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Handgeld

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Begriff und Bedeutung des Handgelds

Das Handgeld ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht und bezeichnet eine Geldsumme, die bei Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien übergeben wird. Es handelt sich dabei um einen Teilbetrag der vereinbarten Leistung oder um eine symbolische Zahlung, die besondere rechtliche Wirkungen entfalten kann. Das Handgeld dient häufig als Zeichen für den Abschluss eines Vertrages oder als Sicherheit für dessen Erfüllung.

Funktionen und Zwecke des Handgelds

Das Handgeld erfüllt verschiedene Funktionen im Rahmen von Vertragsverhältnissen. Einerseits kann es als Beweis für das Zustandekommen eines Vertrages dienen, andererseits hat es oft auch eine Sicherungsfunktion: Es soll die Vertragspartner zur Einhaltung ihrer Vereinbarungen anhalten. In manchen Fällen wird das Handgeld mit dem Ziel gezahlt, dass der Vertrag verbindlich bleibt oder dass im Falle einer Rückabwicklung bestimmte Rechtsfolgen eintreten.

Handgeld als Zeichen des Vertragsschlusses

Die Übergabe eines Handgelds wird häufig genutzt, um zu dokumentieren, dass ein Vertrag tatsächlich abgeschlossen wurde. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen und der Nachweis über den Vertragsabschluss erbracht werden muss.

Sicherungs- und Bindungswirkung des Handgelds

Durch die Zahlung eines Handgelds können sich beide Parteien stärker an einen Vertrag gebunden fühlen. Sollte einer der Beteiligten vom Vertrag zurücktreten wollen oder diesen nicht erfüllen, kann das Schicksal des bereits gezahlten Betrags rechtlich relevant werden.

Rechtliche Folgen bei Rücktritt vom Vertrag mit geleistetem Handgeld

Kommt es nach Übergabe des Handgeldes zum Rücktritt vom geschlossenen Vertrag durch eine Partei, stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Verbleib dieser Zahlung. Die rechtlichen Konsequenzen hängen davon ab, welche Absprachen zwischen den Parteien getroffen wurden und wie diese zu interpretieren sind.

Rückforderung oder Verfall?

Wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich aus den Umständen klar erkennbar, dass das gezahlte Geld im Falle eines Rücktritts durch einen bestimmten Beteiligten beim Empfänger verbleiben soll (Verfall), so verliert der Zahlende in diesem Fall seinen Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrags. Umgekehrt kann auch geregelt sein – etwa durch konkludentes Verhalten -, dass bei einem Rücktritt durch den Empfänger dieser Betrag doppelt zurückzuzahlen ist (Strafcharakter).

Fehlt jedoch eine solche ausdrückliche Regelung zum Schicksal des Betrags beim Scheitern des Geschäftsabschlusses beziehungsweise beim Nichtzustandekommen weiterer Leistungen aus dem Hauptvertrag, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe beziehungsweise Erstattung dieses Geldbetrags.

Anwendungsbereiche in der Praxis

Handgelder finden vor allem Anwendung bei Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie Immobiliengeschäften; sie kommen aber auch in anderen vertraglichen Zusammenhängen vor – beispielsweise bei Miet-, Pacht- oder Werkverträgen sowie gelegentlich im Dienstleistungsbereich.

Im Alltag begegnet man dem Begriff „Handgeld“ besonders häufig beim privaten Autokauf: Hier wird oftmals ein kleiner Betrag bar übergeben („angezahlt“), um das Fahrzeug bis zur endgültigen Bezahlung zu reservieren bzw. den Willen zum Erwerb zu bekräftigen.

Im gewerblichen Bereich können größere Summen als Anzahlung fungieren; hier spricht man allerdings meist von „Vorauszahlungen“, wobei deren Zweck identisch sein kann wie jener klassischer „Handgelder“ – nämlich Absicherung gegen Nichterfüllung bzw. Vertragsbruch einer Seite.

Zu beachten ist stets: Die genaue Ausgestaltung sowie mögliche Rechtsfolgen sollten möglichst eindeutig zwischen beiden Seiten abgestimmt werden – idealerweise schriftlich -, damit spätere Streitigkeiten vermieden werden können.

Bedeutung von Formvorschriften beim Einsatz von Handgeldern

Für viele Verträge bestehen gesetzliche Formvorschriften (zum Beispiel Schriftformpflicht). Das betrifft insbesondere Grundstückskaufverträge sowie andere Geschäfte mit erhöhtem Schutzbedürfnis.

Ein mündlicher Handschlag samt Übergabe von Bargeld reicht dort nicht immer aus: Auch wenn ein Teilbetrag bar bezahlt wurde („Handschlaggeschäft“), bleibt ohne Einhaltung vorgeschriebener Formen unter Umständen sowohl Hauptvertrag als auch Nebenabrede unwirksam.

Deshalb sollte stets geprüft werden, ob sichergestellt ist, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden, sodass sowohl Hauptvertrag als auch etwaige Nebenabreden wie das Handgelt selbst rechtswirksam sind.

Zusammenfassung:

  • Definition: 
    Das Handgelt/Handgeld wird meist direkt bei Vertragsabschluss bar bezahlt.
  • Zweck: 
    Dient u.a. als Nachweis für abgeschlossenen Vertrag, sichert Verpflichtungen ab.
  • Bedeutung: 
    Kann je nach Vereinbarung verfallen, rückzahlbar sein oder Sonderregelungen unterliegen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Handgelt (FAQ)

Was versteht man unter einem Handgelt?

Ein Handgelt bezeichnet einen Geldbetrag, der unmittelbar bei Abschluss eines Vertrages zwischen zwei Parteien übergeben wird. Es dient meist dazu, den Vertragsabschluss zu bestätigen oder zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Durchführung zu schaffen.

Muss ein Handschlaggeschäft mit Barübergabe immer schriftlich festgehalten werden?

Nicht jeder Handschlag samt Barübergabe muss zwingend schriftlich dokumentiert sein. Allerdings gibt es bestimmte Geschäfte – beispielsweise Immobilienkäufe -, für deren Wirksamkeit gesetzliche Formvorschriften gelten können.

Darf ich mein gezahltes Handgelt zurückfordern?

Ob Sie Ihr gezahltes Geld zurückfordern dürfen hängt davon ab,
was genau vereinbart wurde.
Wurde keine besondere Regel getroffen,
besteht grundsätzlich Anspruch auf Herausgabe,
sofern kein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt
bzw.
 die Leistung nicht erbracht wurde.
 In manchen Fällen verfällt jedoch das bereits Gezahlte
 bei einem bestimmten Verhalten einer Partei.