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Kilometerleasing

Begriff und Grundprinzip des Kilometerleasings

Kilometerleasing ist eine Form des Fahrzeugleasings, bei der zu Vertragsbeginn eine feste Laufzeit und eine bestimmte Gesamtlaufleistung vereinbart werden. Die monatliche Rate orientiert sich unter anderem an diesem Kilometerkontingent. Am Vertragsende wird die tatsächliche Fahrleistung mit der vereinbarten verglichen. Abweichungen werden als Mehr- oder Minderkilometer nach vorab festgelegten Sätzen abgerechnet.

Im Gegensatz zum Restwertleasing trägt beim Kilometerleasing nicht die nutzende Partei das Risiko, dass der Marktwert des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit von einer Prognose abweicht. Das wirtschaftliche Risiko des Fahrzeugwerts verbleibt grundsätzlich beim Leasinggeber. Rechtlich prägt dies die Abrechnung am Vertragsende: Bewertet werden die Kilometerdifferenz und der Zustand des Fahrzeugs, nicht ein kalkulierter Restwert.

Vertragsparteien und rechtliche Einordnung

Rollen: Leasinggeber, Leasingnehmer, Lieferant

Das Kilometerleasing ist regelmäßig ein Dreipersonenverhältnis: Der Leasinggeber erwirbt das Fahrzeug vom Lieferanten (z. B. Händler) und überlässt es dem Leasingnehmer zum Gebrauch. Eigentümer bleibt der Leasinggeber; der Leasingnehmer ist Besitzer und in der Praxis meist Fahrzeughalter mit den damit verbundenen Pflichten. Ansprüche wegen Fahrzeugmängeln werden vertraglich häufig so ausgestaltet, dass der Leasingnehmer Leistungsstörungen gegenüber dem Lieferanten geltend macht, während der Leasinggeber Eigentümer bleibt.

Verbraucher- und Unternehmerverträge

Bei Verträgen mit Privatpersonen gelten besondere Informations- und Formvorgaben. Das betrifft insbesondere die Transparenz der Kostenbestandteile, Laufzeit, Gesamtlaufleistung, Sätze für Mehr- und Minderkilometer, Rückgabemodalitäten und Zustandskriterien. Ein Widerrufsrecht kann bestehen, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird. Bei Abschluss in den Räumen des Anbieters besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht. Bei Verträgen mit Unternehmen stehen abweichend häufig betriebliche Nutzungsvorgaben, Servicepakete und Fuhrparkregelungen im Vordergrund.

Typische Vertragsinhalte

Laufzeit und Laufleistung

Vereinbart werden eine feste Laufzeit und eine Gesamt- oder jährliche Laufleistung. Verträge enthalten oft Toleranzbereiche, innerhalb derer keine Abrechnung erfolgt, sowie Regelungen zur nachträglichen Anpassung des Kilometerkontingents während der Laufzeit. Anpassungen sind in der Regel nur mit Zustimmung des Leasinggebers und zu vertraglich definierten Bedingungen möglich.

Leasingraten und Zahlungen

Die Entgelte bestehen typischerweise aus einer monatlichen Rate und ggf. einer anfänglichen Sonderzahlung. Weitere Kostenpositionen können Überführungs- und Zulassungskosten, Kautionen, Wartungs- oder Servicepakete sowie die vertraglich festgelegten Sätze für Mehr- und Minderkilometer sein. Minderkilometer werden häufig bis zu einer Obergrenze vergütet; Mehrkilometer werden je gefahrenem Kilometer berechnet. Die genaue Systematik ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.

Versicherung und Risiko

Verträge verlangen regelmäßig eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Häufig gefordert wird eine zusätzliche Deckung für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und ausstehendem Vertragsrest (sogenannte GAP-Deckung). Die Gefahrtragung für Betrieb, Unterhaltung und Schäden aus dem Fahrzeuggebrauch liegt bei der nutzenden Partei; Eigentumsrechte am Fahrzeug verbleiben beim Leasinggeber.

Instandhaltung und Nutzung

Die pflichtgemäße Nutzung umfasst die Einhaltung von Wartungsintervallen, die Durchführung von Hauptuntersuchungen, die sachgerechte Behandlung sowie die Beachtung vertraglicher Nutzungsgrenzen (z. B. geografische Beschränkungen oder Einsatzarten). Verstöße können zu Schadensersatz- oder Kostenersatzansprüchen führen. Serviceleistungen können vertraglich als Paket integriert sein; dann sind Umfang und Abrechnung separat geregelt.

Mehr- und Minderkilometer

Abrechnungssystematik

Am Vertragsende werden die gefahrenen Kilometer mit der vereinbarten Laufleistung abgeglichen. Mehrkilometer werden mit dem vereinbarten Satz pro Kilometer abgerechnet. Minderkilometer werden üblicherweise vergütet, jedoch oft nur bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstzahl. In einigen Vertragswerken bestehen Toleranzzonen, innerhalb derer keine Nachbelastung oder Vergütung erfolgt. Die Sätze für Mehr- und Minderkilometer sind regelmäßig unterschiedlich.

Nachträgliche Anpassung der Laufleistung

Eine Anpassung des Kilometerkontingents während der Laufzeit ist möglich, wenn der Vertrag dies vorsieht. Voraussetzung sind meist bestimmte Abweichungen vom Plan, eine Mindestrestlaufzeit sowie eine schriftliche Vertragsänderung. Die Raten können sich infolge einer Anpassung ändern.

Rückgabe und Zustandsbewertung

Rückgabeprozess

Die Rückgabe erfolgt zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt und an einem benannten Ort. Üblich sind ein gemeinsames Rückgabeprotokoll und gegebenenfalls ein Gutachten zur Zustandsbewertung. Zur Rückgabe gehören sämtliche Schlüssel, Papiere, Borddokumente, Ladekabel und Zubehörteile. Nicht vollständig zurückgegebenes Zubehör kann zu Ersatzansprüchen führen.

Normale Abnutzung vs. Schäden

Vertraglich wird zwischen üblicher, dem Alter und der Laufleistung entsprechender Abnutzung und darüber hinausgehenden Beschädigungen unterschieden. Für Letztere sieht der Vertrag regelmäßig Kostenersatz oder Minderwertausgleich vor. Bewertungsmaßstäbe werden häufig in Anlagen (z. B. Zustandsrichtlinien) konkretisiert. Streitigkeiten über die Einstufung können sich insbesondere bei Kratzern, Dellen, Felgenschäden, Innenraumspuren oder nicht fachgerechten Nachlackierungen ergeben.

Folgen bei verspäteter Rückgabe

Bei verspäteter Rückgabe sieht der Vertrag häufig eine Nutzungsentschädigung vor. Daneben können weitere Kosten entstehen, etwa für verlängerte Versicherung, Steuer oder Standzeiten. Der Risikoübergang bleibt bis zur tatsächlichen Rücknahme beim Leasingnehmer, soweit vertraglich so geregelt.

Vorzeitige Beendigung und Vertragsstörungen

Zahlungsverzug

Gerät der Leasingnehmer mit Raten in Verzug, können vertragliche Mahn- und Kündigungsrechte entstehen. Nach einer wirksamen Kündigung besteht regelmäßig ein Herausgabeanspruch des Leasinggebers. Zusätzlich können Schadensersatz- oder Restforderungen aus der Vertragsabwicklung entstehen.

Totalschaden, Verlust, Diebstahl

Bei Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs endet der Vertrag häufig vorzeitig. Maßgeblich sind die Regelungen zur Verrechnung von Versicherungsleistungen, zu etwaigen Selbstbehalten und zur Abwicklung offener Forderungen. Eine GAP-Deckung kann die Differenz zwischen Versicherungsleistung und noch offenen Zahlungsverpflichtungen abdecken, soweit vereinbart.

Vertragsübernahme und -übertragung

Eine Vertragsübernahme durch eine dritte Person bedarf regelmäßig der Zustimmung des Leasinggebers. Voraussetzungen sind üblicherweise eine Bonitätsprüfung sowie die Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten. Für die Umschreibung können vertraglich Gebühren vorgesehen sein. Eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist zumeist ausgeschlossen; Ablösungen sind nur nach den vertraglichen Vorgaben möglich.

Datenschutz und Bonitätsprüfung

Vor Vertragsschluss werden häufig Auskünfte bei Dienstleistern zur Bonität eingeholt. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsbearbeitung, Risikoprüfung und Abrechnung verarbeitet. Verträge und Datenschutzhinweise enthalten Informationen über die Art der verarbeiteten Daten, Zwecke, Speicherdauer und Empfänger sowie über Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung im gesetzlichen Rahmen.

Abgrenzungen und Varianten

Kilometerleasing vs. Restwertleasing

Beim Kilometerleasing trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko; die Endabrechnung fokussiert auf Kilometerdifferenzen und Fahrzeugzustand. Beim Restwertleasing trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der tatsächliche Marktwert vom kalkulierten Restwert abweicht; es erfolgt eine Abrechnung gegenüber einem Restwertansatz.

Kilometerleasing mit Services

Kilometerleasing kann mit Wartung, Verschleiß, Reifen und weiteren Leistungen kombiniert sein. Diese Serviceanteile sind rechtlich eigenständige Leistungsbestandteile innerhalb des Gesamtvertrags und unterliegen eigenen Leistungs- und Abrechnungsregeln, die für die Trennung von Nutzung und Instandhaltung maßgeblich sind.

Privat- und Geschäftsleasing

Bei Privatleasing stehen Verbraucherschutzvorgaben, Transparenzanforderungen und Rückgabekriterien im Vordergrund. Im Geschäftsleasing finden sich häufig unternehmensspezifische Nutzungsregelungen, Fuhrparkstandards und abweichende Zustandsrichtlinien. Steuerliche und bilanzielle Fragen hängen vom Nutzerkreis und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Häufig gestellte Fragen (rechtlicher Kontext)

Was unterscheidet Kilometerleasing rechtlich vom Restwertleasing?

Beim Kilometerleasing wird am Ende nicht gegenüber einem prognostizierten Restwert abgerechnet, sondern ausschließlich anhand der vereinbarten Laufleistung und des Fahrzeugzustands. Das Risiko einer Wertabweichung liegt primär beim Leasinggeber. Beim Restwertleasing trägt der Leasingnehmer das Risiko, dass der tatsächliche Marktwert vom kalkulierten Restwert abweicht.

Welche Folgen hat es, wenn die vereinbarte Laufleistung überschritten wird?

Überschreitungen werden mit dem vertraglich festgelegten Satz pro Mehrkilometer abgerechnet. Toleranzbereiche können vorsehen, dass kleinere Abweichungen ohne zusätzliche Zahlung bleiben. Die genaue Berechnung ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.

Wie wird der Fahrzeugzustand bei der Rückgabe bewertet?

Die Bewertung folgt den vertraglich vereinbarten Zustandskriterien, die zwischen normaler, laufleistungs- und altersgerechter Abnutzung und darüber hinausgehenden Beschädigungen unterscheiden. Grundlage sind ein Rückgabeprotokoll und gegebenenfalls ein Gutachten. Für Schäden oder fehlendes Zubehör können Minderwerte oder Kostenersatz anfallen.

Besteht bei Kilometerleasing ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Fernabsatzverträge oder Verträge außerhalb von Geschäftsräumen erfüllt sind. Wird der Vertrag in den Räumen des Anbieters geschlossen, besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht. Die Fristen und Bedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der erteilten Widerrufsbelehrung.

Kann der Vertrag vorzeitig beendet oder übertragen werden?

Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der festen Laufzeit ist meist ausgeschlossen. Vorzeitige Beendigungen kommen bei besonderen Ereignissen wie Totalschaden oder Verlust in Betracht, soweit vertraglich vorgesehen. Eine Vertragsübernahme durch eine andere Person ist in der Regel möglich, bedarf aber der Zustimmung des Leasinggebers und der Erfüllung der vertraglichen Voraussetzungen.

Wer trägt das Risiko bei Totalschaden oder Diebstahl?

Bei Zerstörung oder Verlust endet der Vertrag häufig vorzeitig. Versicherungsleistungen werden nach den vertraglichen Regeln auf offene Forderungen angerechnet. Eine vereinbarte GAP-Deckung kann eine verbleibende Differenz abdecken.

Welche Pflichten bestehen hinsichtlich Versicherung und Wartung?

Vorgesehen sind regelmäßig Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung; häufig wird eine GAP-Deckung verlangt. Wartungen, Inspektionen und Untersuchungen sind fristgerecht und nach Herstellervorgaben durchzuführen. Verstöße können zu Kostenersatzansprüchen und Auswirkungen bei der Rückgabe führen.

Wer ist beim Kilometerleasing Halter und wer Eigentümer?

Eigentümer bleibt der Leasinggeber. Halter ist in der Praxis meist der Leasingnehmer mit den entsprechenden Pflichten im Straßenverkehrs- und Zulassungsrecht. Diese Rollenverteilung wirkt sich auf Haftung, Versicherung und behördliche Pflichten aus.