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Informationstechnologie


Begriff und Grundlagen der Informationstechnologie

Die Informationstechnologie (IT) umfasst sämtliche Technologien zur elektronischen Erfassung, Verarbeitung, Übertragung und Speicherung von Informationen. Der Begriff Informationstechnologie bezeichnet sowohl die technische als auch die organisatorische und rechtliche Ebene der Informationsverarbeitung. IT hat in allen Bereichen der Wirtschaft, Verwaltung und im privaten Umfeld einen maßgeblichen Einfluss auf Arbeitsabläufe, Kommunikation sowie Datennutzung und ist Gegenstand zahlreicher gesetzlicher Regelungen und Vorgaben.

Definition und Abgrenzung

Informationstechnologie umfasst nicht nur Hard- und Software, sondern auch Netzwerke, Datenbanken, Telekommunikationsanlagen sowie digitale Kommunikationskanäle. Sie grenzt sich von klassischer Elektrotechnik und Telekommunikation dadurch ab, dass sie sich vorrangig mit der gezielten Nutzung und Verarbeitung von digitalen Informationen befasst.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Informationstechnologie

Informationstechnologische Anwendungen und Systeme unterliegen einer Vielzahl spezifischer rechtlicher Vorgaben auf nationaler und internationaler Ebene. Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen ist für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Datenschutzrecht

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Eine zentrale Rolle spielt die Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO). Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union. Die DSGVO definiert Anforderungen an Datensicherheit, Transparenz, Informationspflichten sowie an die Rechte von Betroffenen. Zentrale Elemente sind die Zweckbindung, Datenminimierung, Integrität und Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Flankiert wird die DSGVO durch das Bundesdatenschutzgesetz, welches bereichsspezifische nationale Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland beinhaltet. Das BDSG ergänzt die Vorschriften der DSGVO und regelt insbesondere die Datenverarbeitung in besonderen Situationen, behördliche Zuständigkeiten sowie Bußgeldvorschriften.

IT-Sicherheitsrecht

Der Schutz informationstechnologischer Systeme ist zunehmend Gegenstand spezialgesetzlicher Regelungen, die hohe Anforderungen an Sicherheit und Funktionalität stellen.

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die IT-Infrastrukturen – insbesondere kritische Infrastrukturen (KRITIS) – vor Angriffen und technischen Störungen zu schützen. Es verpflichtet Betreiber bestimmter Anlagen, besondere Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, Sicherheitsvorfälle zu melden und regelmäßige Audits durchführen zu lassen. Die Novellierungen (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) erweitern insbesondere die Meldepflichten und Aufnahme zusätzlicher Sektoren.

Telemediengesetz (TMG) und Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)

Das Telemediengesetz und seit 2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz regeln unter anderem die Pflichten von Anbietern digitaler Dienste im Hinblick auf Datenverarbeitung, Datensicherheit und Nutzerinformation.

Urheberrecht und Softwarelizenzierung

Mit dem zunehmenden Einsatz von informationstechnologischen Anwendungen gewinnen Fragen des Urheberrechts erhebliche Bedeutung. Software unterliegt regelmäßig dem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Neben klassischen Eigentumsrechten treten Lizenzmodelle wie Open-Source- oder kommerzielle Lizenzen. Darüber hinaus bergen Verstöße gegen Lizenzbedingungen haftungs- und strafrechtliche Risiken.

Vertragsrecht in der Informationstechnologie

IT-Verträge

Relevante Vertragstypen sind unter anderem Softwarekaufverträge, Softwaremietverträge, Dienstverträge (z.B. Wartung, Pflege), Cloud-Computing-Verträge sowie Verträge zur Einführung komplexer IT-Systeme. Vertragliche Regelungen betreffen typischerweise Leistungsumfang, Rechteübertragung, Gewährleistung, Haftung und Datenschutz.

E-Commerce und Internetrecht

Verbraucherschutz im Onlinehandel

Die Informationstechnologie schafft neue Geschäftsmodelle, deren rechtlicher Rahmen vorrangig durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Fernabsatzrecht sowie durch telemedienrechtliche Vorschriften geregelt wird. Im Vordergrund stehen Informations- und Belehrungspflichten, das Widerrufsrecht sowie Regelungen zur Vertragsabwicklung im elektronischen Geschäftsverkehr.

Impressumspflicht und Anbieterkennzeichnung

Für Webseitenbetreiber und Anbieter elektronischer Dienste gelten umfangreiche Vorgaben bezüglich der Anbieterkennzeichnung (§ 5 TMG), einschließlich Pflichtangaben im Impressum und Regelungen zur Erreichbarkeit.

Internationale Aspekte und grenzüberschreitende Sachverhalte

Digitalisierung und Informationstechnologie treten regelmäßig in transnationalen Konstellationen auf. Hierbei ist die Anwendbarkeit nationaler, europäischer und internationaler Bestimmungen zu beachten. Relevante Regelwerke sind unter anderem:

  • Datenschutzabkommen (z. B. EU-US Data Privacy Framework)
  • Multi- und bilaterale Abkommen zur Cybersicherheit
  • Harmonisierung von Standards durch Initiativen wie die NIS-Richtlinie (EU) zur Netz- und Informationssicherheit

Straf- und Haftungsrechtliche Aspekte

Der Missbrauch von Informationstechnologie kann zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfragen führen.

Computerstrafrecht

Das Strafgesetzbuch enthält spezifische Straftatbestände zu Delikten im Zusammenhang mit IT-Systemen, beispielsweise:

  • § 202a StGB (Ausspähen von Daten)
  • § 303a StGB (Datenveränderung)
  • § 263a StGB (Computerbetrug)

Haftung für IT-Systeme und -Dienste

Betreiber und Anbieter informationstechnologischer Systeme haften unter Umständen für Schäden, die infolge von Fehlfunktionen, Sicherheitsmängeln oder Datenschutzverstößen entstehen. Die Haftung kann sich sowohl aus gesetzlichen Regelungen als auch aus vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

Zusammenfassung und Ausblick

Informationstechnologie ist ein dynamischer Begriff mit weitreichenden rechtlichen Implikationen. Ihr rechtlicher Rahmenwerk ist vielschichtig und umfasst Datenschutz, Sicherheitsvorgaben, Urheberrecht, Vertrags- und Haftungsrecht sowie spezifische Regelungen für digitale Dienste und grenzüberschreitende Sachverhalte. Die fortschreitende Digitalisierung führt dazu, dass die rechtlichen Anforderungen und Entwicklungen rund um Informationstechnologie kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt werden.


Durch konsequente Beachtung und Umsetzung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften lässt sich die Informationstechnologie rechtskonform und sicher nutzen. Die Kenntnis der maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und eine saubere Vertragsgestaltung sind zentrale Voraussetzungen, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Potenziale der Informationstechnologie optimal auszuschöpfen.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für den Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen?

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unterliegen in Deutschland und der EU primär der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Rechtliche Anforderungen bestehen etwa in der rechtmäßigen Verarbeitung von Daten gemäß Art. 6 DSGVO, der Gewährleistung von Transparenz gegenüber den betroffenen Personen (Art. 13 ff. DSGVO) und der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (z.B. Zugangskontrolle, Verschlüsselung, Datensparsamkeit). Unternehmen müssen zudem ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Auftragsverarbeitungsverträge mit Drittanbietern schließen und im Fall eines Datenschutzverstoßes Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) und gegebenenfalls gegenüber den betroffenen Personen (Art. 34 DSGVO) einhalten. Die DSGVO sieht außerdem umfangreiche Betroffenenrechte vor (z.B. Auskunftsrecht, Recht auf Löschung) und erhebliche Bußgelder bei Nichtbefolgung der Regelungen.

Wie muss ein Unternehmen mit Sicherheitsvorfällen in der IT (z.B. Cyberangriffen) rechtlich umgehen?

Kommt es zu einem IT-Sicherheitsvorfall, sind Unternehmen nach der DSGVO verpflichtet, eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33 DSGVO), sofern ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht. Besteht ein hohes Risiko, ist auch die betroffene Person zu informieren (Art. 34 DSGVO). Ergänzend greifen branchenspezifisch weitere Regelungen, wie etwa nach dem IT-Sicherheitsgesetz für sogenannte Kritische Infrastrukturen (§ 8a BSIG), welche zusätzliche Melde- und Absicherungsanforderungen mit sich bringen. Unternehmen sind verpflichtet, Vorfälle sorgfältig zu dokumentieren, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen und, falls erforderlich, interne wie externe Experten sowie die Strafverfolgungsbehörden einzubeziehen. Die Compliance mit Meldepflichten und die Pflege eines Notfallkonzepts sind hierbei rechtlich zwingend.

Welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Nutzung von Cloud-Diensten zu beachten?

Bei der Nutzung von Cloud-Diensten sind insbesondere datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Unternehmen müssen prüfen, ob der Cloud-Anbieter die Anforderungen nach Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter erfüllt und entsprechende Verträge zur Auftragsverarbeitung abschließen. Werden personenbezogene Daten auf Servern außerhalb der EU/EWR gespeichert, gelten die strengen Regelungen für Drittlandübermittlungen, die meist nur zulässig sind, wenn das betreffende Land ein adäquates Datenschutzniveau aufweist oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln abgeschlossen werden (Art. 44 ff. DSGVO). Weiterhin ist das Unternehmen verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung der Daten, Zugriffsbeschränkungen) sicherzustellen und bleibt letztlich für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich (sogenanntes „Verantwortungsprinzip“). Die Auswahl des Anbieters, Dokumentation der Verarbeitung, regelmäßige Überprüfung und Nachweispflichten gehören ebenso zu den rechtlichen Pflichten.

Was ist im IT-Recht bei der Erstellung und Verwaltung von Softwarelizenzen zu berücksichtigen?

Im IT-Recht regeln Lizenzverträge die Nutzung von Software, welche urheberrechtlich geschützt ist. Beim Erwerb und der Nutzung von Softwarelizenzen sind die Vertragsbedingungen (End User License Agreement, EULA) juristisch bindend. Diese bestimmen, in welchem Umfang (z.B. Nutzerzahl, Installationsorte, Dauer) und zu welchen Zwecken die Software eingesetzt werden darf. Illegal ist etwa die Überschreitung der lizenzierten Nutzerzahl („Over-Licensing“) oder der Einsatz der Software außerhalb des vereinbarten Lizenzmodells (z.B. private statt gewerbliche Nutzung). Unternehmen sind verpflichtet, die Lizenzkonformität durch Lizenzmanagementsysteme sicherzustellen und im Fall eines Audits den Nachweis ordnungsgemäßer Lizenzierung zu erbringen. Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Inwiefern sind IT-Systeme und -Infrastrukturen gegen Angriffe zu schützen und welche gesetzlichen Regelungen existieren hierfür?

IT-Systeme sind gegen unbefugte Zugriffe und Angriffe gemäß § 9 BDSG und Art. 32 DSGVO durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Für Betreiber Kritischer Infrastrukturen existiert nach dem IT-Sicherheitsgesetz die Verpflichtung, „angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen“ zur Abwehr von Störungen zu treffen, was regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, die Pflicht zur Cyberabwehr (z.B. Firewalls, Intrusion Detection Systeme) sowie das regelmäßige Melden relevanter IT-Sicherheitsvorfälle umfasst. Darüber hinaus verlangt das Telemediengesetz (TMG) für Anbieter von Telemedien die Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit. Die Nichteinhaltung kann aufsichtsrechtliche Sanktionen, Bußgelder und auch zivilrechtliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Welche Informationspflichten bestehen bei der Einführung neuer IT-Systeme mit Auswirkungen auf personenbezogene Daten?

Vor Einführung neuer IT-Systeme, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, besteht eine Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO), sofern die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt. Dies betrifft etwa Systeme zur umfassenden Überwachung oder Kundendatenanalyse. Die Verantwortlichen müssen bereits vor dem Einsatz die Risiken für den Datenschutz analysieren, bewerten und geeignete Abhilfemaßnahmen festlegen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und auf Anfrage der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Zudem müssen die Betroffenen über den Zweck und die Art der Datenverarbeitung informiert werden (Transparenzpflicht, Art. 13 DSGVO).

Wie ist die rechtliche Verantwortung für Verstöße gegen IT-Compliance-Regelungen geregelt?

Die rechtliche Verantwortung bei Verstößen gegen IT-Compliance-Regelungen trifft primär den datenschutzrechtlich Verantwortlichen, das heißt die natürliche oder juristische Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Er haftet für die Einhaltung aller Rechtsvorgaben und kann im Fall von Verstößen zur Zahlung von Bußgeldern (bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Jahresumsatzes nach Art. 83 DSGVO), zur Wiedergutmachung von Schäden (Art. 82 DSGVO) und zur Vornahme von Abhilfemaßnahmen verpflichtet werden. Gesellschaftsrechtlich kann bei Organisationsverschulden auch die Geschäftsleitung persönlich in die Haftung genommen werden. Bei fahrlässigem Verhalten einzelner Mitarbeiter besteht zudem die Möglichkeit einer arbeitsrechtlichen Sanktion bis hin zur Kündigung.