Begriff und Bedeutung der Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung ist ein rechtlich relevantes Dokument, das im Zusammenhang mit dem Grundbuchwesen eine zentrale Rolle spielt. Sie dient dazu, die Zustimmung eines Berechtigten zur Löschung eines Rechts im Grundbuch zu erklären. Typischerweise betrifft dies Rechte wie Hypotheken, Grundschulden oder andere Belastungen auf einem Grundstück. Die Löschungsbewilligung ist somit ein notwendiges Element für die Änderung des Grundbuchs und stellt sicher, dass bestehende Rechte nur mit Einverständnis des Berechtigten entfernt werden.
Rechtsgrundlagen und Funktion der Löschungsbewilligung
Im deutschen Rechtssystem ist das Grundbuch das öffentliche Register für Grundstücke und deren Belastungen. Um eine eingetragene Belastung – beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld – aus dem Grundbuch löschen zu lassen, wird in den meisten Fällen die ausdrückliche Zustimmung desjenigen benötigt, dessen Recht betroffen ist. Diese Zustimmung erfolgt durch die sogenannte Löschungsbewilligung.
Mit einer solchen Bewilligung erklärt der Inhaber eines Rechts (zum Beispiel eine Bank als Gläubiger einer Hypothek), dass er mit der Entfernung seines Rechts aus dem Grundbuch einverstanden ist. Ohne diese Erklärung kann das betreffende Recht grundsätzlich nicht gelöscht werden.
Formvorschriften für die Löschungsbewilligung
Die Wirksamkeit einer Löschungsbewilligung hängt von bestimmten Formvorschriften ab. Sie muss schriftlich erfolgen und in aller Regel öffentlich beglaubigt sein. Das bedeutet, dass entweder ein Notar oder eine andere befugte Stelle bestätigt, dass die Unterschrift unter der Bewilligung echt ist.
Beteiligte Parteien bei einer Löschungserklärung
An einer typischen Konstellation sind mindestens zwei Parteien beteiligt: Der Eigentümer des Grundstücks sowie der Inhaber des zu löschenden Rechts (beispielsweise ein Kreditinstitut). Die Initiative zur Einholung einer solchen Bewilligung geht häufig vom Eigentümer aus; dieser benötigt sie jedoch zwingend vom jeweiligen Berechtigten.
Ablauf bei Erteilung und Verwendung der Löschungsbewilligung
Erstellung und Übergabe an den Antragsteller
Nach vollständiger Tilgung eines gesicherten Darlehens stellt beispielsweise das Kreditinstitut als Gläubiger dem Eigentümer auf Anfrage eine schriftliche Erklärung über die Zustimmung zur Löschung aus – also die eigentliche Bewilligungsurkunde.
Diese Urkunde wird dann zusammen mit einem Antrag auf Berichtigung beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht.
Das Amt prüft daraufhin sowohl den Antrag als auch die beigefügte Bewilligungerklärung hinsichtlich ihrer formalen Richtigkeit.
Löschung im Grundbuch durch das Amtsgericht/Grundbuchamt
Erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen einschließlich ordnungsgemäßer Beglaubigungen nimmt das zuständige Amt schließlich den Eintrag vor: Das betreffende Recht wird gelöscht; damit entfällt es auch rechtlich wirksam gegenüber Dritten.
Bedeutung für Immobilieneigentum und Kreditsicherheiten
Löschungen von Rechten wie Hypotheken oder Dienstbarkeiten sind insbesondere beim Verkauf von Immobilien relevant: Käufer erwarten regelmäßig einen lastenfreien Erwerb ohne fortbestehende Sicherheiten zugunsten Dritter.
Auch nach Rückzahlung eines Immobiliendarlehens bleibt ohne explizite Beantragung samt Vorlage entsprechender Unterlagen (wie eben jener Bewilligungerklärung) oft weiterhin ein Eintrag bestehen.
Daher kommt diesem Dokument erhebliche praktische Bedeutung zu.
Mögliche Besonderheiten bei verschiedenen Rechten
Nicht jede im Grundbuch eingetragene Position erfordert zwingend dieselben Voraussetzungen für ihre Entfernung.
Während etwa bei persönlichen Dienstbarkeiten ebenfalls regelmäßig entsprechende Erklärungen einzuholen sind,
können bestimmte öffentliche Lasten anderen Regeln unterliegen.
In jedem Fall gilt jedoch:
Ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweils Berechtigten kann keine Streichung erfolgen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Löschungsbewilligung“
Was versteht man unter einer Löschungsbewilligung?
Eine solche Erklärung dokumentiert offiziell,
dass der Inhaber eines bestimmten Rechts (zum Beispiel einer Hypothek) damit einverstanden ist,
dass dieses Recht aus dem öffentlichen Register entfernt wird.
Muss jede Belastung im Grundbuch per Bewilligungerklärung gelöscht werden?
Nicht alle Arten von Einträgen benötigen zwingend diese Form;
bei dinglichen Sicherheiten wie Hypotheken oder bestimmten Dienstbarkeiten
ist sie jedoch meist erforderlich.
Können mehrere Rechte gleichzeitig mittels nur einer einzigen Erklärung gelöscht werden?
Sind mehrere gleichartige Rechte betroffen
und stammen sie vom selben Berechtigten,
kann dies grundsätzlich gemeinsam erklärt werden;
die genaue Vorgehensweise hängt aber stets vom konkreten Sachverhalt ab.
Muss ich persönlich beim Notar erscheinen?
Zumeist verlangt das Gesetz zumindest eine öffentlich beglaubigte Unterschrift;
ob hierfür persönliche Anwesenheit notwendig ist,
richtet sich nach individuellen Umständen sowie Vorgaben vor Ort.
Kostet mich die Ausstellung dieser Urkunde etwas?
Sowohl Banken als auch Notare können Gebühren verlangen;
die Höhe richtet sich nach Umfang sowie Wert des betroffenen Rechts
und variiert je nach Anbieter beziehungsweise Region deutlich.
Darf ich selbst entscheiden wann ich um Streichung bitte?
Sobald sämtliche Verpflichtungen erfüllt wurden –
beispielsweise Rückzahlung sämtlicher Darlehen –
steht es frei einen entsprechenden Antrag samt Unterlagen einzureichen;
Kann mir jemand verweigern solch eine Erklärung auszuhändigen?
I st noch nicht vollständig getilgt worden was abgesichert wurde
oder bestehen sonstige berechtigte Interessen am Fortbestand,
kann dies tatsächlich verweigert werden;