betrifft etwa Zugangsbeschränkungen für bestimmte Anlageprodukte, die nur für professionelle Kunden oder semiprofessionelle Anleger zugelassen sind. Im Fall von derivativen Long-Positionen, wie beispielsweise Long-CFDs, können Beschränkungen hinsichtlich Hebel und Margins durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) verhängt werden. Darüber hinaus existieren Verbote für den Vertrieb besonders risikoreicher Produkte an Kleinanleger. Sanktionen bis hin zu Account-Sperrungen können durch die Banken erfolgen, sofern gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird.

Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus dem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben beim Handel mit Long-Positionen?

Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Handel von Long-Positionen können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dazu gehören mögliche Schadensersatzansprüche von Anlegern gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten bei Aufklärungs- oder Beratungsfehlern, aber auch Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch Behörden wie die BaFin. Werden beispielsweise Meldepflichten missachtet oder Handelsverbote umgangen, drohen zusätzlich strafrechtliche Ermittlungen und Sanktionen. Im Wiederholungsfall kann die Lizenz des Finanzdienstleisters entzogen werden. Für Anleger ergeben sich im Extremfall Verluste durch die Aussetzung oder Stornierung von Trades sowie steuerliche Nachforderungen.