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Kreditkauf

Begriff und Grundprinzip des Kreditkaufs

Der Kreditkauf ist eine Form des Waren- oder Dienstleistungserwerbs, bei der der Kaufpreis nicht sofort vollständig bezahlt wird. Stattdessen wird die Zahlung ganz oder teilweise in die Zukunft verlagert, oft in festen Raten über einen vereinbarten Zeitraum. Rechtlich betrachtet treffen hierbei regelmäßig zwei Rechtsverhältnisse aufeinander: der Kaufvertrag über die Sache oder Leistung und ein Finanzierungsverhältnis, das den Zahlungsaufschub ermöglicht. Dieses Finanzierungsverhältnis kann unmittelbar zwischen Käufer und Verkäufer oder unter Einschaltung eines Kreditinstituts bestehen.

Abgrenzung zu anderen Zahlungsformen

  • Rechnungskauf: Zahlungsziel nach Lieferung (z. B. 14 oder 30 Tage) ohne langfristige Finanzierung.
  • Ratenkauf/Teilzahlung: Kaufpreis wird in mehreren Zahlungen beglichen; häufig mit Zinsen oder Gebühren verbunden.
  • Finanzierungskauf über Kreditinstitut: Der Kaufpreis wird durch einen gesonderten Kreditvertrag mit einer Bank getragen; der Händler erhält den Preis meist sofort, der Käufer zahlt an die Bank in Raten.
  • „Buy Now, Pay Later“ (BNPL): Kurzfristiger Zahlungsaufschub oder kurzfristige Ratenmodelle, meist digital abgewickelt.

Rechtliche Einordnung und Vertragsstruktur

Verbundene Verträge

Beim Kreditkauf sind Kaufvertrag und Finanzierung inhaltlich aufeinander bezogen. Wird die Finanzierung ausschließlich zur Bezahlung der konkreten Ware oder Dienstleistung gewährt, handelt es sich um verbundene Verträge. Das hat Auswirkungen auf die Rückabwicklung und auf die Frage, welche Einwendungen aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Finanzierungsgeber geltend gemacht werden können.

Beteiligte Parteien und Rollen

  • Käufer: erwirbt die Sache und verpflichtet sich zur Zahlung, häufig in Raten.
  • Verkäufer/Händler: liefert die Ware und erhält entweder Raten oder den Kaufpreis sofort durch einen Finanzierer.
  • Finanzierungsgeber: Bank, Zahlungsdienst oder Finanzierungsgesellschaft, die den Kaufpreis vorfinanziert oder einen Zahlungsaufschub gewährt.

Form und Zustandekommen

Die Vereinbarung eines Kreditkaufs erfolgt in der Regel in Textform, zunehmend elektronisch. Vor Vertragsschluss werden üblicherweise Informationen zu Kosten, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten bereitgestellt. Bei Verbrauchern wird regelmäßig eine Bonitätsprüfung durchgeführt, die die Zahlungsfähigkeit bewertet. Identitätsprüfungen und die Einbindung von Auskunfteien sind verbreitet.

Typische Ausgestaltungen des Kreditkaufs

Ratenkauf über den Händler

Der Händler gewährt einen Zahlungsaufschub mit festen Teilzahlungen. Eigentumsvorbehalt und klar definierte Ratenpläne sind charakteristisch.

Finanzierung über ein Kreditinstitut

Der Kaufpreis wird durch einen gesonderten Kreditvertrag mit einem Finanzierungsgeber bereitgestellt. Der Händler erhält den Preis sofort, der Käufer bedient den Kredit über die Laufzeit.

Null-Prozent-Finanzierung

Der nominale Zinssatz ist mit null angegeben. Rechtlich relevant bleiben der effektive Jahreszins und sämtliche Nebenkosten, die die Gesamtbelastung bestimmen.

Buy Now, Pay Later

Kurzfristige Zahlungsaufschübe oder kurze Ratenmodelle, meist mit vereinfachter Bonitätsprüfung. Rechtlich handelt es sich um Finanzierungsmodelle, die an Verbraucherschutzvorgaben gebunden sind.

Eigentum, Lieferung und Risiko

Eigentumsvorbehalt

Beim Kreditkauf ist eine Eigentumsvorbehaltsklausel verbreitet: Das Eigentum geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin ist die Nutzung in der Regel gestattet, Verfügungen über die Sache können aber rechtlich eingeschränkt sein.

Gefahrübergang und Nutzung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung richtet sich nach den Regeln des Kaufrechts. Häufig geht die Gefahr mit Übergabe an den Käufer über. Die Nutzung vor vollständiger Zahlung kann vertraglich näher geregelt sein.

Kosten, Zinsen und Nebenkosten

  • Nominal- und Effektivzins: Der effektive Jahreszins bildet die Gesamtkosten pro Jahr unter Einbeziehung von Zinsen und regelmäßig anfallenden Gebühren ab.
  • Nebenkosten: Bearbeitungsgebühren, Kontoführungsentgelte, Auslagen, optionale Versicherungen (etwa zur Absicherung der Raten), Mahn- und Inkassokosten im Verzugsfall.
  • Gesamtbetrag: Summe aller Zahlungen über die Laufzeit einschließlich Zinsen und Gebühren.

Informationspflichten und Datenschutz

Vorvertragliche Informationen

Verbraucher erhalten vor Abschluss Angaben zu Kosten, Laufzeit, Zahl der Raten, Gesamtbetrag, Widerrufsrechten und weiteren wesentlichen Vertragsinhalten. Diese Informationen müssen klar und verständlich sein.

Bonitätsprüfung und Auskunfteien

Zur Risikobewertung werden Daten erhoben und verarbeitet. Üblich ist die Abfrage bei Auskunfteien. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben; Betroffene haben Informations- und Auskunftsrechte.

Vertragsunterlagen

Verträge werden in Textform bereitgestellt und enthalten die maßgeblichen Konditionen. Änderungen während der Laufzeit bedürfen in der Regel einer gesonderten Vereinbarung.

Widerruf, Rücktritt und Rückabwicklung

Widerrufsrechte

Bei Kreditkaufverträgen mit Verbrauchern bestehen regelmäßig Widerrufsrechte. Die Frist beträgt typischerweise 14 Tage ab Erhalt der Vertragsunterlagen und der Pflichtinformationen. Im Fernabsatz können zusätzlich Widerrufsrechte für den Kaufvertrag bestehen. Nicht ordnungsgemäße Informationen können die Frist beeinflussen.

Rückabwicklung verbundener Geschäfte

Sind Kaufvertrag und Finanzierung verbunden, führt ein wirksamer Widerruf des einen Vertrags häufig auch zur Auflösung des anderen. Bereits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln kann sich die Rückabwicklung auf die Finanzierung erstrecken, sofern die Verbindung vorliegt.

Gewährleistung und Leistungsmängel

Rechte bei Mängeln

Die gesetzlichen Mängelrechte aus dem Kaufvertrag gelten unabhängig von der Finanzierung. Käufer können Nacherfüllung verlangen und, bei Vorliegen der Voraussetzungen, weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt ausüben.

Einwendungen gegenüber dem Finanzierer

Bei verbundenen Geschäften können Einwendungen aus dem Kaufvertrag unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Finanzierungsgeber geltend gemacht werden. Das betrifft zum Beispiel erhebliche Leistungsmängel des Kaufs.

Zahlungsverzug, Kündigung und Durchsetzung

Verzug und Folgen

Bleiben Raten aus, tritt Zahlungsverzug ein. Mögliche Folgen sind Mahnkosten, Verzugszinsen und die Geltendmachung der Forderung. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus Vertrag und gesetzlichen Vorgaben.

Kündigung und Herausgabeansprüche

Bei fortdauerndem Verzug kann die Finanzierung aus wichtigem Grund kündbar sein. In Verbindung mit Eigentumsvorbehalt kommen Herausgabeansprüche an der Sache in Betracht. Eine Verwertung ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden.

Abtretung und Inkasso

Forderungen aus dem Kreditkauf können an Dritte abgetreten werden. Der neue Gläubiger tritt in die Rechtsstellung ein und kann die Forderung im eigenen Namen geltend machen.

Vorzeitige Rückzahlung und Vertragsänderungen

Verbraucher können einen Kredit in der Regel vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Dabei kann eine Ausgleichszahlung für entgangene Zinsen anfallen, die begrenzt ist. Vertragsänderungen, etwa Laufzeitanpassungen, bedürfen regelmäßig einer Vereinbarung, die die rechtlichen Anforderungen an Transparenz und Form wahrt.

Abgrenzungen

Kreditkauf vs. Rechnungskauf

Der Rechnungskauf ist ein kurzfristiger Zahlungsaufschub ohne langfristige Finanzierung. Der Kreditkauf ist auf längere Laufzeiten und Raten angelegt und unterliegt erweiterten Informations- und Schutzmechanismen.

Kreditkauf vs. Leasing und Mietkauf

Leasing und Mietkauf sind eigenständige Vertragsformen. Beim Leasing steht die Nutzung im Vordergrund, häufig ohne Eigentumsübergang. Beim Mietkauf wird das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung und Ablauf einer Mietzeit übertragen, die rechtliche Struktur unterscheidet sich jedoch vom klassischen Kreditkauf.

Besonderheiten im Online- und Haustürgeschäft

Fernabsatz

Im Online-Handel gelten besondere Informations- und Widerrufsvorgaben. Der Vertragsschluss erfolgt elektronisch, die Identitäts- und Bonitätsprüfung kann digital unterstützt sein.

Haustürsituationen

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen bestehen erweiterte Schutzrechte, insbesondere im Hinblick auf Widerruf und Transparenz der Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Kreditkauf in rechtlicher Hinsicht?

Ein Kreditkauf kombiniert den Kaufvertrag über eine Ware oder Dienstleistung mit einem Zahlungsaufschub oder einer Finanzierung. Rechtlich bestehen zwei eng verbundene Vertragsverhältnisse: der Kaufvertrag und ein Finanzierungsvertrag, der die spätere oder ratierliche Zahlung regelt.

Wer ist beim Kreditkauf mein Vertragspartner?

Vertragspartner des Kaufvertrags ist der Händler. Beim Finanzierungsvertrag ist der Vertragspartner entweder der Händler (Ratenkauf beim Händler) oder ein Finanzierungsgeber wie eine Bank oder ein Zahlungsdienst. Beide Verträge können verbunden sein.

Gibt es ein Widerrufsrecht beim Kreditkauf?

Für Verbraucher besteht regelmäßig ein Widerrufsrecht für den Finanzierungsvertrag; im Fernabsatz kann zusätzlich ein Widerrufsrecht für den Kaufvertrag bestehen. Wird ein verbundener Vertrag widerrufen, erfasst die Rückabwicklung meist beide Verträge.

Wer ist Eigentümer der Ware bis zur vollständigen Zahlung?

Häufig bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer darf die Sache nutzen, Verfügungen können jedoch eingeschränkt sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag.

Was passiert bei Mängeln an der finanzierten Ware?

Die Mängelrechte ergeben sich aus dem Kaufvertrag und gelten unabhängig von der Finanzierung. Bei verbundenen Verträgen können Einwendungen aus dem Kaufvertrag unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Finanzierungsgeber geltend gemacht werden.

Welche Folgen hat Zahlungsverzug bei Raten?

Im Verzugsfall können Mahnkosten, Verzugszinsen und weitere Durchsetzungsmaßnahmen folgen. Bei anhaltendem Verzug kommen Kündigung der Finanzierung und Herausgabeansprüche bei bestehendem Eigentumsvorbehalt in Betracht.

Ist eine vorzeitige Rückzahlung möglich?

Eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung ist regelmäßig möglich. Es kann eine angemessene Ausgleichszahlung für entgangene Zinsen anfallen, die gesetzlich begrenzt ist. Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Worin unterscheidet sich Kreditkauf von Leasing oder Mietkauf?

Beim Kreditkauf steht der Eigentumserwerb bei ratierlicher Zahlung im Vordergrund. Leasing ist typischerweise ein Nutzungsüberlassungsvertrag ohne automatischen Eigentumsübergang. Beim Mietkauf erfolgt ein Eigentumsübergang erst nach Ablauf der Mietzeit und vollständiger Zahlung, in einer anderen rechtlichen Struktur.