Legal Lexikon

Gaststätte


Begriff und rechtliche Einordnung der Gaststätte

Eine Gaststätte ist im deutschen Recht die Bezeichnung für einen Betrieb, in dem gewerbsmäßig Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Der Begriff und seine rechtliche Ausgestaltung sind überwiegend im Gaststättengesetz (GastG) geregelt, aber auch zahlreiche weitere Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beeinflussen Betrieb, Zulassung und Anforderungen an eine Gaststätte. Die rechtliche Abgrenzung zur Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Imbissstube oder anderen Verpflegungsbetrieben erfolgt anhand verschiedener Merkmale, insbesondere bezüglich des Angebots und des Verzehrorts.

Gaststättenbegriff nach dem Gaststättengesetz

Definition

Laut § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) ist eine Gaststätte ein gewerbsmäßiger Betrieb, in dem Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Speisewirtschaft). Sobald alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, gelten zusätzlich besondere Anforderungen nach dem GastG. Eine Gaststätte kann auch als gemischte Form betrieben werden.

Abgrenzung zu anderen Betrieben

  • Kantinen, Betriebskasinos oder Vereinsheime gelten grundsätzlich dann nicht als Gaststätte, wenn sie nicht allgemein zugänglich sind.
  • Imbissbetriebe ohne Sitzgelegenheit und ohne Alkoholabgabe fallen nicht unter das Gaststättengesetz, sondern in die Gewerbeordnung (§ 2 GastG).
  • Caterer/Bringdienste: Die Lieferung von Speisen und Getränken zum Verzehr an einem anderen Ort ist keine gaststättenrechtliche Tätigkeit im Sinne des GastG.

Gewerberechtliche Anforderungen

Gewerbeanmeldung

Der Betrieb einer Gaststätte ist ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) und bedarf der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde.

Erlaubnispflicht

Das Betreiben einer Gaststätte, in der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist erlaubnispflichtig (§ 2 GastG). Die Erlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde erteilt. Die Erteilung ist an zahlreiche Voraussetzungen und persönliche Zuverlässigkeitsprüfungen (z. B. Vorlage eines Führungszeugnisses, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und eines Nachweises über Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln) geknüpft.

Erlaubnisfreie Gaststätten

Gaststätten, in denen ausschließlich alkoholfreie Getränke oder wie zubereitete Speisen ausgegeben werden, sind nicht erlaubnispflichtig, sofern keine besondere Situation (z. B. öffentlicher Verkehrsraum) gegeben ist. Dennoch besteht Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 2 GastG).

Baurechtliche und hygienerechtliche Vorschriften

Baurechtliche Aspekte

Der Betrieb einer Gaststätte ist baurechtlich in Bezug auf die jeweilige Landesbauordnung und die Sonderbauverordnungen einzuordnen. Insbesondere müssen Aufenthaltsräume, sanitäre Einrichtungen, Belüftung sowie Flucht- und Rettungswege nachgewiesen werden.

Hygienerechtliche Anforderungen

Die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung (insbesondere VO (EG) Nr. 852/2004) ist zwingend. Der Nachweis einer Unterrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 43 IfSG) ist erforderlich. Die Einhaltung von Vorschriften zum Umgang, zur Lagerung und zum Verkauf von Lebensmitteln wird durch regelmäßige Kontrollen des Gesundheits- bzw. Veterinäramtes überprüft.

Steuerliche Pflichten

Der Betrieb einer Gaststätte unterliegt steuerlichen Pflichten:

  • Anmeldung beim Finanzamt und Erhalt einer Steuernummer,
  • korrekte Kassenführung nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV),
  • Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer; unterschiedliche Steuersätze z. B. für Speisen vor Ort (Regelsteuersatz) und Mitnahme (ermäßigter Steuersatz).

Arbeitsrechtliche Anforderungen

In Gaststätten kommen häufig das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Anwendung. Auch das Mutterschutzgesetz und Regelungen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sind zu beachten.

Sondervorschriften und Nebengesetze

  • Jugendschutz: Die Abgabe und der Konsum von Alkohol sowie der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten unterliegt den strengen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
  • Nichtraucherschutz: Die jeweiligen Landesnichtraucherschutzgesetze regeln, ob und wo in Gaststätten geraucht werden darf.
  • Spielgeräte und Unterhaltungsautomaten: Die Aufstellung ist erlaubnispflichtig nach § 33c GewO.
  • Lärmschutz: Lärm- und Immissionsschutzanforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Landesimmissionsschutzgesetzen müssen eingehalten werden.

Haftung und Sicherheitsvorschriften

Betreiber von Gaststätten haften für Schäden, die auf eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere die sichere Gestaltung von Verkehrswegen sowie die Verhinderung von Verletzungen im Zusammenhang mit Speisen und Getränken.

Besonderheiten in den Bundesländern

Infolge der Föderalismusreform liegt das Gaststättenrecht zum Teil bei den Bundesländern. Viele Länder haben eigene Gaststättengesetze oder Satzungen erlassen, die vom Gaststättengesetz des Bundes abweichen oder dieses ergänzen.

Zusammenfassung

Als Gaststätte gilt im rechtlichen Sinne ein gewerblich betriebener Ort zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort. Die rechtlichen Anforderungen sind vielschichtig und betreffen neben dem speziellen Gaststättenrecht auch zahlreiche weitere Gebiete wie Baurecht, Lebensmittel- und Hygienerecht, Arbeitsrecht sowie Steuerrecht. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Voraussetzung für die legale Führung einer Gaststätte in Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Eröffnung einer Gaststätte erfüllt sein?

Für die Eröffnung einer Gaststätte in Deutschland sind eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften zu beachten. Zunächst muss eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Gaststättengesetz (GastG) eingeholt werden, sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen. Voraussetzung hierfür ist die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, die in der Regel durch ein polizeiliches Führungszeugnis und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nachgewiesen wird. Weiterhin sind ein Nachweis über die Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), insbesondere in Bezug auf lebensmittelrechtliche Vorschriften, sowie Grundrisse und Lagepläne der Betriebsräume erforderlich. Auch bau- und ordnungsrechtliche Auflagen, wie die Einhaltung von Brandschutz- und Hygienebestimmungen, sind verpflichtend. Je nach Bundesland können weitere spezifische Vorschriften gelten, z.B. Sperrzeiten und Regelungen für den Jugendschutz. Ein Betrieb ohne erforderliche Erlaubnisse kann sowohl verwaltungsrechtliche Konsequenzen (Schließung, Bußgelder) als auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Welche gewerbe- und steuerrechtlichen Pflichten treffen Betreiber einer Gaststätte?

Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, ein Gewerbe gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) bei der zuständigen Behörde anzumelden. Zusätzlich müssen sie sich beim zuständigen Finanzamt melden und erhalten eine Steuernummer. Umsatzsteuer wird auf Umsätze aus Speisen und Getränken erhoben, wobei die Höhe (ermäßigter oder regulärer Satz) vom jeweiligen Angebot abhängt. Darüber hinaus fällt gegebenenfalls Gewerbesteuer an. Der Umfang und die Form der Buchführung richten sich je nach Umsatzhöhe und Rechtsform des Betriebs. Bei der Beschäftigung von Personal gelten die Regelungen zur Lohnsteuer, Sozialversicherungspflichten und zur Beachtung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Die Einhaltung aller steuerrechtlichen Pflichten ist zwingend, da ansonsten Nachzahlungen oder Strafen drohen.

Welche Hygienevorschriften sind für Gaststätten gesetzlich vorgeschrieben?

Die gesetzlichen Hygienevorschriften im gastronomischen Bereich leiten sich aus dem Lebensmittelhygienerecht ab, insbesondere aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie dem nationalen Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Betreiber müssen ein Eigenkontrollsystem (z.B. HACCP-Konzept) implementieren, das Risiken für die Lebensmittelsicherheit frühzeitig identifiziert und minimiert. Dazu zählen regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Schädlingsbekämpfung, Warenannahme-, Lager- und Temperaturkontrollen sowie der Nachweis über Schulungen des Personals in Lebensmittelhygiene. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert; Verstöße können Bußgelder und im Extremfall Betriebsverbote nach sich ziehen.

Welche Regelungen gelten hinsichtlich des Lärmschutzes und der Nachtruhe?

Für Gaststätten gelten insbesondere die Vorschriften des Immissionsschutzrechts. Nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und den entsprechenden Länderverordnungen sind Betreiber verpflichtet, vermeidbare Lärmbelästigungen zu verhindern. Dazu gehören Maßnahmen wie Schallschutzvorrichtungen, das Schließen von Fenstern und Türen in den späten Abendstunden oder die Regulierung der Lautstärke von Musik. In Wohngebieten gelten strikte Sperrzeiten, die je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich geregelt sind und deren Überschreitung Ordnungswidrigkeiten darstellen kann. Gäste haben zudem keinen Anspruch auf uneingeschränkten Aufenthalt nach Ablauf der Sperrzeit. Auf Beschwerden von Anwohnern sind die Ordnungsbehörden verpflichtet, zu reagieren.

Welche Pflichten bestehen in Bezug auf den Jugendschutz in der Gaststätte?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) legt fest, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in Gaststätten aufhalten dürfen – ausgenommen sind die Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks zwischen 5 und 23 Uhr. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr ohne Begleitung in einer Gaststätte aufhalten. Der Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist strikt untersagt. Gastwirte sind verpflichtet, das Alter ihrer Gäste bei Verdacht zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu sanktionieren. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern und unter Umständen mit der Entziehung der Gaststättenerlaubnis geahndet werden.

Welche Vorschriften gelten für die Beschäftigung von Personal in einer Gaststätte?

Für die Beschäftigung von Personal gelten das Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie tarifliche und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften. Mitarbeitende müssen ordnungsgemäß angemeldet werden (Sozialversicherung, Lohnsteuer). Bei Tätigkeiten mit Lebensmitteln ist zusätzlich eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG erforderlich. Auch das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kündigungsschutz sind zu beachten. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen führen zu empfindlichen Strafen und Nachzahlungen.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Außenbewirtschaftung (z.B. Biergärten, Straßencafés)?

Für die Außenbewirtschaftung sind neben der Gaststättenerlaubnis zusätzliche Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Flächen oder eine entsprechende vertragliche Regelung mit den Grundstückseigentümern erforderlich. Kommunale Vorgaben regeln Größe, Lage und Betriebszeiten sowie optische Anforderungen an Mobiliar und Werbemittel. Auch hier gelten besondere Vorschriften zum Lärmschutz, zur Verkehrssicherung und Hygienestandards. Die Nutzung ohne Genehmigung kann zu Bußgeldern und Betriebsuntersagungen führen.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Gaststättenbetreiber?

Gaststättenbetreiber unterliegen einer umfangreichen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Haftung. Verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflichten, etwa durch nicht beseitigte Rutschgefahren oder mangelhafte Beleuchtung, können sie für dadurch verursachte Schäden gesamtschuldnerisch haften. Im Bereich der Produkthaftung können Ansprüche entstehen, wenn Gäste durch verdorbene oder falsch deklarierte Lebensmittel zu Schaden kommen. Neben zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen drohen auch Bußgelder, wenn behördliche Auflagen verletzt werden. Betreiber sollten daher eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um sich gegen Schadensersprüche abzusichern.