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Kostenvoranschlag

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Begriff und Bedeutung des Kostenvoranschlags

Ein Kostenvoranschlag ist eine schriftliche oder mündliche Erklärung eines Unternehmers, in der die voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Dienstleistung oder ein Werk dargelegt werden. Er dient dazu, dem Auftraggeber einen Überblick über die zu erwartenden Ausgaben zu verschaffen, bevor dieser einen Vertrag abschließt. Der Kostenvoranschlag enthält in der Regel eine Aufstellung der einzelnen Leistungen sowie deren geschätzte Preise.

Rechtliche Einordnung des Kostenvoranschlags

Im rechtlichen Sinne stellt ein Kostenvoranschlag grundsätzlich kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Schätzung der anfallenden Kosten. Er ist somit als Orientierungshilfe für den Auftraggeber gedacht und bildet die Grundlage für Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien.

Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags

Ob ein Kostenvoranschlag verbindlich ist, hängt davon ab, wie er im Einzelfall abgegeben wurde. In vielen Fällen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Schätzung handelt. Wird jedoch zugesichert, dass bestimmte Kosten nicht überschritten werden (zum Beispiel durch Formulierungen wie „Festpreis“), kann daraus unter Umständen Verbindlichkeit entstehen.

Kostenerhöhung nach Abgabe des Voranschlags

Kommt es während der Durchführung einer Dienstleistung oder eines Werks zu unerwarteten Mehrkosten, muss das Unternehmen den Auftraggeber darüber informieren. Überschreitet die tatsächliche Rechnungssumme den ursprünglich genannten Betrag erheblich und wurde dies nicht vorher mitgeteilt oder vereinbart, können sich daraus Rechte für den Auftraggeber ergeben – etwa das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Anpassung des Preises.

Inhalt und Form eines Kostenvoranschlags

Ein vollständiger Kostenvoranschlag sollte alle wesentlichen Positionen enthalten: Beschreibung der geplanten Arbeiten oder Dienstleistungen sowie deren Einzelpreise und gegebenenfalls Materialkosten. Auch Angaben zur Gültigkeitsdauer des Voranschlags sind üblich. Die Form kann sowohl schriftlich als auch mündlich sein; aus Beweisgründen wird jedoch meist die Schriftform gewählt.

Kostenpflichtigkeit von Kostenvoranschlägen

Ob für einen Kostenvoranschlag Gebühren verlangt werden dürfen, richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsverhältnis zwischen Unternehmer und Kunde sowie nach getroffenen Vereinbarungen. Ohne ausdrücklichen Hinweis bleibt ein einfacher Voranschlag in vielen Fällen kostenfrei; wird jedoch vorab auf entstehende Gebühren hingewiesen oder handelt es sich um besonders aufwändige Berechnungen mit erheblichem Zeitaufwand, kann hierfür grundsätzlich Entgelt verlangt werden.

Bedeutung im Rahmen von Verträgen und Gewährleistung

Der Inhalt eines akzeptierten bzw. bestätigten Voranschlages kann Bestandteil eines später abgeschlossenen Vertrages werden – insbesondere dann, wenn einzelne Leistungen genau bezeichnet sind und Preisangaben übernommen wurden.
Kommt es bei Ausführung zu Abweichungen von Umfang oder Preis gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben ohne entsprechende Information an den Kunden vorab,
können Ansprüche wegen mangelhafter Vertragserfüllung entstehen.
Auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten spielt der ursprüngliche Voran-schlag oft eine Rolle bei Streitigkeiten über Umfang notwendiger Nachbesserungsarbeiten.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Kostenvoranschlag“

Muss ein Unternehmen immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag erstellen?

Es besteht keine generelle Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Voran-schlages; dieser kann auch mündlich erfolgen.
Allerdings empfiehlt sich aus Gründen der Klarheit häufig die Schriftform.

Darf ein Unternehmen mehr berechnen als im ursprünglichen Vor- anschlag angegeben?

Sind Mehrkosten absehbar,
muss das Unternehmen dies mitteilen.
Ohne vorherige Information darf nur geringfügig überschritten werden;
erhebliche Überschreitungen bedürfen einer Abstimmung mit dem Kunden.

Muss ich einen kostenpflichtigen Koste-nvor- ansch-lag bezahlen?

Ist vorab klar kommuniziert worden,
dass Gebühren anfallen
, so können diese verlangt werden.
Wurde keine solche Vereinbarung getroffen,
bleibt er meist gebührenfrei.

Bedeutet Annahme des Koste-nvor- ansch-lags automatisch Vertragsabschluss?

Nicht zwingend:
Die Annahme allein führt noch nicht immer zum Abschluss;
es kommt darauf an,
ob beide Seiten übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben haben.

Können Änderungen am Koste-nvor- ansch-lag vorgenommen werden?

Sowohl Unternehmer als auch Kunde können Änderungen vorschlagen;< br />diese müssen aber beidseitig akzeptiert sein,< br />um wirksam Teil einer späteren Vereinbarung zu sein.

< h 4 >Was passiert bei groben Fehlern im Koste-nvor- ansch-lag?< / h4 >
< p >Stellt sich heraus , dass wesentliche Positionen fehlen
, unzutreffend kalkuliert wurden
,< br />kann dies Auswirkungen auf spätere Forderungen haben .< br / >Je nach Sachlage kommen Anpassungsansprüche infrage .< / p >

< h 4 >Wie lange ist ein Koste-nvor- ansch-lag gültig ?< / h4 >
< p >Die Gültigkeit ergibt sich entweder aus ausdrücklicher Angabe
, sonst gilt sie nur so lange , wie keine wesentlichen Marktänderungen eintreten .