Legal Lexikon

juris


Definition und Ursprung des Begriffs „juris“

Der Begriff „juris“ entstammt dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „des Rechts“ oder „des Gesetzes“. In verschiedenen Kontexten wird „juris“ als Kurzform verwendet, wenn auf rechtliche Sachverhalte, wissenschaftliche Methoden oder Institutionen Bezug genommen wird. Insbesondere in der Rechtspraxis, Rechtswissenschaft und Rechtsinformatik kommt der Begriff vielfach zur Anwendung.


Anwendungsbereiche und Bedeutung von juris

Allgemeine Verwendung im Rechtswesen

Im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch bezeichnet „juris“ sämtliche Aspekte, die einen eindeutigen Bezug zum Rechtssystem, zur Auslegung des Rechts oder zur Rechtsanwendung aufweisen. Dies umfasst sowohl theoretische Betrachtungen als auch praktische Anwendungen im täglichen Rechtsverkehr.

Bedeutung im Rahmen der Rechtsinformatik

In der modernen Rechtsinformatik wird „juris“ häufig als Bestandteil von Programmen, Datenbanken oder Online-Plattformen genutzt, etwa als Name von Systemen zur Recherche und Veröffentlichung von Rechtsnormen, Gerichtsentscheidungen oder Literatur. Der Begriff unterstreicht dabei die enge Anbindung an rechtsrelevante Informationen und deren digitale Verwaltung.


Rechtswissenschaftliche Kontextualisierung von juris

Juristische Methoden und hermeneutische Verfahren

„Juris“ spielt eine maßgebliche Rolle in der juristischen Methodik zur Auslegung von Rechtsnormen. Hierbei wird die Bedeutung von Gesetzen und Verordnungen im Wege der Auslegung (Interpretation) bestimmt. Die verschiedenen Auslegungsmethoden – wie grammatikalische, systematische, teleologische und historische Auslegung – greifen stets auf den Kontext „des Rechts“ zurück, der im lateinischen Ausdruck „juris“ zum Ausdruck kommt.

Abgrenzung zu anderen rechtlichen Begriffen

Der Begriff unterscheidet sich von ähnlichen Termini wie „lex“ (Gesetzestext im engeren Sinne) oder „ius“ (Recht als Gerechtigkeitsidee und Normensystem). Während „ius“ eher das Recht im übergeordneten Sinn meint, wird mit „juris“ auf die Zugehörigkeit oder den Bezug zu einem bestimmten Rechtsbestand oder einer bestimmten Rechtsvorschrift hingewiesen.


Verwendung in der Praxis: juris als Name für Datenbanken und Rechtsinformationen

Juris GmbH – Die juristische Informationssysteme GmbH

In Deutschland ist „juris“ insbesondere als Name der Juris GmbH etabliert, einem führenden Anbieter von Online-Datenbanken für Rechtsinformationen. Die juris-Datenbank stellt umfassende Informationen zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Fachliteratur bereit und ist ein zentrales Rechercheinstrument im deutschen Rechtssystem. Über diesen Anbieter werden zahlreiche rechtliche Datenquellen digital erschlossen und für die Rechtspraxis und Lehre zugänglich gemacht.

Hauptfunktionen und Inhalte der juris-Datenbank

Die juris-Datenbank bietet digitale Zugriffsmöglichkeiten auf:

  • Bundes- und Landesgesetze
  • Europäische Rechtsquellen
  • Entscheidungen der erst- und höchstrichterlichen Rechtsprechung
  • Kommentare, Aufsätze und weitere Sekundärliteratur

Damit erfüllt sie eine wesentliche Funktion für Recherchezwecke sowie für die fortlaufende Fortbildung im Bereich des nationalen und internationalen Rechts.


Rechtliche Relevanz und Bedeutung für die Rechtspraxis

Unterstützung von Rechtsanwendung und Rechtsprechung

Die systematische Bereitstellung und Aufbereitung von rechtsrelevanten Inhalten durch „juris“ ist in den letzten Jahrzehnten zu einem bedeutenden Faktor für die Qualität der Rechtsprechung und die effiziente Bearbeitung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren geworden. Durch die digitale Verfügbarkeit aller relevanten Rechtsinformationen im Volltext wird eine zeitnahe und rechtssichere Entscheidungsfindung unterstützt.

Auswirkungen auf die Rechtsentwicklung

„Juris“ als Datenbank und Begriff fördert zugleich den wissenschaftlichen Diskurs und die Weiterentwicklung des Rechts. Durch die systematische Dokumentation und Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wird ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung und Harmonisierung von Normen und Rechtsanwendung geleistet.


Begriffliche Abwandlungen und Verwendung in anderen Ländern

Der Begriff findet in ähnlicher Form auch in anderen Rechtssystemen Anwendung, etwa als Bestandteil von Fachbegriffen, Produkten, Datenbanken oder Dienstleistungen, die im rechtlichen Zusammenhang stehen. Oftmals wird „juris“ auch im universitären Kontext gebraucht, etwa als Namensbestandteil von Instituten, Studiengängen oder wissenschaftlichen Zeitschriften (vgl. „Jus“, „Jura“, „Juridicum“).


Zusammenfassung

Der Begriff „juris“ besitzt hohe Bedeutung im Sprachgebrauch des Rechtswesens und ist insbesondere in der Rechtsinformatik und der Bereitstellung digitaler Rechtsquellen zentral. In Deutschland ist „juris“ synonym mit umfassender, digital zugänglicher Rechtsinformation und wird sowohl in der Praxis als auch in Lehre und Wissenschaft breit genutzt. Die Relevanz von „juris“ für Rechtsprechung, Verwaltung und wissenschaftliche Forschung ist damit sowohl in historischer als auch in moderner Hinsicht unbestritten.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich auf juris zugreifen und wer ist nutzungsberechtigt?

Der Zugang zu juris steht in der Regel allen juristisch Tätigen offen, die eine entsprechende Lizenz erwerben oder über ihre Institution (z.B. Hochschulen, Gerichte, Kanzleien) zur Nutzung berechtigt sind. Viele Universitäten und Fachhochschulen bieten ihren Studierenden und Mitarbeitenden eine Campuslizenz, über die ein Zugriff im Hochschulnetzwerk oder per VPN möglich ist. Für Unternehmen, Behörden und Anwaltskanzleien bestehen verschiedene Lizenzmodelle, die den Zugriff auf ausgewählte oder vollumfängliche Inhalte des juris Angebots ermöglichen. Die Nutzungsrechte sind in den jeweiligen Nutzungsbedingungen geregelt und beinhalten sowohl die Einzelplatz- als auch Mehrplatznutzung. Privatpersonen ohne institutionellen Bezug können in Einzelfällen ebenfalls Lizenzen erwerben, wobei die Kosten für Einzelpersonen im Vergleich zu institutionellen Lizenzen oftmals höher ausfallen.

Welche Inhalte sind in juris recherchierbar und wie ist die Datenbank strukturiert?

juris bietet eine umfangreiche Datenbank juristischer Primär- und Sekundärliteratur. Dazu zählen Gesetzestexte, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erläuterungen, aber auch umfangreiche Rechtsprechungssammlungen aller Instanzen sowie juristische Fachliteratur, Kommentare und Handbücher. Die Datenbank ist systematisch nach verschiedenen Rechtsgebieten, Gerichtsbarkeiten, Entscheidungsarten sowie Gesetzestypen gegliedert, sodass eine gezielte Recherche nach Stichworten, Fundstellen, Aktenzeichen oder auch Schlagwörtern möglich ist. juris bildet zudem historisierte Fassungen bestimmter Vorschriften ab, sodass die Rechtslage zu einem bestimmten Zeitpunkt nachvollzogen werden kann. Viele der Fachzeitschriftenartikel und Kommentare sind zusätzlich verlinkt und ermöglichen den Nutzer:innen einen themenübergreifenden Zugriff.

In welchem Umfang sind Entscheidungen und Urteile im Volltext verfügbar?

Bei juris werden die veröffentlichten Gerichtsentscheidungen fast aller deutschen Gerichte – insbesondere der Bundesgerichte und vieler Obergerichte – kontinuierlich und mit höchstmöglicher Vollständigkeit im Volltext bereitgestellt. Neben den amtlich veröffentlichten Urteilen stehen zahlreiche nicht veröffentlichte Entscheidungen zur Verfügung, die direkt von den Gerichten oder über Nachrichtenmeldungen an juris übermittelt werden. Die Volltexte werden in der Regel im Originalwortlaut erfasst und zusätzlich mit Leitsätzen, Entscheidungsgründen und Fundstellen versehen. Bei besonders bedeutsamen Entscheidungen erfolgt zudem eine redaktionelle Bearbeitung und Kommentierung. Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs können auftreten, soweit bestimmte Daten aus Datenschutz- oder Geheimhaltungsgründen anonymisiert oder gekürzt werden müssen.

Welche Such- und Filtermöglichkeiten bietet das System?

juris verfügt über eine sehr leistungsfähige und differenzierte Suchfunktion. Nutzer:innen können über eine einfache Volltextsuche, aber auch über eine erweiterte Suchmaske recherchieren, die die Eingrenzung nach Rechtsgebiet, Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen, Fundstelle, Dokumenttyp, und weiteren Kriterien ermöglicht. Zudem besteht die Möglichkeit, einzelne Suchparameter miteinander zu kombinieren, Suchhistorien zu speichern und Ergebnisse durch umfangreiche Filterfunktionen weiter einzuschränken. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, innerhalb von Zitaten, Randnummern oder Paragraphen gezielt nach bestimmten Passagen zu suchen. Automatisch generierte thematische Verknüpfungen mit Fachliteratur, Gesetzesmaterialien und weiteren Entscheidungen erleichtern die vertiefte rechtliche Recherche zu einem konkreten Sachverhalt.

Wie werden Aktualität und Rechtssicherheit der Daten in juris gewährleistet?

juris arbeitet eng mit den herausgebenden Behörden, Justizstellen sowie renommierten juristischen Verlagen zusammen und aktualisiert den Datenbestand laufend. Gesetzestexte werden tagesaktuell in ihrer jeweils geltenden Fassung bereitgestellt und mit Änderungsdienst, Inkrafttretens- und Außerkrafttretensdaten versehen. Auch neue Gerichtsentscheidungen werden zügig erfasst und ins System eingepflegt. Veränderungen und Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur werden durch ein eigenes Redaktionsteam fortlaufend überwacht. Die Dokumentation und Archivierung älterer Fassungen (Historisierung) sorgt zusätzlich für Transparenz über Rechtsentwicklungen. Damit zählt juris zu den zuverlässigsten Informationsquellen für Jurist:innen in Deutschland.

Kann juris für die automatische Zitiergenerierung genutzt werden und sind die Zitate zitierfähig?

juris bietet zu nahezu allen Dokumenten ausführliche Zitierangaben. Gerichtsentscheidungen und Gesetzestexte werden in der Form präsentiert, die für die wissenschaftliche und gerichtliche Zitierweise anerkannt und üblich ist, einschließlich Fundstellenangaben (z.B. BVerfGE, NJW), Aktenzeichen und Entscheidungsdatum. Viele der enthaltenen Literaturdokumente verfügen ebenfalls über bibliographische Daten, sodass ein korrektes Zitieren sichergestellt ist. Für Vielnutzer:innen und wissenschaftlich Tätige besteht die Möglichkeit, die Zitate direkt zu kopieren oder an Literaturverwaltungsprogramme zu übergeben. Die Zitierfähigkeit der in juris recherchierten Dokumente ist im rechtswissenschaftlichen Diskurs allgemein anerkannt.

Wie verhält es sich mit Urheberrechten bei der Nutzung von Inhalten aus juris?

Die gewerbliche und private Nutzung der in juris enthaltenen Dokumente unterliegt dem Urheberrecht sowie den vertraglichen Lizenzbedingungen. Das bedeutet, dass die Inhalte zwar für den eigenen wissenschaftlichen, beruflichen oder gerichtlichen Gebrauch genutzt, jedoch nicht uneingeschränkt kopiert, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Das Ausdrucken und Abspeichern von Dokumenten ist im Rahmen der eigenen Recherche und Nutzung üblicherweise zulässig, eine systematische Vervielfältigung oder Weiterverwertung hingegen nicht. Bei der Übernahme von Textpassagen ist eine korrekte Quellenangabe zwingend erforderlich. Für eine weitergehende Nutzung außerhalb des eigenen Arbeitsbereiches empfiehlt sich die vorherige Prüfung der jeweiligen Lizenzbedingungen und ggf. die Einholung einer ausdrücklichen Genehmigung.