Begriffserklärung und Abgrenzung: Garagen und Stellplätze
Garagen und Stellplätze sind bauliche Anlagen oder Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Während eine Garage in der Regel ein umschlossener Raum ist, der Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen schützt, handelt es sich bei einem Stellplatz meist um eine offene Fläche auf privatem oder öffentlichem Grund. Beide Begriffe werden häufig im Zusammenhang mit Wohn- oder Gewerbeimmobilien verwendet.
Rechtliche Grundlagen für Garagen und Stellplätze
Die Errichtung, Nutzung und Verwaltung von Garagen sowie Stellplätzen unterliegt verschiedenen rechtlichen Regelungen. Diese betreffen insbesondere das Bauordnungsrecht, das Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Baugenehmigung und baurechtliche Anforderungen
Für den Bau einer Garage oder eines festen Stellplatzes ist in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich. Die jeweiligen Anforderungen richten sich nach den örtlichen Vorschriften. Dabei spielen Aspekte wie Größe, Lage auf dem Grundstück sowie Brandschutzvorgaben eine Rolle. Auch die Zufahrt zu öffentlichen Straßen kann geregelt sein.
Nutzung im Mietverhältnis
Garagen- oder Stellplatznutzungen können Bestandteil eines Mietvertrags sein oder separat vermietet werden. Die Rechte und Pflichten beider Parteien ergeben sich aus dem jeweiligen Vertragstypus. Es wird unterschieden zwischen einer Vermietung zusammen mit einer Wohnung (als Nebenraum) oder als eigenständiges Mietobjekt.
Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) und Sondernutzungsrechte
In Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen sind Garagenstellplätze oft Teil des Gemeinschaftseigentums oder als Sondereigentum ausgewiesen. Alternativ können sogenannte Sondernutzungsrechte eingeräumt werden, die einzelnen Eigentümern die ausschließliche Nutzung bestimmter Flächen gestatten.
Zulässige Nutzung von Garagen und Stellplätzen
Zweckbestimmung der Garage bzw. des Stellplatzes
Die hauptsächliche Zweckbestimmung liegt im Abstellen von Kraftfahrzeugen beziehungsweise Fahrrädern bei bestimmten Ausführungen (Fahrradgarage). Eine anderweitige Nutzung – etwa als Werkstatt, Lagerraum für Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs oder gewerbliche Zwecke – kann unzulässig sein.
Lagerung in der Garage: Einschränkungen möglich?
Das Lagern brennbarer Stoffe wie Benzin außerhalb des Fahrzeugtanks ist häufig untersagt; auch größere Mengen anderer Materialien können problematisch sein – insbesondere aus Gründen des Brandschutzes.
Verkehrssicherungspflichten rund um Garagenstellplätze
Wer einen Parkplatz vermietet beziehungsweise zur Verfügung stellt, hat bestimmte Verkehrssicherungspflichten zu beachten: Dazu zählt beispielsweise das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte während der Wintermonate sowie die Instandhaltung der Anlage zur Vermeidung von Unfallgefahren.
Kaufvertragliche Besonderheiten bei Erwerb von Immobilien mit Garage/Stellplatz
Soll ein Grundstück samt Gebäude verkauft werden, auf dem sich auch eine Garage befindet beziehungsweise ein fest zugeordneter Pkw-Stellplatz existiert, so muss deren rechtlicher Status eindeutig geklärt werden: Handelt es sich um Sondereigentum/Sondernutzungsrecht? Ist ein separater Grundbucheintrag vorhanden? Diese Fragen beeinflussen den Umfang des Eigentumserwerbs.
Bedeutung im öffentlichen Raum: Anwohnerparken & öffentliche Parkflächen
Neben privaten Lösungen gibt es öffentliche Parkflächen sowie Anwohnerparkzonen; deren Benutzung richtet sich nach kommunalen Vorgaben wie Parkausweisen bzw. Gebührenregelungen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Garagen & Stellplätze (FAQ)
Darf ich meine Garage ausschließlich zum Lagern nutzen?
Die hauptsächliche Zweckbestimmung einer Garage besteht darin, Fahrzeuge abzustellen. Eine ausschließliche Nutzung als Lagerraum kann unzulässig sein; dies hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Muss ich für einen Außenstellplatz besondere bauliche Vorgaben beachten?
Auch für Außenstellplätze gelten je nach Standort bestimmte bauordnungsrechtliche Vorschriften bezüglich Größe, Abstand zu Nachbargrundstücken sowie Zufahrtsmöglichkeiten.
Können Mieter ihren gemieteten Tiefgaragenstellplatz an Dritte weitervermieten?
Eine Untervermietung bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch den Vermieter beziehungsweise Eigentümergemeinschaft; ohne diese Zustimmung ist sie regelmäßig nicht zulässig.
Darf ich mein Fahrrad dauerhaft in meiner Kfz-Garage abstellen?
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p>Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen bestehen und keine Beeinträchtigungen entstehen,
ist das dauerhafte Abstellen eines Fahrrads neben einem Kraftfahrzeug üblicherweise erlaubt,
sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
< h3 > Welche Pflichten habe ich hinsichtlich Reinigung / Schneeräumung meines gemieteten Parkplatzes? h3 >
< p > Der Nutzer eines Parkplatzes kann verpflichtet sein,
für Sauberkeit zu sorgen bzw.Schnee -und Eisbeseitigung vorzunehmen.Dies ergibt sich entweder aus vertraglichen Vereinbarungen
oder allgemeinen Verkehrssicherungspflichten.Details hängen vom Einzelfall ab.< / p >
< h3 > Was passiert bei Beschädigungen am Fahrzeug durch Mängel am Parkplatz ?< / h4 >
< p > Kommt es aufgrund mangelhafter Beschaffenheit eines Parkplatzes(z.B.Lochbildung)
zu Schäden am abgestellten Fahrzeug,kann unter Umständen Schadensersatz verlangt werden.Voraussetzung hierfür ist jedoch,
dass entsprechende Pflichten verletzt wurden.< / p >