Begriff und Bedeutung der Legalität
Definition
Legalität bezeichnet im rechtlichen Kontext die Übereinstimmung menschlichen Handelns, staatlicher Maßnahmen oder organisatorischer Vorgänge mit geltendem Recht. Der Begriff leitet sich vom lateinischen legalitas ab und steht im Gegensatz zur Legitimität, die die Übereinstimmung mit moralischen, ethischen oder gesellschaftlichen Normen beschreibt. Während Legalität sich auf die objektive Rechtskonformität bezieht, behandelt die Legitimität vielmehr die gesellschaftliche Akzeptanz eines Handelns oder einer Maßnahme.
Allgemeine Rechtslage
Das Gebot der Legalität bildet einen Grundpfeiler der Rechtsordnung moderner Staaten. Es fordert, dass sämtliche Akteure – insbesondere Hoheitsträger und öffentliche Institutionen – ihr gesamtes Handeln an den geschriebenen Rechtsnormen orientieren. Bei privaten Personen bezeichnet Legalität schlicht die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Normen.
Grundsatz der Legalität
Legalitätsprinzip im öffentlichen Recht
Im deutschen und europäischen öffentlichen Recht wird das Legalitätsprinzip als Dogma verstanden, wonach staatliches Handeln stets eine gültige gesetzliche Grundlage erfordert. Das Prinzip „Kein Handeln ohne Gesetz“ (nulla poena sine lege) ist fest im Grundgesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie im Strafrecht und Verwaltungsrecht verankert. Damit wird die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Recht und Gesetz garantiert.
Verwaltungshandeln
Im Verwaltungsrecht findet sich das Legalitätsprinzip sowohl im rechtsförmlichen Verwaltungshandeln als auch im Bereich des Verwaltungsvollzugs. Maßnahmen dürfen nur dann ergriffen werden, wenn sie auf einer hinreichenden, meist formellen Rechtsgrundlage ruhen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Legalitätsgebot vor, der zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führt.
Polizei- und Ordnungsrecht
Besonders im Polizei- und Ordnungsrecht wird das Legalitätsgebot über das Opportunitätsprinzip hinaus verschärft angewandt. Die Behörden sind verpflichtet, rechtswidrige Zustände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt.
Legalitätsprinzip im Strafrecht
Im Strafrecht ergibt sich das Legalitätsprinzip insbesondere aus dem Bestimmtheitsgrundsatz und dem Verbot der rückwirkenden Bestrafung. Maßgeblich ist hier § 1 StGB, dem zufolge eine Tat nur solche Sanktionen nach sich ziehen kann, wenn sie bei Begehung mit Strafe bedroht war.
Anzeige- und Verfolgungspflicht
Das Legalitätsprinzip verpflichtet Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei), bei Vorliegen eines Anfangsverdachts strafbarer Handlungen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und konsequent durchzuführen. Im Unterschied zum Opportunitätsprinzip besteht demnach keine Ermessensfreiheit.
Legalität im Zivilrecht
Im Zivilrecht nimmt die Legalität einen anderen Stellenwert ein: Privatrechtliche Handlungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet jedoch, dass keinerlei Willenserklärung oder Vertrag gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen darf (§ 134 BGB: Gesetzliches Verbot).
Sittenwidrigkeit und Legalität
Ein zivilrechtliches Geschäft kann trotz formaler Gesetzesmäßigkeit als sittenwidrig eingestuft werden (§ 138 BGB). Hier verläuft die Trennlinie zwischen Legalität und Legitimität: Was legal ist, ist nicht zwangsläufig auch sittenkonform.
Legalität und Legitimität: Abgrenzung
Obwohl die Begriffe Legalität und Legitimität häufig synonym verwendet werden, besteht eine strikte Differenzierung. Legalität bezieht sich ausschließlich auf die formale Einhaltung rechtsstaatlicher Normen, während Legitimität auf die Übereinstimmung mit moralischen oder gesellschaftlichen Wertvorstellungen zielt. Rechtsakte können formal legal sein, ohne als legitim zu gelten, und umgekehrt.
Bedeutung der Legalität für den Rechtsstaat
Legalität sichert die Kontrolle staatlichen Handelns und verhindert Willkür. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung für Rechtsklarheit, Rechtsgleichheit und die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes. Ohne rechtliche Bindung der Gewalt an Gesetz drohen Erosion von Rechtssicherheit und Vertrauensverlust in den Rechtsstaat.
Sanktionen bei Verstößen gegen das Legalitätsprinzip
Das Missachten des Legalitätsprinzips zieht je nach Rechtsgebiet unterschiedliche Sanktionen nach sich – von der Nichtigkeit rechtswidriger Verwaltungsakte über die Aufhebung von Urteilen bis hin zur disziplinarischen und strafrechtlichen Verfolgung beteiligter Amtsträger.
Internationale Bedeutung der Legalität
Im internationalen Recht besitzt das Legalitätsprinzip eine zentrale Bedeutung. Völkerrechtliche Verträge, Menschenrechtskonventionen und Grundprinzipien wie die UN-Charta enthalten Regelungen, die die Einhaltung und Durchsetzung des Legalitätsgebots auf zwischenstaatlicher Ebene gewährleisten sollen.
Fazit
Legalität ist ein tragendes Fundament für jede funktionierende Rechtsordnung. Die Verpflichtung aller Akteure, sich an geltende Normen zu halten, sichert sowohl vorhersehbare als auch gerechte Interessenabwägungen und gewährleistet das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Das Legalitätsprinzip garantiert eine rechtssichere Gesellschaft, in der Willkür minimiert und Rechtssicherheit maximiert wird.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal?
Der Konsum von Cannabis selbst wird in Deutschland grundsätzlich nicht strafrechtlich verfolgt, da sich das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gegen den Besitz, Erwerb, Anbau und die Weitergabe von Cannabis richtet, nicht jedoch explizit gegen den Konsum. Allerdings ist für den Konsum in der Regel zumindest ein vorhergehender Besitz und somit ein Verstoß gegen das BtMG notwendig, sodass der Konsum meist mittelbar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Die rechtliche Lage hat sich 2024 durch das Cannabisgesetz (CanG) teils verändert: Volljährige dürfen Cannabis in begrenzten Mengen in privaten Räumen legal besitzen und konsumieren. Im öffentlichen Raum bleibt der Konsum jedoch teilweise beschränkt, etwa in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder Fußgängerzonen. Die Vorschriften unterscheiden sich zudem auf Landesebene, weshalb die einzelnen Bundesländer über die konkrete Handhabung etwaiger Verstöße selbst entscheiden können.
Wie ist die Rechtslage beim Thema Abmahnung im Internet?
Eine Abmahnung ist ein rechtliches Instrument, mit dem ein Anspruchsteller einen potenziellen Verletzer auf einen Rechtsverstoß hinweist und ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordert. Abmahnungen sind insbesondere im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht von Bedeutung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Urheberrechtsgesetz (UrhG) und Markengesetz (MarkenG). Abmahnungen haben grundsätzlich das Ziel, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und dem Verletzer die Möglichkeit zu geben, den Rechtsverstoß außergerichtlich zu beseitigen. Die formellen Anforderungen an eine Abmahnung sind hoch: Sie muss den konkreten Rechtsverstoß genau benennen und darf keine überhöhten oder unklaren Forderungen enthalten. Wird eine Abmahnung als unberechtigt eingeschätzt, kann der Abgemahnte eine sogenannte Gegenabmahnung oder eine negative Feststellungsklage erheben.
Wann ist ein Vertrag gemäß deutschem Recht wirksam?
Ein Vertrag ist gemäß deutschem Recht dann wirksam zustande gekommen, wenn mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – vorliegen (§§ 145 ff. BGB). Darüber hinaus dürfen keine gesetzlichen Verbote oder sittenwidrigen Inhalte (§§ 134, 138 BGB) vorliegen. Bestimmte Verträge sind formbedürftig, beispielsweise müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Die Geschäftsfähigkeit der Parteien (§§ 104 ff. BGB) ist ebenso Voraussetzung. Bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften bestehen zudem spezifische Informationspflichten und Widerrufsrechte zugunsten des Verbrauchers (§ 355 BGB). Liegt ein Formmangel, ein gesetzliches Verbot oder eine Sittenwidrigkeit vor, ist der Vertrag nichtig oder anfechtbar.
Wann ist das Fotografieren von Personen erlaubt?
Das Fotografieren von Personen betrifft in Deutschland sowohl das Kunsturhebergesetz (KUG) als auch Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nach § 22 KUG dürfen Bilder von Personen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Das bloße Anfertigen von Bildern ist nach herrschender Meinung jedoch bereits als Verarbeitung personenbezogener Daten nach DSGVO einzustufen und bedarf daher grundsätzlich einer rechtlichen Grundlage – in aller Regel die Einwilligung der betroffenen Personen. Es existieren Ausnahmen, zum Beispiel für Aufnahmen von Versammlungen oder Veranstaltungen, bei denen Personen lediglich als Beiwerk erscheinen (§ 23 KUG). Bei Minderjährigen sind die Einwilligungen der Erziehungsberechtigten einzuholen. Verstöße gegen diese Vorschriften können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung im Arbeitsrecht gültig?
Eine Kündigung im Arbeitsrecht muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen, um rechtswirksam zu sein. Grundsätzlich bedarf jede Kündigung gemäß § 623 BGB der Schriftform; mündliche Kündigungen sind unwirksam. Ordentliche Kündigungen sind an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen gebunden und müssen sozial gerechtfertigt sein, sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet (in der Regel ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und mehr als zehn Mitarbeitern). Gründe für eine Kündigung können in der Person des Arbeitnehmers, in dessen Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder) besteht besonderer Kündigungsschutz. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich (§ 626 BGB).
Ist das Streamen von Filmen aus illegalen Quellen strafbar?
Das Streaming von Filmen aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stellt nach aktueller Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung dar. Während sich die Rechtslage bis 2017 als Graubereich darstellte, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 26. April 2017 (Az. C-527/15) klargestellt, dass bereits das Ansehen von urheberrechtswidrig bereitgestellten Inhalten eine Verletzung der Rechte des Urhebers darstellt. Nutzer machen sich damit auch in Deutschland nach § 106 UrhG strafbar, wenn sie aus einer Quelle streamen, bei der offensichtlich ist, dass keine Lizenz des Rechteinhabers vorliegt. Die Illegitimität einer Quelle ist beispielsweise bei Streaming-Portalen ohne Impressum oder mit großen Mengen aktueller Kinofilme regelmäßig anzunehmen. Rechteinhaber können daher zivilrechtlich gegen Nutzer vorgehen, zudem drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.