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Gefahrtragung

Begriff und Bedeutung der Gefahrtragung

Die Gefahrtragung ist ein zentraler Begriff im Zivilrecht und beschreibt, wer das Risiko eines Schadens oder Verlusts einer Sache während eines Vertragsverhältnisses trägt. Besonders relevant wird die Frage der Gefahrtragung bei Verträgen über den Kauf, die Lieferung oder Herstellung von Sachen. Sie regelt, welche Partei für zufällige Verschlechterungen oder den Untergang einer Sache verantwortlich ist, wenn diese Ereignisse nicht durch das Verschulden einer Partei verursacht wurden.

Arten der Gefahr

Sachgefahr (Leistungsgefahr)

Die Sachgefahr bezieht sich auf das Risiko des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Vertragsgegenstands. Tritt beispielsweise während des Transports ein Schaden an der Ware ein, stellt sich die Frage, ob Käuferin oder Verkäuferin diesen Schaden zu tragen hat.

Preisgefahr (Gegenleistungsgefahr)

Die Preisgefahr betrifft die Verpflichtung zur Zahlung trotz Verlustes oder Beschädigung des Vertragsgegenstandes. Sie beantwortet die Frage, ob eine Partei weiterhin zur Zahlung verpflichtet bleibt, auch wenn sie die vereinbarte Leistung nicht mehr erhält.

Gefahrübergang: Wann geht das Risiko über?

Der Zeitpunkt des sogenannten Gefahrübergangs ist entscheidend dafür, ab wann eine Partei für Schäden am Vertragsgegenstand haftet. In vielen Fällen geht mit Übergabe der Sache an den Käufer auch das Risiko auf diesen über. Bei Versendungskäufen kann dies bereits mit Übergabe an eine Transportperson geschehen. Der genaue Zeitpunkt hängt von Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages ab.

Bedeutung in verschiedenen Vertragstypen

Kaufvertrag

Beim Kaufvertrag spielt die Regelung zur Gefahrtragung eine wichtige Rolle: Geht beispielsweise nach Abschluss eines Kaufvertrags aber vor Übergabe an den Käufer ein Gegenstand verloren – etwa durch einen Brand – muss geklärt werden, ob dennoch gezahlt werden muss oder nicht.

Miet- und Werkverträge

Auch bei Miet- und Werkverträgen gibt es besondere Regelungen zur Gefahrtragung. So kann etwa beim Bau eines Hauses geregelt sein, wer für Schäden am unfertigen Bauwerk bis zur Abnahme verantwortlich ist.

Sonderfälle: Höhere Gewalt und Zufallsschäden

Ereignisse wie Naturkatastrophen gelten als höhere Gewalt und können Einfluss darauf haben, welche Partei im Einzelfall das Risiko trägt – insbesondere dann, wenn keine Seite schuldhaft gehandelt hat.

Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen

Für Privatpersonen wie auch Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wann sie selbst Risiken tragen müssen beziehungsweise wann diese auf andere Parteien übergehen. Die Regelungen dienen dazu Klarheit darüber zu schaffen wer im Fall unvorhersehbarer Ereignisse wirtschaftlich belastet wird.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Gefahrtragung

Was bedeutet „Gefahr“ im Zusammenhang mit einem Vertrag?

„Gefahr“ bezeichnet hier das Risiko dafür einzustehen müssen falls eine Sache beschädigt wird oder verloren geht ohne dass jemand daran Schuld hat.

Muss ich zahlen wenn ich etwas kaufe aber es vor Erhalt zerstört wird?

Ob gezahlt werden muss hängt davon ab ob bereits ein sogenannter „Gefahrübergang“ stattgefunden hat; also ob Sie schon rechtlich als Eigentümer gelten.

Kann vertraglich geregelt werden wer welches Risiko trägt?

Zumeist können Parteien individuell vereinbaren wie Risiken verteilt sind solange keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

I st bei Online-Bestellungen immer automatisch der Händler verantwortlich bis zum Erhalt?< p >Bei Fernabsatzgeschäften gilt häufig dass erst mit tatsächlichem Erhalt beim Kunden dessen eigenes Risiko beginnt; Ausnahmen sind jedoch möglich.< / p >

< h ³ >Welche Rolle spielt höhere Gewalt bei der Verteilung von Risiken?< / h ³ >< p >Ereignisse außerhalb menschlicher Kontrolle können dazu führen dass niemand haftbar gemacht wird; maßgeblich bleibt jedoch was vertraglich vereinbart wurde.< / p >

< h ³ >Wie unterscheidet sich Sach- von Preisgefahr?< / h  ³ >< p >Sachgefahr betrifft Schäden am Gegenstand selbst während Preisgefahr regelt ob trotz Verlust weiter gezahlt werden muss.< / p >

< h  ³ >Wann endet meine Verantwortung als Verkäufer?< / h  ³ >< p >In vielen Fällen endet Ihre Verantwortung sobald Sie dem Käufer ordnungsgemäß geliefert haben; Details hängen vom Vertragstyp ab.< / p >