Begriff und Bedeutung des Lohns
Der Begriff „Lohn“ bezeichnet die finanzielle Vergütung, die eine Person für geleistete Arbeit erhält. Im rechtlichen Sinne ist der Lohn das Entgelt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber für ihre Arbeitsleistung erhalten. Der Lohn stellt damit einen zentralen Bestandteil des Arbeitsverhältnisses dar und ist in der Regel im Arbeitsvertrag geregelt.
Abgrenzung: Lohn, Gehalt und andere Entgeltformen
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Lohn“ und „Gehalt“ häufig synonym verwendet. Rechtlich wird jedoch unterschieden: Während der Lohn meist an Arbeiter gezahlt wird und sich nach tatsächlich geleisteten Stunden oder Stückzahlen richtet, erhalten Angestellte in der Regel ein Gehalt als festes Monatsentgelt. Daneben existieren weitere Entgeltformen wie Prämien, Zulagen oder Provisionen.
Laufender Arbeitslohn vs. Einmalzahlungen
Der laufende Arbeitslohn umfasst regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Monats- oder Wochenlöhne. Einmalzahlungen sind dagegen Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Rechtliche Grundlagen des Lohns
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Lohnes ergibt sich aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer. Die Höhe sowie Fälligkeit des Lohnes werden entweder individuell vereinbart oder durch Tarifverträge beziehungsweise gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Mindestlohnregelungen
In vielen Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne, um sicherzustellen, dass Beschäftigte eine bestimmte Mindestsumme pro Stunde erhalten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz vor unangemessen niedrigen Vergütungen.
Lohngleichheit und Diskriminierungsverbot
Arbeitgeber sind verpflichtet, bei gleicher Tätigkeit Männern und Frauen den gleichen Lohn zu zahlen (Grundsatz der Lohngleichheit). Auch Diskriminierungen aufgrund anderer Merkmale sind unzulässig.
Zahlungsmodalitäten beim Lohn
Fälligkeit des Lohnes
Der Zeitpunkt der Auszahlung richtet sich nach den Vereinbarungen im Vertrag oder tariflichen Vorgaben; üblicherweise erfolgt die Zahlung monatlich am Monatsende oder zum Monatsanfang für den Vormonat.
Zahlungsart
Die Auszahlung erfolgt meist bargeldlos auf ein Bankkonto; Barzahlung ist ebenfalls möglich, sofern dies vereinbart wurde.
Lohnausweis / Abrechnungspflicht
Arbeitgeber müssen über jede Zahlung eine nachvollziehbare Abrechnung erstellen – diese enthält Angaben zu Bruttolohn, Abzügen (wie Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge) sowie zum Auszahlungsbetrag (Nettolohn).
Lohndetails: Brutto- vs Nettolohn & Abzüge
- Bruttolohn: Dies ist das vertraglich vereinbarte Gesamtentgelt vor allen gesetzlichen Abzügen.
- Nettolohn: Dies ist jener Betrag, welcher nach allen gesetzlichen Pflichtabzügen tatsächlich ausgezahlt wird.
- Pflichtabzüge: Hierzu zählen insbesondere Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung) sowie Steuern.
Sonderfälle beim Thema Lohn
- Kurzarbeit: Bei reduzierter Arbeit kann Anspruch auf Kurzarbeitergeld bestehen.
- Krankheit/Urlaub: Während Krankheit besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes durch den Arbeitgeber.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Lohn (FAQ)
Wann entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zahlung von Lohn?
Ein Anspruch entsteht mit Abschluss eines wirksamen Arbeitsvertrages sowie tatsächlicher Erbringung der geschuldeten Arbeit durch die beschäftigte Person.
Was passiert mit dem Anspruch auf Lohntzahlung bei Krankheit?
Bei einer krankheitsbedingten Verhinderung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Anspruch auf Fortzahlung bestehen.
Wie setzt sich mein Nettolohn zusammen?
Der Nettolohn ergibt sich aus dem Bruttobetrag abzüglich aller gesetzlichen Pflichtabgaben wie Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen.
Darf mein Arbeitgeber meinen vertraglich zugesicherten Stundenlohn einfach ändern?
Eine Änderung bedarf grundsätzlich einer neuen Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien.