Begriffserklärung: GAP
Der Begriff GAP steht im rechtlichen Kontext in Deutschland vor allem für die sogenannte „GAP-Deckung“ oder „GAP-Versicherung“. GAP ist die Abkürzung für das englische Wort „gap“, was übersetzt „Lücke“ bedeutet. Im Versicherungswesen bezeichnet GAP eine spezielle Zusatzversicherung, die bei Leasing- oder kreditfinanzierten Fahrzeugen zum Tragen kommt. Sie schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs und den noch offenen Forderungen aus einem Leasing- oder Kreditvertrag, wenn das Fahrzeug durch Diebstahl oder Totalschaden verloren geht.
Rechtliche Grundlagen der GAP-Deckung
Die rechtliche Einordnung der GAP-Deckung erfolgt im Rahmen des Versicherungsvertragsrechts sowie des allgemeinen Vertragsrechts. Die Vereinbarung einer solchen Deckung ist freiwillig und wird meist als Ergänzung zur bestehenden Kaskoversicherung abgeschlossen. Sie regelt vertraglich, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Ausgleich der Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs und den Restforderungen aus dem Finanzierungsvertrag erfolgt.
Bedeutung bei Leasingverträgen
Besonders relevant ist die GAP-Deckung bei geleasten Fahrzeugen. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls zahlt eine reguläre Kaskoversicherung lediglich den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Autos aus. Da jedoch häufig noch höhere Restforderungen gegenüber dem Leasinggeber bestehen können, schützt eine zusätzliche GAP-Versicherung davor, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.
Bedeutung bei kreditfinanzierten Fahrzeugen
Auch beim Autokauf mittels Kredit kann es zu einer finanziellen Lücke kommen, wenn das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird. In diesem Fall deckt die klassische Versicherung ebenfalls nur den Zeitwert ab; offene Kreditschulden können darüber hinausgehen. Eine entsprechende Absicherung über eine GAP-Versicherung kann diese Differenz abdecken.
Vertragliche Gestaltung der GAP-Versicherung
Anbieter und Abschlussmöglichkeiten
Verschiedene Versicherer bieten eigenständige Verträge zur Absicherung dieser Lücke an; oft wird sie auch direkt vom Autohaus beziehungsweise vom Leasinggeber vermittelt. Der Abschluss erfolgt üblicherweise zeitgleich mit dem Hauptvertrag (Leasing/Kredit) beziehungsweise mit Beginn der Nutzung des Fahrzeugs.
Dauer und Beendigung der Deckung
Die Laufzeit einer solchen Versicherung orientiert sich meist an der Dauer des zugrundeliegenden Finanzierungsvertrags beziehungsweise am Nutzungszeitraum des Fahrzeugs. Mit Rückgabe, Verkauf oder vollständiger Tilgung endet auch regelmäßig die Notwendigkeit dieser Absicherungsform.
Kündigungsmöglichkeiten während der Laufzeit
Je nach vertraglicher Ausgestaltung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur ordentlichen Kündigung während der Vertragslaufzeit – etwa beim vorzeitigen Ende von Finanzierung oder Leasing – wobei Details hierzu individuell geregelt werden können.
Ausschlüsse und Leistungsumfang im Schadensfall
Mögliche Ausschlussgründe
Nicht jeder Schaden führt automatisch zu einer Leistungspflicht seitens des Versicherers: Typische Ausschlussgründe sind beispielsweise grob fahrlässiges Verhalten beim Schadenseintritt sowie bestimmte nicht versicherte Ereignisse wie normale Wertminderung durch Gebrauch ohne Schadensereignis.
Ablauf im Leistungsfall
Tritt ein versichertes Ereignis wie Totalverlust durch Unfall oder Diebstahl ein, prüft zunächst die Hauptversicherung (Kasko), ob deren Leistungspflicht besteht; anschließend übernimmt gegebenenfalls die ergänzende Gap-Versicherung den Ausgleich bis zur Höhe offener Forderungen aus Kredit bzw. Leasingvertrag gemäß vertraglicher Regelungen.
Voraussetzung hierfür ist regelmäßig ein Nachweis über entstandene Differenzen sowie über bestehende Verpflichtungen gegenüber Dritten (z. B. Bank/Leasinggesellschaft).
Häufig gestellte Fragen zum Thema GAP (rechtlicher Kontext)
Was versteht man unter einer Gap-Versicherung?
Eine Gap-Versicherung ist eine Zusatzversicherung für Fahrzeuge mit laufender Finanzierung oder Leasingverträgen, welche im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens bzw. eines Verlusts durch Diebstahl jene Differenz absichert, welche zwischen dem von regulären Kfz-Kaskoversicherern gezahlten Wiederbeschaffungswert und offenen Forderungen aus Vertrag verbleibt.
Muss eine Gap-Absicherung gesetzlich abgeschlossen werden?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Gap-Zusatzdeckung – sie stellt vielmehr einen freiwilligen Schutz dar.
Kann jeder Halter eines finanzierten Autos eine Gap-Zusatzdeckung abschließen?
Grundsätzlich steht diese Möglichkeit allen Personen offen, deren Fahrzeuge per Kredit gekauft wurden bzw.; geleast sind – sofern dies von Seiten ihres Anbietenden vorgesehen wird. p >
< h three >Welche Schäden sind typischerweise nicht abgesichert?</ h three >
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Schäden infolge normaler Wertminderung ohne konkretes Schadensereignis sowie solche aufgrund grober Fahrlässigkeit fallen üblicherweise nicht unter den Schutzbereich dieser Zusatzdeckung.</ p>
< h three >Wie lange gilt eine abgeschlossene Gap-Zusatzdeckung?</ h three >
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In aller Regel läuft sie parallel zum jeweiligen Finanzierungs- bzw.; Leasingvertrag ; endet also spätestens mit dessen Ablauf, rückgabe , Verkauf , Ablösung o.ä.;& lt;/ p>
& lt ; h three >Wer erhält Leistungen aus einer abgeschlossenen Gap-Zusatzdeckung?& lt ; / h three >
& lt ; p >Die Auszahlung erfolgt in aller Regel direkt an das finanzierende Unternehmen bzw.; an den jeweiligen Gläubiger (z.B.: Bank/Leasinggesellschaft).< / p >
& lt ; h three >Kann man einen bestehenden Vertrag vorzeitig kündigen?< / h three >
& lt ; p >Ob dies möglich ist,& nbsp ;; hängt maßgeblich von individuellen Vertragsbedingungen ab;& nbsp ;; häufig bestehen entsprechende Optionen insbesondere dann,& nbsp ;; wenn auch das zugrunde liegende Darlehen/Leasing beendet wurde.< / p >