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Hausratversicherung

Begriff und Bedeutung der Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die den privaten Besitz in einer Wohnung oder einem Haus gegen bestimmte Gefahren absichert. Sie schützt das bewegliche Inventar eines Haushalts, wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Wertsachen. Ziel der Versicherung ist es, im Schadensfall einen finanziellen Ausgleich für zerstörte, beschädigte oder entwendete Gegenstände zu leisten.

Versicherte Risiken und Leistungen

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Schutz einer Hausratversicherung erstreckt sich auf Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Je nach Vertrag können auch weitere Risiken wie Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Elementarschäden eingeschlossen sein.

Leistungsarten im Schadensfall

Im Versicherungsfall ersetzt die Versicherung in der Regel den Neuwert des beschädigten oder abhandengekommenen Hausrats. Das bedeutet: Die Kosten für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen werden übernommen. Zusätzlich können Aufräum-, Transport- und Lagerkosten sowie Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung Teil des Leistungsumfangs sein.

Rechtliche Grundlagen der Hausratversicherung

Vertragsabschluss und Pflichten beider Parteien

Der Vertrag zur Hausratversicherung kommt durch Antragstellung beim Versicherer zustande. Nach Annahme gilt ein gegenseitiges Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmerin bzw. -nehmer und dem Versicherungsunternehmen. Beide Seiten haben Rechte und Pflichten: Die versicherte Person muss beispielsweise wahrheitsgemäße Angaben machen sowie Änderungen (z.B. Umzug) mitteilen; das Unternehmen verpflichtet sich zur Leistung im vereinbarten Umfang bei Eintritt eines versicherten Schadens.

Dauer des Vertragsverhältnisses & Kündigungsmöglichkeiten

Hausratversicherungen werden meist mit einer festen Laufzeit abgeschlossen; häufig beträgt diese ein Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ohne fristgerechte Kündigung seitens einer Partei. Es bestehen ordentliche Kündigungsrechte zum Ende jeder Laufzeitperiode sowie außerordentliche Rechte etwa nach einem Schadenfall oder Beitragsanpassungen unter bestimmten Voraussetzungen.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Nicht alle Schäden sind von einer Standard-Hausratversicherung erfasst: Beispielsweise gelten grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif), Kriegseinwirkungen oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden als Ausschlussgründe vom Schutzumfang – ebenso nicht explizit genannte Naturereignisse wie Erdbeben ohne entsprechende Zusatzvereinbarung.
Weitere Einschränkungen ergeben sich aus individuell vereinbarten Selbstbeteiligungen oder Höchstentschädigungsgrenzen für bestimmte Wertgegenstände (z.B. Schmuck).

Anzeigepflichten im Schadenfall

Im Falle eines Schadens besteht eine unverzügliche Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer – dies betrifft sowohl Art als auch Umfang des eingetretenen Ereignisses sowie gegebenenfalls polizeiliche Meldung bei Straftaten wie Einbruchdiebstahl.
Die Mitwirkungspflicht umfasst zudem das Bereitstellen aller relevanten Unterlagen zur Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens.

Häufig gestellte Fragen zur Hausratversicherung (FAQ)

Was zählt zum versicherten Hausrat?

Zum versicherten Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände innerhalb der Wohnung beziehungsweise des Hauses einschließlich Keller- oder Dachbodenräume soweit sie privat genutzt werden.

Müssen Wertsachen gesondert angegeben werden?

Sind besonders wertvolle Gegenstände vorhanden – etwa Schmuckstücke -, kann es erforderlich sein diese gesondert anzugeben beziehungsweise spezielle Vereinbarungen zu treffen damit voller Schutz besteht.

Besteht auch außerhalb der eigenen vier Wände Versicherungsschutz?

In bestimmten Fällen greift die sogenannte Außenversicherung: Sie bietet zeitlich begrenzten Schutz für vorübergehend außerhalb aufbewahrten Haushaltseigentum – beispielsweise während Reisen.

Können mehrere Personen gemeinsam eine Police abschließen?

Eine gemeinsame Absicherung ist möglich sofern alle Beteiligten in häuslicher Gemeinschaft leben; maßgeblich ist dabei stets wer als Vertragspartnerin bzw.-partner benannt wird.

Muss jede Änderung am Wohnort gemeldet werden?

Ein Wohnortwechsel sollte dem Unternehmen rechtzeitig angezeigt werden da sich dadurch Risiko- beziehungsweise Prämienberechnung ändern kann.

Sind Fahrräder automatisch mitversichert?

Fahrräder sind grundsätzlich Bestandteil des Haushaltsinventars; jedoch bedarf deren Absicherung gegen Diebstahl oft zusätzlicher vertraglicher Regelung.